Bitte wichtig! Kanal-Hausanschluß erneuern(Kosten)

Liebe Wissende,

wir haben eine Wohnung in einem 4 Fam. Block. 30 Jahre alt. Da gegnüber ein Neubaugebiet entstand, wurde auch ein neuer Kanal gelegt. Uns wurde mündlich von der Stadt empfohlen, an dem neuen Kanal anzuschließen, um kommende Probleme mit dem alten Kanal auszuschließen und es hat geheißen, es koste 2000,- DM. Soweit so gut, die Wohnungseigentümergemeinschaft hat mündlich zugestimmt, und die Verwaltung hat NUR einen Plan unterschrieben. Die Rechnung kam und alles schien ok. Jetzt nach wenigen Wochen kam noch eine Rechnung über 7000,- DM, da steht drauf Kanal- Hausanschluß… - was auf der ersten Rechnung steht, maile ich Euch heute Abend noch, da kann ich gerade niemand erreichen.

Wer kann mir sagen, wie so etwas abläuft, haben wir eine Chance nicht zahlen zu müssen, ich habe keinen Bescheid und NICHTS erhalten - nur einen Plan - auf dem steht, Provisorischer Ausbau Rohr-Rigolenversickerung…

Ich danke Euch ganz herzlich dafür, uns zu erklären was Sache ist.

Claudia Brandl

noch immer eilig - zu oben
Nun habe ich den Rest der Unterlagen vorliegen:
Die erste Rechnung wurde an die ausführende Firma bezahlt. Da steht Bauvorhaben, Kanalhausanschluß auf Privatgrund herstellen. Die 2. Rechnung, die kam von der Stadt - betreffend eine andere Rechnungsnummer der selben Firma, es steht auch Bauvorhaben Kanalhausanshcluß auf Privatgrund herstellen.

Kann ich mich weitern, diese Rechnung der Stadt zu behahlen, wir bekamen keinen Bescheid…???

Ganz vielen lieben Dank für Hilfe

Claudia

Hallo Claudia,

auf Grund der vielen „Unklarheiten“ kann man nur empfeheln mit den Unterlagen zu einem Rechtsanwalt zu gehen.

Christian

Liebe Wissende,

wir haben eine Wohnung in einem 4 Fam. Block. 30 Jahre alt. Da
gegnüber ein Neubaugebiet entstand, wurde auch ein neuer Kanal
gelegt. Uns wurde mündlich von der Stadt empfohlen, an dem
neuen Kanal anzuschließen, um kommende Probleme mit dem alten
Kanal auszuschließen und es hat geheißen, es koste 2000,- DM.
Soweit so gut, die Wohnungseigentümergemeinschaft hat mündlich
zugestimmt, und die Verwaltung hat NUR einen Plan
unterschrieben.

Hallo Claudia,

wenn ich es richtig verstanden habe, haben die Eigentümer nach WEG den Arbeiten, vertreten durch die Hausverwaltung, zugestimmt. Dann muss aber auch vereinbart worden sein, ob die Kosten aus den Rücklagen oder nach Vorlage der Rechnung vom jeweiligen Eigentümer anteilig zu zahlen sind. Wenn der Beschluß gefasst wurde und die Hausverwaltung hat der Gemeinde Zustimmung erteilt, sind die Kosten, soweit diese hier anfallen, auch von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

Die Rechnung kam und alles schien ok. Jetzt

nach wenigen Wochen kam noch eine Rechnung über 7000,- DM, da
steht drauf Kanal- Hausanschluß… - was auf der ersten
Rechnung steht, maile ich Euch heute Abend noch, da kann ich
gerade niemand erreichen.

Da kommunale Einrichtungen nie den genauen Preis erklären und man hier von Überraschungen kaum sicher sein kann, muss eine Zustimmung umfassend gepürft werden. d.h. die Hausverwaltung hätte sich einmal mit den Planungsunterlagen des Tiefbauamtes der Stadt beschäftigen müssen und wenn die Verwaltung qualifiziert ist, konnte sie den Umfang der Arbeiten und Kosten in etwa schätzen.

