Beteiligung als Kläger bei Schriftverkehr zwischen Sozialgericht und Beklagter

Hallo,

Ab der Klage beim Sozialgericht gegen die Berufsgenossenschaft (BG Bau) müssen bei  Schreiben an das SG eine Kopie für die BG beilegt werden. Seit Klageeinreichung am 22.05.2014 hat das SG angeblich ermittelt. Dazu musste es Auskünfte bei der BG einholen.
An derartigem Schriftverkehr wurde der Kläger aber nicht beteiligt!

Meine Frage ist, ob die Beteiligung am Schriftverkehr einseitig sein kann und darf? Braucht das SG dem Kläger keine Kopie von Schreiben der BG an das SG zusenden?

Vielen Dank schon mal im Voraus für hilfreiche Antworten!

Helmut

Hallo,
üblicherweise erhalten die Beteiligten über das Gericht die jeweiligen Stellungnahmen der anderen Partei.

Dem Kläger steht es frei, beim SG sich zu informieren, ob und inwieweit eine Stellungnahme der BG bereits vorliegt.

Das kann man oftmals mittels eines Telefonates erreichen.

lG

Hoi.

Normalerweise erhält der Kläger/dessen Bevollmächtigter Kopien des Schriftverkehrs.

Nur wenn dem Gericht etwas in der Klageakte fehlt(es wurde ein Arztbericht vergessen, auf welchem aber im Rentenbescheid/in der Klageerwiderung Bezug genommen wird) oder allgemein rechtliche Fragen oder Verständnisfragen offen sind, dann bleibt dieser Schriftverkehr nur intern in der Akte. Ist aber auch von Richter zu Richter unterschiedlich…

Ciao
Garrett