Betriebsurlaub

Hallo zusammen !
Meine Partnerrin arbeitet in einem kleinen betrieb. 2 chefe, 1 1/2 Mitarbeiter.
in der vergangenheit hat es immer betriebsurlaub gegeben. (da gabs auch noch mehr mitarbeiter) wurde lange vorher angekündigt. dieses jahr noch nichts. wie man aus gut unterrrichteten kreisen hört steht der betriebsurlaub kurz bevor.
das kann doch wohl nicht sein!
Meine frage: wie lange muß so etwas vorher bekannt sein ?
was könnte man bei einer so kurzfristigen anberaumung dagegen einwenden ?
dank im voraus.
t.

Hallo,

entgegen der landläufigen Meinung ist nicht jeder Kleinkram in Gesetzen geregelt. Das Bundesurlaubsgesetz sagt folgendes:

§ 7 Abs. 1
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Daraus ergibt sich aber kein Zeitraum, der zwischen Bekanntgabe des Termins und dem Beginn der Betriebsferien liegen muß. Üblicherweise wird in solchen Zusammenhängen immer wieder der Terminus „rechtzeitig“ verwendet. Im Einzelfall muß dann vor Gericht geklärt werden, was „rechtzeitig“ bedeutet bzw. was eben nicht mehr rechtzeitig war.

Nach meiner Meinung ist in Zeiten von lastminute-Angeboten und Online-Buchungen „rechtzeitig“ deutlich kurzfristiger als vielleicht noch vor zehn Jahren. M.E. (ohne, daß ich ein Urteil kennen würde) ist „rechtzeitig“ näher an zwei Wochen als an 2 Monaten.

Vorschlag: Man frage Chefe, ob und wann er schon Urlaub gebucht hat.

Gruß,
Christian

Hallo.

Meine Partnerin arbeitet in einem kleinen betrieb. 2 chefe, 1
1/2 Mitarbeiter.
in der vergangenheit hat es immer betriebsurlaub gegeben. (da
gabs auch noch mehr mitarbeiter) wurde lange vorher
angekündigt. dieses jahr noch nichts. wie man aus gut
unterrrichteten kreisen hört steht der betriebsurlaub kurz
bevor.
das kann doch wohl nicht sein!
Meine frage: wie lange muß so etwas vorher bekannt sein ?

– Kommt auf den Einzelfall an. Betriebsurlaub sollte im Normalfalle zu Jahresbeginn festgelegt sein. Allerdings gibt es da eine immense Grauzone. Sehr kurzfristig wird dies nur möglich sein, wenn gravierende betriebliche Belange dies rechtfertigen.

was könnte man bei einer so kurzfristigen Anberaumung dagegen
einwenden ?

– Zuerst die Theorie? => Klage einreichen. Danach oder schon jetzt einen eigenen Urlaubszeitraum beantragen und bei Ablehnung wieder klagen.

Jetzt die Praxis? => Hinnehmen und evtl ärgern. Da hier das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, werden die beiden „Cheffe“ wohl überlegen, ob unter den Millionen von Arbeitslosen nicht noch jemand ist, der gut arbeitet und der solche Spielchen mitmacht.

Gruß,
LeoLo