Betriebskostenproblematik

Ich hätte hier einmal eine Frage zur Problematik der Betriebskosten und würde mich über eine Auskunft freuen, ob es einen grundsätzlichen Anspruch auf Abrechnung der Betriebskosten in schriftlicher Form gibt. Der Hintergrund meiner Frage ist folgender Sachverhalt. In unseren Verein (Bungalowsiedlung) existiert eine Beitrags- und Gebührenverordnung, in welcher im Punkt Betriebskosten festgeschrieben steht, dass die Mitglieder quartalsweise einen Betriebskostenabschlag zu entrichten haben. Bislang wurden weder Nachforderungen erhoben noch Guthabenbeiträge ausgezahlt. Allerdings erhalten die Vereinsmitglieder keine individuelle Abrechnung über die Gesamtkosten der Liegenschaft für jede einzelne Position und die geleisteten Vorauszahlungen. Mit einer Ausnahme, die bezieht sich auf die Abrechnung der individuell angefallenen Verbrauchskosten für Energie und Wasser. Diese Kosten werden am Jahresende auf der Grundlage der Ablesedaten der Verbrauchszähler ermittelt und jedem Mitglied gesondert in Rechnung gestellt. Im Übrigen ist den Vereinsmitgliedern anheim gestellt die Belege einzusehen.

Servus,

hier wäre es jetzt interessant zu wissen, was in der Beitrags- und Gebührenordnung zum Thema Betriebskosten noch drinne steht, außer dass Abschlagszahlungen erhoben werden.

Schöne Grüße

MM

In der Ordnung steht geschrieben:

  • Der Verein erhebt Betriebskosten gemäß den Regelungen im Haushaltplan und Vertrag über die Nutzung.
  • Individuelle Betriebskosten nach Abrechnung
  • Fälligkeitstermin:
    a.) Betriebskostenabschlag jährlich jeweils am 15.Februar,Mai, August,
    November.
    b.)Individuelle Betriebskostenabrechnung jährlich innerhalb eines Monates
    nach Zustellung.
    • Im Nutzungsvertrag ist fixiert; Der Nutzer versichert, dass alle fälligen
    Nutzungsentgelte gezahlt sind.

Demnach handelt es sich um nicht abrechnungspflichtige Pauschalen und individuell verbrauchsabhängig anfallenden Verbrauchskosten, die abgerechnet werden.

G imager