Wer kann mir sagen, wie so etwas abläuft, haben wir eine
Chance nicht zahlen zu müssen, ich habe keinen Bescheid und
NICHTS erhalten - nur einen Plan - auf dem steht,
Provisorischer Ausbau Rohr-Rigolenversickerung…

Der Bescheid müsste an die Hausverwaltung gegangen sein und von dortaus gezahlt werden. Es gibt dann auch den Einzelanschluß. Es gibt auch den Anschluss, der unter bestimmten Voraussetzungen nichts mehr kostet, was hier aber offenbar nicht der Fall ist. Die erste Aufklärungspflicht und Überprüfungspflicht hat die Hausverwaltung und je nach Vertrag, ist diese möglicherweise sogar verpflichtet, sich um die Angelegenheit zu kümmern.

Gruss Günter

Ich danke Euch ganz herzlich dafür, uns zu erklären was Sache
ist.

Claudia Brandl

Hallo Günter,

erst mal ganz herzliches Dankeschön.

Also:
jein, den Arbeiten wurde mündlich durch anwesende Eigentümer zugestimmt. Aber der Herr von der Stadt, der da war, sagte es koste so ca. 2000,- DM - wir sind aber nun schon bei 11272,- DM (die Rechnung der ausführenden Firma, der Plan, die Genehmigung des Entwässerungsplanes und dann eben noch die uns dubiose Rechnung von der gleichen Firma - aber gestellt durch die Stadt). Ist ein solcher mündlicher Vertrag rechtens, wo die Summen so weit differieren?

Die Hausverwaltung teilen sich sie Eigentümer auf, also es ist Milde walten zu lassen bei den Rechtskenntnissen der Verwaltung, wir wechseln alle Jahr. Eine Verwaltung für 4 Parteien hat sich bisher - in 30 Jahren nicht gelohnt, ist irre teuer - und also ich mal nachgefragt hatte, war auch keiner begeistert so wenig zu verwalten und keiner der Eigentümer wollte so viel dafür bezahlen und bisher klappte immer so alles gut.

Heute werde ich nochmal mit der Verwaltung den Ordner durchgehen ob nicht doch irgend etwas schriftliches von der Verwaltung vorliegt.

Das mit dem, dass jeder die Kosten selbst trägt geht ok, dafür bildet jeder vermehr selber Rücklagen. Ist allen lieber, als unnötig totes Kapital auf dem Konto liegen zu lassen.

OK - Vertrag mit der Hausverwaltung gibt es nicht, einer macht Garten + Winterdienst, die anderen sind für längere Zeit weggezogen, und die verbleibenden 2 Teilen sich das Amt jährlich wechselnd. So daß ein rechtlicher Ansprechpartner da ist, aber auch jeder sich bemüht Infos zu beschlaffen.

Momentan bin ich soweit vorgedrungen, heut bei der Baufirma und dem Architekten noch so viele Infos einzuholen wie möglich und mich schirftlich an die Stadt zu wenden, dass das eventuell ein Irrtum ist mit de 2. Rechnung (ich befürchte nicht) - weil wir von der Firma selbst bereits eine Rechnung bekommen haben - und bitte um schriftliche Klärung. Hoffe so das Chaos lichten zu können und bin um weitere Tips super dankbar!!!

Bestünde nur die Unterschift des Planes durch die Hausverwaltung und die mündliche Absprache des Herren von der Stadt - der sich in seiner UNKENNTNISS??? um nur über 500% verschätzt hat (ich werde den Gedanken nicht los, daß wir zu dem neuen Kanal genötigt wurden durch bewußte Falschaussage) und kein BESCHEID bevor die Rechnung kam, ist das dann Rechtens?

