Betrifft Gemeindeordnung Baden Würtemberg

Benötigt eine Gemeinde mit eigener Ortschaftsverfassung nach § 67 dann auch eine eigene Geschäftsordnung für die Ortschaftsratssitzungen in Übereinstimmunf mit § 72 .

das kommt darauf an. aber ohne richtigen sachverhalt gibts auch keine antwort