Benötigt eine Gemeinde mit eigener Ortschaftsverfassung nach § 67 dann auch eine eigene Geschäftsordnung für die Ortschaftsratssitzungen in Übereinstimmunf mit § 72 .
das kommt darauf an. aber ohne richtigen sachverhalt gibts auch keine antwort
Benötigt eine Gemeinde mit eigener Ortschaftsverfassung nach § 67 dann auch eine eigene Geschäftsordnung für die Ortschaftsratssitzungen in Übereinstimmunf mit § 72 .
das kommt darauf an. aber ohne richtigen sachverhalt gibts auch keine antwort