Hallo,
Ab der Klage beim Sozialgericht gegen die Berufsgenossenschaft (BG Bau) müssen bei Schreiben an das SG eine Kopie für die BG beilegt werden. Seit Klageeinreichung am 22.05.2014 hat das SG angeblich ermittelt. Dazu musste es Auskünfte bei der BG einholen.
An derartigem Schriftverkehr wurde der Kläger aber nicht beteiligt!
Meine Frage ist, ob die Beteiligung am Schriftverkehr einseitig sein kann und darf? Braucht das SG dem Kläger keine Kopie von Schreiben der BG an das SG zusenden?
Vielen Dank schon mal im Voraus für hilfreiche Antworten!
Helmut