Betr. Nachtzuschlag im öffentlichen Dienst

Wer könnte mir zum Thema Nachtzuschlagsver-
gütung einen Rat geben? Wenn ich als
Krankenschwester meinen Spätdienst von 13.00
bis 20.30 ausübe, habe ich das Recht ab 20.00 Uhr einen Nachtzuschlag zu bekommen?

Hallo,
also das sollte alles aus dem Tarifvertrag hervorgehen, den man Dir bestimmt beim ÖPR mal ausleiht. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es da besondere Ausführungsbestimmungen gibt, aber generell ist die Zeit ab 20.00 Uhr zulagenfähig. Es könnte sein, dass Nachtstunden erst ab einer bestimmten Summe zur Auszahlung gelangen (5 oder 6 Stunden im Monat). Frag lieber beim Personalrat, wenn es um das Geld geht.
Gruß
Martin

Hallo!
AVR ist ähnlich wie BAT, hier bekämst Du 1,25 DM für die halbe Stunde pro Tag (nachzulesen unter http://www.diag-mav.org/arhilfen/gesetz/avr/avranl6a… ).