Hallo,
das wurde bereits vor einigen Jahren vom Bundesgerichtshof entschieden:
Unterhalt: Mehrere „Väter“ haften anteilig
Bekommt eine von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau zu den gemeinsamen Kindern noch ein nichteheliches Kind, hat sie auch gegenüber dem Erzeuger dieses Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil. Die Frage, ob nur der Ehemann oder zusätztlich auch der Väter eines nichtehelichen Kindes neben den Alimenten für das Kind auch Betreuungsunterhalt zu zahlen hat, war vom Gesetzgeber bisher nicht geregelt. Laut Urteil müssen in solchen Fällen künftig beide Väter „grundsätzlich anteilig“ für die Betreuung ihrer Kinder haften. Die Höhe des jeweiligen Anteiles richtet sich neben Einkommen und Vermögen auch nach der Anzahl der Kinder, ihrem Alter und dem jeweiligen Betreuungsaufwand für sie, heißt es in der Entscheidung.
Bundesgerichtshof, XII ZR 85/96 vom 21.01.1998
Ausführlich nachzulesen unter:
http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/56/BG…
Gruß
Ingrid