Bestattungskosten bei Hartz 4-Empfänger

Hallo zusammen,

mal folgender fiktiver Fall: Ein Hartz 4-Empfänger verstirbt. Es gibt weder Ehefrau, noch Kinder, noch irgendwelche Vermögenswerte. An Verwandtschaft gibt es noch eine Schwester die ebenfalls Hart 4 bezieht.

An weiterer Verwandtschaft bibt es noch eine Tante und diverse Cousins und Cousinen.

Frage: Wer kommt für die Bestatung und die Auflösung der Wohnung auf ?

Bestand Dank und viele Grüße
Elton

Hallo,
hast Du dazu hier wirklich nichts gefunden?

Die Bestattungs(-kostenübernahme)pflicht regelt das Bestattungsgesetz des Bundeslandes des Wohnorts des Verstorbenen. In NRW wäre nur die Schwester dafür heranziehbar, die sich ggf. auf Bedürftigkeit berufen und sich ans Sozialamt wenden könnte. Was das dann macht ist ggf. von der weiteren Situation der Schwester abhängig (Vorschuss, Darlehen, Kostenübernahme eines Begräbnisses udgl.). In der Folge wäre es ggf. auch ein Erbe, der hier jedoch offenbar nicht in Frage kommt.

Die Wohnungsauflösung ist Sache eines Erben. Gibts keinen, bleibt der Vermieter drauf sitzen (der Einwand mit dem Staat als letztem Erben kommt dem einen oder anderen sicher einem ins Gedächtnis, das Vermieterpfandrecht geht dem allerdings vor). Zu den Rechten eines „Nichterben“ hinsichtlich Ansichnahme von Papieren und persönlichen Gegenständen ohne Wert wirst Du hier bei www reichlich finden.

Gruß vom
Schnabel

Bundesland wäre BaWü
owt…

Kosten der Bestattung und Wohnungsauflösung fallen den Erben - auch aus eigenem Vermögen - zu.
Bestattungsverpflichtete Angehörige können beim Sozialamt Antrag auf Kostenübernahme stellen. Und wäre bei Ihnen nichts zu holen oder schlagen sie Erbe aus, schauen Bestatter wie Vermieter in die Röhre.

G imager

Hallo,
das Erbe hat mit der Bestattungspflicht nichts zu tun,
man kann sich also nicht durch Erbausschlagung davon befreien.
Falls man das Erbe ausschlägt und ein anderer Ebberechtigter nimmt das an, ist natürlich erst dieser bestattungspflichtig, falls aber alle Erben ausschlagen tritt die gesetzliche Regelung zur Bestattungspflicht in Kraft.

Gruß
HaweThie

OT Frage
Hallo

… ein anderer Ebberechtigter nimmt das an, ist natürlich erst dieser bestattungspflichtig, …

Ist er auch dann bestattungspflichtig, wenn das Erbe nur aus wertlosen Gegenständen, z. B. Tagebüchern, Fotoalben und selbstgemalten Bildern o. ä. besteht, und er nicht weiter verwandt mit dem Verstorbenen ist? - Oder meinetwegen schon ein bisschen Geld, aber nicht genug, um davon eine Beerdigung zu bezahlen?

Viele Grüße