Nur noch kurz, ich bin normalerweise kein solches Ekel, aber dazu eine kleine Vorgeschichte, wir sind arme Miniwohnungbesitzer, 30 Jahre war alles gut, bis gegenüber eine riesen Gärtnerei verkaufte, die Straße der Stadt schenken wollte - damit sie möglichst keine Kosten hat (Stad hat damals abgelehnt - was nun ist versuche ich zu klären), alle Eigentümer hier herüben vollgesülzt hat, sie seien ja so arm, haben auf die Fläche viele Wohnblöcke hingepflanzt und wollten uns alle erdenklichen Kosten in die Schuhe schieben, und ich habe das Gefühl sie sind dazu auf dem besten Weg. Ich bin keinem neidig, ich will nur mein Recht, habe Kind und schufte Nachts und mir stinkts wenn ander im Geld baden und mit miesen Tricks vorgehen. Und die Straße mit Bepflanzung und allem was da noch kommt ist noch nicht mal fertig, wer weiß was da noch finanziell kommt.

Und immer als die Verwaltung in der Stadt war, hat es geheißen, och da kommt noch Jahre nichts, weil an einer Stelle noch ein EFH gegenüber steht und erst wenn da auch ein Wohnblock hinkommen würde, käme das zur Sprache. Wir kommen uns gründlich verarscht vor. Bescheid gibt es nirgends - nur Rechnungen…

Ich danke Dir ganz herlich für die Mühen!!!

Claudia

Hallo Christian,

vielen lieben Dank. Ok ok - brauche aber fürs Erste Infos, wie das so läuft, wenn wir total im Unrecht sein sollten, kann ich mir den Anwalt sparen.

Beste Grüße Claudia

Hi Claudia,

die Sache hört sich dubios an.
Wenn ein Haus an ein öffentliches Kanalnetz angeschlossen wird, erhältst du einen behördlichen Bescheid hinsichtlich Planung und Genehmigung. Die Gebühren hierfür dürften nicht mehr als 100-200 DM betragen.
Die beauftragte Firma öffnet das Erdreich und legt nach dem Plan Rohre und erstellt den Anschluß. Anschließend wird die Straße wieder geschlossen. Eine Kalkulation über DM 2000 halte ich für realistisch.
Alles andere, besonders 2 Rechnungen über die gleiche Leistung ist sehr merkwürdig.
Bemühe dich zunächst einmal um Aufklärung, was da los ist. Hat sich ein städtischer Mitarbeiter über die erstaunliche Höhe der Gesamtkosten geäußert?

Gruß,
Francesco

Hallo Claudia,

kann es sein, wenn ich Deine Infos richtig interpretiere, dass einerseits Kosten der Stadt für den Kanalanschluss angefallen sind und andererseits offenbar weitere Kosten vom Kanalnetz zum Wohnhaus ?

Also:
jein, den Arbeiten wurde mündlich durch anwesende Eigentümer
zugestimmt. Aber der Herr von der Stadt, der da war, sagte es
koste so ca. 2000,- DM - wir sind aber nun schon bei 11272,-
DM (die Rechnung der ausführenden Firma, der Plan, die
Genehmigung des Entwässerungsplanes und dann eben noch die uns
dubiose Rechnung von der gleichen Firma - aber gestellt durch
die Stadt). Ist ein solcher mündlicher Vertrag rechtens, wo
die Summen so weit differieren?

Hier wird wohl ein Problem auftreten, der Herr von der Stadt hat wohl von den Anschlusskosten gesprochen, während die Hausverwaltung nicht beachtet hat, dass hierbei auch weitere Nebenkosten entstehen. Wahrscheinlich hat der Mitarbeiter der Stadt völlig korrekt geantwortet.

Die Hausverwaltung teilen sich sie Eigentümer auf, also es ist
Milde walten zu lassen bei den Rechtskenntnissen der
Verwaltung, wir wechseln alle Jahr. Eine Verwaltung für 4
Parteien hat sich bisher - in 30 Jahren nicht gelohnt, ist
irre teuer - und also ich mal nachgefragt hatte, war auch
keiner begeistert so wenig zu verwalten und keiner der
Eigentümer wollte so viel dafür bezahlen und bisher klappte
immer so alles gut.

Heute werde ich nochmal mit der Verwaltung den Ordner
durchgehen ob nicht doch irgend etwas schriftliches von der
Verwaltung vorliegt.

Eine mündliche Vereinbarung ist auch bindend, problematisch wird es nur dann, wenn um den Preis und die Art und Qualität einer Auskunft gestritten wird. Hier ist dann die Beweispflicht gefragt.

