Berliner Testament Pflichtteilsanspruch in Zusatz-Vereinbarung rechtsverbindlich ausschließen

Folgende Situation: Älteres Ehepaar, 1 Sohn, verheiratet, keine Kinder

Ein Berliner Testament soll erstellt werden.

  1. Frage: Können die Eltern ihren Sohn in einer schriftlichen Zusatz-Vereinbarung rechtsverbindlich verpflichten, auf sein ihm gesetzlich zustehenden Pflichtteil beim Tod eines Elternteils zu verzichten?

  2. Frage: Hätte die Schwiegertochter beim Ableben ihres Ehemannes vor dem Tod ihrer Schwiegereltern einen Anspruch auf das Erbe bzw. den Pflichtteil?

Schon jetzt herzlichen Dank für verbindliche Antworten. (Also bitte keine Ansichten, Meinungen oder dergl.)

Hallo!

zu 1)  Nein, jedenfalls nicht einseitig verfügt !   Einverständlich kann der Sohn  für den ersten Erbfall freiwillig auf Pflichtteil verzichten und das vertraglich zusichern.

Üblich wendet man eine Schutzklausel an. Sollte das Pflichtteil bereits beim 1. Erbfall beansprucht werden, so wird dieser Erbe für den 2. Erbfall ebenfalls auf das Pflichtteil gesetzt.  So soll für den ersten Erbfall die Beanspruchung des Pflichtteils zumindest erschwert (man kann auch sagen verleidet) werden.

zu 2) Nein.  Erbe oder Pflichtteil hängt doch direkt mit dem Erbfall zusammen, also dem Tod. Niemand kann vorher Teile des späteren Erbes beanspruchen !

MfG
duck313

zu 2) Nein.  Erbe oder Pflichtteil hängt doch direkt mit dem
Erbfall zusammen, also dem Tod. Niemand kann vorher Teile des
späteren Erbes beanspruchen !

die frage war:

Hätte die Schwiegertochter beim Ableben ihres Ehemannes vor dem Tod ihrer
Schwiegereltern einen Anspruch auf das Erbe bzw. den Pflichtteil?

da ging es wohl nicht um einen anspruch vor dem tot der erblasser, sondern um einen anspruch bei dessen tod, wenn ihr ehemann, also der sohn, bereits tot ist.

ich bin mir aber bei der antwort darauf nicht sicher, also sage ich dazu auch nichts.

Hallo

  1. Frage: Hätte die Schwiegertochter beim Ableben ihres
    Ehemannes vor dem Tod ihrer Schwiegereltern einen Anspruch auf
    das Erbe bzw. den Pflichtteil?

Nein.
Wenn der geplante Erbe stirbt, kann er ja nicht mehr erben.
Die Schwiegertochter zählt nicht zu den gesetzlichen Erben ihrer Schwiegereltern.

Beatrix