Bild von einem Fremden im meinem Impressum?

Hallo, ich Arbeite grade an einer Website und will ein Bild von einem Fremden in das Impressum, neben meine Adresse und Daten fixieren um meine Seite seriöser aussehen zu lassen. Natürlich ein Lizenzfreies Bild :smile:.

Darf ich das?

Die Karriere fängt ja toll an: unseriös handeln um seriös zu wirken…

Moin,

um meine Seite seriöser aussehen zu lassen.

siehst Du so unseriös aus?
Oder noch übler?

Oder gabs gerade keine Kamera um ein Bild von Dir zu machen?
Klingt alles recht halbseiden!

Gandalf

Moin,

Darf ich das?

wenn das Bild älter als 70 Jahre ist, allemal. Nimm ein Jugendbild von Albert Einstein oder von Sissi. Bismarck wirkt auch sehr gediegen. Oder Menachem Begin am Anfang seiner Karriere.

Und Du meinst, ein Photo macht ein Impressum seriöser? Das soll verstehen, wer will. Aber wennze meinz …

Gruß Ralf

Ich finde sowas gehört zu einer guten Satire dazu.
Das Bild von irgendeinem Prof oder so neben dem Impressum.

Geht das jetzt auch wenn das Bild keine 70 Jahre alt ist?
Also wenn es einfach Lizenzfrei ist?

Hallo, ich Arbeite grade an einer Website und will ein Bild
von einem Fremden in das Impressum, neben meine Adresse und
Daten fixieren um meine Seite seriöser aussehen zu lassen.
Natürlich ein Lizenzfreies Bild :smile:.

Hallo!

Was willst du damit bezwecken? Soll die Person das Unternehmen präsentieren oder ein Symbolfoto („Person am Telefon“) a la Callcenter sein? Letzteres gibt es wie Sand am Meer… nach dem Motto: Wir sind für Sie erreichbar!

Bzgl. des Nutzungsumfanges musst du die Nutzungsbedingungen des Fotoanbieters durchforsten. Manche schließen eine gewerbliche Nutzung aus, manche lassen nur Print zu…

Gruß
Falke

Ja, ich bin auch der Meinung, dass ein Bild im Impressum zu einer guten Satire dazu gehört … …

Ich finde sowas gehört zu einer guten Satire dazu.
Das Bild von irgendeinem Prof oder so neben dem Impressum.

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Tach,

wenn das Bild älter als 70 Jahre ist, allemal.

Warum ist das der Fall?

Gruß

TET

Moin,

Warum ist das der Fall?

so steht’s im Urheberrecht.

Für die Kümmelspalter unter uns: Die Erben des Rechteinhabers genießen den Schutz bis zu 70 Jahren nach dessen Tod. Ob sich da ohne Bedenken ein Jugendbild von Albert Einstein nutzen lässt, mag der Geier wissen.

Gruß Ralf

Tach,

so steht’s im Urheberrecht.

Nicht im mindesten.

Für die Kümmelspalter unter uns: Die Erben des Rechteinhabers
genießen den Schutz bis zu 70 Jahren nach dessen Tod.

Und jetzt kommen wir zur relvanten Frage im Urheber recht: Wer ist der Urheber? Das dürfte in den allermeisten Fällen nicht der abgebildete sein. Bei Einstein bin ich mir soger sehr sicher. Insofern spielt der Todeszeitpunkt des abgebildeten so überhaupt gar keine Rolle.

Gruß

TET

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