Das mit dem, dass jeder die Kosten selbst trägt geht ok, dafür
bildet jeder vermehr selber Rücklagen. Ist allen lieber, als
unnötig totes Kapital auf dem Konto liegen zu lassen.

Halt, wenn ihr eine WEG habt, habt ihr Rücklagen zu bilden. Die sist gesetzlich vorgeschrieben und hat gute Gründe. Denn was geschieht, wenn z.B. das Dach umgedeckt werden soll, aber eine der Parteien kein Geld hat.

OK - Vertrag mit der Hausverwaltung gibt es nicht, einer macht
Garten + Winterdienst, die anderen sind für längere Zeit
weggezogen, und die verbleibenden 2 Teilen sich das Amt
jährlich wechselnd. So daß ein rechtlicher Ansprechpartner da
ist, aber auch jeder sich bemüht Infos zu beschlaffen.

Die Arbeitsteilung ist o.k., aber trotzdem nachdenken über Rücklagen, die entsprechend verzinst auf ein Sonderkonto lt. WEG anzulegen und zu verwalten sind.

Momentan bin ich soweit vorgedrungen, heut bei der Baufirma
und dem Architekten noch so viele Infos einzuholen wie möglich
und mich schirftlich an die Stadt zu wenden, dass das
eventuell ein Irrtum ist mit de 2. Rechnung (ich befürchte
nicht) - weil wir von der Firma selbst bereits eine Rechnung
bekommen haben - und bitte um schriftliche Klärung. Hoffe so
das Chaos lichten zu können und bin um weitere Tips super
dankbar!!!

Bestünde nur die Unterschift des Planes durch die
Hausverwaltung und die mündliche Absprache des Herren von der
Stadt - der sich in seiner UNKENNTNISS??? um nur über 500%
verschätzt hat (ich werde den Gedanken nicht los, daß wir zu
dem neuen Kanal genötigt wurden durch bewußte Falschaussage)
und kein BESCHEID bevor die Rechnung kam, ist das dann
Rechtens?

Leider gibt dei öffentliche Hand selten - und dann nur unter diversen Umständen - sogenannte Vorbescheidungen heraus. Dies wird aber sinnvollerweise (aus Sicht der Gemeinde) unterlassen, da sonst wegen der Vielzahl der zu erwartenden Einsprüche kaum ein Maßnahme begonnen werden kann. Also gibt es den Bescheid erst wenn die Arbeit abgeschlossen ist. Und da Anschlußzwang besteht und in diversen Maßnahmen auch Anliegerumlagekostenzwang fallen oft die Eigentümer aus allen Wolken, wenn sie die Rechnungen erhalten.

Nur noch kurz, ich bin normalerweise kein solches Ekel, aber
dazu eine kleine Vorgeschichte, wir sind arme
Miniwohnungbesitzer, 30 Jahre war alles gut, bis gegenüber
eine riesen Gärtnerei verkaufte, die Straße der Stadt schenken
wollte - damit sie möglichst keine Kosten hat (Stad hat
damals abgelehnt - was nun ist versuche ich zu klären), alle
Eigentümer hier herüben vollgesülzt hat, sie seien ja so arm,
haben auf die Fläche viele Wohnblöcke hingepflanzt und wollten
uns alle erdenklichen Kosten in die Schuhe schieben, und ich
habe das Gefühl sie sind dazu auf dem besten Weg. Ich bin
keinem neidig, ich will nur mein Recht, habe Kind und schufte
Nachts und mir stinkts wenn ander im Geld baden und mit miesen
Tricks vorgehen. Und die Straße mit Bepflanzung und allem was
da noch kommt ist noch nicht mal fertig, wer weiß was da noch
finanziell kommt.

Wenn eine Strasse neu gerichtet wird oder neue Zufahrten erfolgen, ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, die entstehenden Kosten umzulegen. Wre also z.B. ein Gartentor zur Strasse hin hat, aber nur über den rasen die Strasse betreten kann, dem wird dann eben mal die ein-zwei Meter geteert und er ist „angeschlossen“ und umlagepflichtig.

