Betreuung - wer zahlt

Liebe Experten,

angenommen eine alte Frau wird wegen eines schlechten Allgemeinzustands in ein Allgemeinkrankenhaus eingeliefert. Davon wird die 600 km entfernt wohnende Tochter sofort unterrichtet, weil ihre Adresse im Taschenkalender der Mutter als im Notfall zu benachrichtigende Person angegeben ist.

Die Tochter hat regelmäßig telefonischen Kontakt zum Stationsarzt und bittet diesen Konziliarärzte hinzuzuziehen, um abzuklären, ob die Mutter Alzheimer hat. Entsprechende Untersuchungen ergeben, daß diese Vermutung richtig war.

Die Sozialarbeiterin des Krankenhauses leitet ein Betreuungsverfahren ein und nimmt zu keiner Zeit mit der Tochter Kontakt auf. Die Tochter erfährt erst durch einen Gerichtsbeschluß, daß eine berufliche Betreuerin eingesetzt ist.

Aus den Unterlagen der geronto-psychiatrischen Station, auf die die Mutter inzwischen eingewiesen worden ist, geht hervor, daß die Sozialarbeiterin behauptet hat, die Tochter wolle die Betreuung nicht übernehmen. Deshalb wurde die professionelle Betreuerin beauftragt.

Die Tochter legt sofort Widerspruch ein und bekommt auch innerhalb weniger Tage die Betreuung. Die professionelle Betreuerin stellt eine Rechnung für ihre Bemühungen.

Muß die Tochter zahlen?

Bin gespannt auf die Kommentare. Viele Grüße

Iris

Hallo

Muß die Tochter zahlen?

Nein die Tochter muss nicht aus ihrem eigenen Vermögen zahlen, aber aus dem Vermögen der Mutter. Hat diese nicht genug einzusetzendes Vermögen, zahlt die Staatskasse.

Gruß Jeannette