Betriebsratswahl

Wer kann mir sagen ab wann man im Kleinbetrieb einen Betriebsrat wählen muss !
Danke

Hallo Witkowski,

leider (oder auch gottseidank) MUSS überhaupt kein Betriebsrat gewählt werden. Das derzeit gültige Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) aus dem Jahre 1972 geht immer noch davon aus, dass erwachsenen Menschen auch im Arbeitsleben die Demokratie für sinnvoll erachten. Ohne Betriebsrat hat ja nur einer das Sagen im Betrieb (auch wenn dieser seinen Leuten bisweilen was anderes glauben machen will). Das BetrVG geht also davon aus, dass auch im Betrieb die ArbeitnehmerInnen ihre Interessenvertretung (übrigens ausschließlich in Bezug auf soziale Angelegenheiten - niemals in wirtschaftlichen!) haben wollen.

Als Voraussetzung dazu ist festgelegt, dass mind. 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sein müssen.

Soweit das Gesetz - die Praxis zeigt, dass eine BetriebsratsERSTwahl kaum erfolgreich verläuft ohne Begleitung durch die zuständige Gewerkschaft. Typisch deutsch gelten nämlich auch bei BR-wahlen FORMALE Vorschriften; und gerade bei BR-wahlen zeigen sich manche Chefs als gnadenlose Hüter selbiger, denn: ein Formfehler und Eure Wahl ist gelaufen . . .

Hallo Witkowski,

leider (oder auch gottseidank) MUSS
überhaupt kein Betriebsrat gewählt
werden. Das derzeit gültige
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) aus
dem Jahre 1972 geht immer noch davon aus,
dass erwachsenen Menschen auch im
Arbeitsleben die Demokratie für sinnvoll
erachten. Ohne Betriebsrat hat ja nur
einer das Sagen im Betrieb (auch wenn
dieser seinen Leuten bisweilen was
anderes glauben machen will). Das BetrVG
geht also davon aus, dass auch im Betrieb
die ArbeitnehmerInnen ihre
Interessenvertretung (übrigens
ausschließlich in Bezug auf soziale
Angelegenheiten - niemals in
wirtschaftlichen!) haben wollen.
Hallo !

Das ist nicht ganz richtig. Die Interessenvertretung der Arbeitnehmer um- faßt auch den wirtschaftlichen Teil eines Unternehmens. Warum sonst gibt es einen Wirtschaftsausschuß. Dieser arbeitet für den Betriebsrat um ihn auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten auf dem laufgenden zu halten.

Als Voraussetzung dazu ist festgelegt,
dass mind. 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer
im Betrieb beschäftigt sein müssen.
und zwar mindestens 1 Kalenderjahr
Soweit das Gesetz - die Praxis zeigt,
dass eine BetriebsratsERSTwahl kaum
erfolgreich verläuft ohne Begleitung
durch die zuständige Gewerkschaft.
Typisch deutsch gelten nämlich auch bei
BR-wahlen FORMALE Vorschriften; und
gerade bei BR-wahlen zeigen sich manche
Chefs als gnadenlose Hüter selbiger,
denn: ein Formfehler und Eure Wahl ist
gelaufen . . .

gruß manfred