Und immer als die Verwaltung in der Stadt war, hat es
geheißen, och da kommt noch Jahre nichts, weil an einer Stelle
noch ein EFH gegenüber steht und erst wenn da auch ein
Wohnblock hinkommen würde, käme das zur Sprache. Wir kommen
uns gründlich verarscht vor. Bescheid gibt es nirgends - nur
Rechnungen…

Ich danke Dir ganz herlich für die Mühen!!!

Leider übliche Methoden.

Gruss Günter

Herzlichen Dank soweit! Die erste Rechnung ist auf Privatgrund, wurde von dem Architekten erteilt - welcher auch ein Angebot erhlaten hat, diese Summe war ok. Laut der Tiefbaufirma, erging der 2. Teil - die Summe mit den 7000,- DM - als Auftrag der Stadt ein, die Stadt bezahlte die Rechnung und legt sie nun an die Eigentümer um. Der Frage, ob die Stadt verpflichtet gewesen wäre, hierüber einen Bescheid ergehen zu lassen, ist noch nicht geklärt - ich renne den Leuten noch hinten nach, a la Buchbinder Wanninger.

Noch n schönen Tag - DANKE - Claudia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter,

Hier wird wohl ein Problem auftreten, der Herr von der Stadt
hat wohl von den Anschlusskosten gesprochen, während die
Hausverwaltung nicht beachtet hat, dass hierbei auch weitere
Nebenkosten entstehen. Wahrscheinlich hat der Mitarbeiter der
Stadt völlig korrekt geantwortet.

Wenn er schon etwas erklärt, wäre es toll gewesen, das ganz zu erklären. Hausverwaltung ist nun dran, daß die Stadt ev. einen Teil übernehmen muß, da der Kanal laut dem Herren von der Stadt schon so schlecht gewesen sei, und laut Jur. Auskunft, die Stadt dann widerrum mehr Kosten tragen hätte müssen.

Eine mündliche Vereinbarung ist auch bindend, problematisch
wird es nur dann, wenn um den Preis und die Art und Qualität
einer Auskunft gestritten wird. Hier ist dann die
Beweispflicht gefragt.

Wer hat Beweispflicht, 1 Mann von der Stadt oder 6 anwesende Eigentümer (4 Parteien)?

Halt, wenn ihr eine WEG habt, habt ihr Rücklagen zu bilden.
Die sist gesetzlich vorgeschrieben und hat gute Gründe. Denn
was geschieht, wenn z.B. das Dach umgedeckt werden soll, aber
eine der Parteien kein Geld hat.

Werden gebildet, bisher sind alle zufrieden, größere Sachen - welche aber bereits voraussehaber sind werden aber so bezahlt.

Die Arbeitsteilung ist o.k., aber trotzdem nachdenken über
Rücklagen, die entsprechend verzinst auf ein Sonderkonto lt.
WEG anzulegen und zu verwalten sind.

Müssen Rücklagen wirklich alles abdecken - von Heizungerneuerung, über wärmegedämmte Fassade, nicht zu erwartende Kanalkosten, Tankraumsanierung, Sat-Schüsseln, Dach neu eindecken - oder kann man sich - so wie es wir gemacht haben auf ein Mittelmaß einigen?

Leider gibt dei öffentliche Hand selten - und dann nur unter
diversen Umständen - sogenannte Vorbescheidungen heraus. Dies
wird aber sinnvollerweise (aus Sicht der Gemeinde)
unterlassen

Hey - Du schreibst Unterlassen, kann ich nix gegen Unterlassung machen??

da sonst wegen der Vielzahl der zu erwartenden
Einsprüche kaum ein Maßnahme begonnen werden kann. Also gibt
es den Bescheid erst wenn die Arbeit abgeschlossen ist. Und da
Anschlußzwang besteht und in diversen Maßnahmen auch
Anliegerumlagekostenzwang fallen oft die Eigentümer aus allen
Wolken, wenn sie die Rechnungen erhalten.

Auch jetzt habe ich noch keinen Bescheid, nur ne Rechnung. Fällt ein freiwilliger Anschluß an einen neuen Kanal unter Anliegerumlagekostenzwang?? Betrifft uns in diesem Falle der Anliegerumlagekostenzwang?

