Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit

Die Vereinssatzung spricht von der einfachen Mehrheit der Stimmen.

Nun sind 19 Stimmen anwesend. 4 gehören dem Vorstand, der enthält sich bei eigener Entlastung; bleiben 15 Stimmen.

7 sind für eine Entlastung, 7 enthalten sich und 1 ist dagegen.

Enthaltungen werden nicht gezählt.

Ist der Vorstand damit entlastet, oder nicht?

Nein, es wären 10 Stimmen notwendig gewesen.

Im Sinne der positiven Abstimmung „wer ist dafür, den Vorstand zu entlasten?“ braucht man die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder = 10 dafür. Die Enthaltungen zählen nicht.

lese ich anders, aber ianal und lernwillig
http://www.ferner-alsdorf.de/2008/06/vereinsrecht-ei…

vnA

Hallo,

einfache Mehrheit ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
und die liegt mE vor, wobei Stimmenthaltungen nicht mitgezählt werden.

Was du meinst, ist die absolute mehrheit.

Gruß
HaweThie

Guten Tag,

vielen Dank für die Antworten. Haben mnich etwas verwirrt, weil widersprüchlich.
Aber letztlich gilt doch:
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat klargestellt, was unter den Begriffen “einfache” und “relative” Mehrheit zu verstehen ist. Die “einfache” Mehrheit erreicht ein Beschlussantrag bzw. Wahlvorschlag, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Erforderlich ist, dass die Zahl der gültigen Ja-Stimmen die der gültigen Nein-Stimmen um wenigstens eine übertrifft. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.