Wenn eine Strasse neu gerichtet wird oder neue Zufahrten
erfolgen, ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, die
entstehenden Kosten umzulegen. Wre also z.B. ein Gartentor zur
Strasse hin hat, aber nur über den rasen die Strasse betreten
kann, dem wird dann eben mal die ein-zwei Meter geteert und er
ist „angeschlossen“ und umlagepflichtig.

Also unser Eingang ist nach wie vor dort, wo er immer war. Sind wir nun Anliegerumlagekostenpflichtig?

Leider übliche Methoden.

Tausend Dank, eine noch immer hoffende Claudia

Gruss Günter

Hallo Günter,

Hier wird wohl ein Problem auftreten, der Herr von der Stadt
hat wohl von den Anschlusskosten gesprochen, während die
Hausverwaltung nicht beachtet hat, dass hierbei auch weitere
Nebenkosten entstehen. Wahrscheinlich hat der Mitarbeiter der
Stadt völlig korrekt geantwortet.

Wenn er schon etwas erklärt, wäre es toll gewesen, das ganz zu
erklären. Hausverwaltung ist nun dran, daß die Stadt ev. einen
Teil übernehmen muß, da der Kanal laut dem Herren von der
Stadt schon so schlecht gewesen sei, und laut Jur. Auskunft,
die Stadt dann widerrum mehr Kosten tragen hätte müssen.

Na, wenn es sich um eine Reparatur oder Instandsetzung gehandelt hat, kann es durchaus sein, dass die Stadt höhere Kosten tragen muss. Hier ist der Einzelfall zu prüfen. Das andere Problem, dass da ein Bediensteter sich nicht konkret äussert und somit kaum zu „fangen“ ist, ist leider die berühmte „Bürgernähe“.

Eine mündliche Vereinbarung ist auch bindend, problematisch
wird es nur dann, wenn um den Preis und die Art und Qualität
einer Auskunft gestritten wird. Hier ist dann die
Beweispflicht gefragt.

Wer hat Beweispflicht, 1 Mann von der Stadt oder 6 anwesende
Eigentümer (4 Parteien)?

Wenn der Mann bestreitet was gesprochen wurde oder gar hinweist, er habe nur auf eine entsprechende Frage eine Antwort gegeben, er sei konkret zu Details nicht gefragt worden, könnt ihr euch das Geld für einen Anwalt sparen.

Halt, wenn ihr eine WEG habt, habt ihr Rücklagen zu bilden.
Die sist gesetzlich vorgeschrieben und hat gute Gründe. Denn
was geschieht, wenn z.B. das Dach umgedeckt werden soll, aber
eine der Parteien kein Geld hat.

Werden gebildet, bisher sind alle zufrieden, größere Sachen -
welche aber bereits voraussehaber sind werden aber so bezahlt.

Die Arbeitsteilung ist o.k., aber trotzdem nachdenken über
Rücklagen, die entsprechend verzinst auf ein Sonderkonto lt.
WEG anzulegen und zu verwalten sind.

Müssen Rücklagen wirklich alles abdecken - von
Heizungerneuerung, über wärmegedämmte Fassade, nicht zu
erwartende Kanalkosten, Tankraumsanierung, Sat-Schüsseln, Dach
neu eindecken - oder kann man sich - so wie es wir gemacht
haben auf ein Mittelmaß einigen?

Sie sollten alles abdecken, wobei hier durchaus auch Fälle auftreten können, dass aus dem Privatvermögen sogenannte Überraschungen auftreten. Die Forderung, dass Rücklagen zu bilden sind, schreibt das WEG vor. selbstverständlich wird es immer wieder erforderlich sein, zusätzliche, plötzlich auftretenden Massnahmen anderweitig zu finanzieren. Das Problem tritt nur dann auf, wenn keine Rücklagen gebildet sind und ein Eigentümer etwaige Kosten nicht aufbringen kann, dass hier sogar die Hausverwaltung und die anderen Eigentümer haften, weil sie nicht auf Rücklagenbildung geachtet haben. Es gibt hier also auch - wenn keine Rücklagen gebildet werden - möglicherweise ein Haftungsproblem.

Leider gibt dei öffentliche Hand selten - und dann nur unter
diversen Umständen - sogenannte Vorbescheidungen heraus. Dies
wird aber sinnvollerweise (aus Sicht der Gemeinde)
unterlassen

Hey - Du schreibst Unterlassen, kann ich nix gegen
Unterlassung machen??

Nein, leider nicht, die Gemeinde kann, muss aber nicht, vor Abschluss einer Maßnahme die Eigentümer verständigen.

da sonst wegen der Vielzahl der zu erwartenden
Einsprüche kaum ein Maßnahme begonnen werden kann. Also gibt
es den Bescheid erst wenn die Arbeit abgeschlossen ist. Und da
Anschlußzwang besteht und in diversen Maßnahmen auch
Anliegerumlagekostenzwang fallen oft die Eigentümer aus allen
Wolken, wenn sie die Rechnungen erhalten.

Auch jetzt habe ich noch keinen Bescheid, nur ne Rechnung.
Fällt ein freiwilliger Anschluß an einen neuen Kanal unter
Anliegerumlagekostenzwang?? Betrifft uns in diesem Falle der
Anliegerumlagekostenzwang?

Die Frage, die auch zu prüfen ist, wie oben teilweise schon beantwortet:hndelt es sich um eine notwendige Reparatur oder einen kompletten Neuanschluss. Für die Kosten des Anschlusses unn eine Reparatur im öff. Netz habt ihr wohl schon bezahlt, und habt nach meiner Auffassung in einem solchen Fall keine Leistungen zu zahlen, es sei denn, da reicht ein Verwaltungstrick aus, die Strasse wird auf jeder Seite oder insgesamt etwas verbreitert. Somit sind neue Vorausssetzungen geschaffen. Teilweise haben hier aber Gerichte Kostenerstattungen der Eigentümer angewiesen, weil der Verdacht von der Gemeinde nicht ausgeräumt werden konnte, dass sie nur die Strasse verbreitert oder Zufahrten geschaffen hat, um Anliegerbeiträge nochmals kassieren zu können.

Wenn eine Strasse neu gerichtet wird oder neue Zufahrten
erfolgen, ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, die
entstehenden Kosten umzulegen. Wre also z.B. ein Gartentor zur
Strasse hin hat, aber nur über den rasen die Strasse betreten
kann, dem wird dann eben mal die ein-zwei Meter geteert und er
ist „angeschlossen“ und umlagepflichtig.

Also unser Eingang ist nach wie vor dort, wo er immer war.
Sind wir nun Anliegerumlagekostenpflichtig?

wenn ihr bereits Anliegerbeiträge gezahlt habt und sich die Strasse nicht verändert hat, halte ich erneute Anliegerbeiträge für unzulässig. Die Kosten von der Kanalisation zur Gebäude ist jedoch zu tragen. Es könnte aber auch sein, dass die Rechnung der Gemeinde an euch keine Anliegerkosten sind, sondern durch das Gespräch mit dem Bediensteten der Stadt dies als Auftrag angesehen wird und somit ausserhalb der Anliegerkosten abgerechnet werden kann. es ist deshalb wichtig zu wissen, wie die Kostennote betitelt wird.

Leider übliche Methoden.

Tausend Dank, eine noch immer hoffende Claudia

Gruss Günter

1000 Dank
Hallo Günter,

*Wenn der Mann bestreitet was gesprochen wurde oder gar hinweist, er habe nur auf eine entsprechende Frage eine Antwort gegeben, er sei konkret zu Details nicht gefragt worden, könnt ihr euch das Geld für einen Anwalt sparen.

D. h. der Herr kann behaupten was immer er möchte und wir haben die A. Karte sowieso!

Betreffend der Rücklagen:

Gut, da lese ich mich noch ein. DANKE!!

*Nein, leider nicht, die Gemeinde kann, muss aber nicht, vor Abschluss einer Maßnahme die Eigentümer verständigen.

Also keine Chance darauf zu spekulieren, dass wir verständigt werden hätten müssen.

*Die Frage, die auch zu prüfen ist, wie oben teilweise schon beantwortet: handelt es sich um eine notwendige Reparatur oder einen kompletten Neuanschluss. Für die Kosten des Anschlusses und eine Reparatur im öff. Netz habt ihr wohl schon bezahlt, und habt nach meiner Auffassung in einem solchen Fall keine Leistungen zu zahlen, es sei denn, da reicht ein Verwaltungstrick aus, die Strasse wird auf jeder Seite oder insgesamt etwas verbreitert. Somit sind neue Vorausssetzungen geschaffen. Teilweise haben hier aber Gerichte Kostenerstattungen der Eigentümer angewiesen, weil der Verdacht von der Gemeinde nicht ausgeräumt werden konnte, dass sie nur die Strasse verbreitert oder Zufahrten geschaffen hat, um Anliegerbeiträge nochmals kassieren zu können.

Ich denke der Bauträger nebenan, hat alles bewußt so geplant, daß seine Leute die wenigsten Kosten haben werden, doch wir wollen die Kosten auch nicht, vor allem - wir wollten auch keine breitere Straße mit irre viel Autos, die genau an meinem Balkon vorbeifahren. Die breitere Straße brauchen nur SEINE KÄUFER und nicht wir, für uns hat es die privat Straße 30 Jahre lang getan. Wir haben nur Verschlechterungen.

Also wir hatten eine privat Straße mit Geh- und Fahrtrecht. Da hat uns die Gärtnerei nebenan einen Meter leihen müssen, damit sie damals dort das EFH bauen durften. Weil an der privat Straße die von der Hauptstraße nach hinten geht, an der auch unser 4 Fam. Haus steht, noch einige andere EFH´s stehen. Und da musste die Zufahrt einspurig gewährleistet werden. Also die Kosten für den Anschluß damals wurden sicher gezahlt, für eine Rep das weiß ich nicht.
Huch, das mit der Straßenverbreiterung das trifft uns voll. Aber wir sind mit unserem Haus ganz vorne an unserer privat Straße. Gleich am Haus kommt die privat Straße, dann kam der Meter von Nebenan und jetzt kommt von nebenan noch etwas an Breite dazu. Das wir aber alles nicht brauchen. Das ist durch die Verbreiterung - die einzig und alleine aufgrund des Neubaugebietes gegenüber entstand - eine Ringstraße rund um das Neubaugebiet von nebenan.

Wenn eine Strasse neu gerichtet wird oder neue Zufahrten
erfolgen, ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, die
entstehenden Kosten umzulegen. Wre also z.B. ein Gartentor zur
Strasse hin hat, aber nur über den rasen die Strasse betreten
kann, dem wird dann eben mal die ein-zwei Meter geteert und er
ist „angeschlossen“ und umlagepflichtig.

Also unser Eingang ist nach wie vor dort, wo er immer war.
Sind wir nun Anliegerumlagekostenpflichtig?

*wenn ihr bereits Anliegerbeiträge gezahlt habt und sich die Strasse nicht verändert hat, halte ich erneute Anliegerbeiträge für unzulässig. Die Kosten von der Kanalisation zur Gebäude ist jedoch zu tragen. Es könnte aber auch sein, dass die Rechnung der Gemeinde an euch keine Anliegerkosten sind, sondern durch das Gespräch mit dem Bediensteten der Stadt dies als Auftrag angesehen wird und somit ausserhalb der Anliegerkosten abgerechnet werden kann. es ist deshalb wichtig zu wissen, wie die Kostennote betitelt wird.

Anliegerbeiträge – uff, ich bin der 2. Eigentümer seit Neubau. Vom Kanal zum Gebäude – sammt Plan und Genehmigung ist einleuchtend. Oben auf der Rechnung von der Stadt steht: Kanal- Hausanschluss (ist das die Kostennote??), Straße+Ort, laut Rechnung Firma sowieso… der Hausanschluß kostet 6320,- plus 10 Prozent Verwaltungskostenaufwand 632,- DM (hey 632,- DM Verwaltungskosten für ein Angebot schicken lassen und Auftrag erteilen und ein Din A4 blatt tippen auf dem wenige Wort stehen??
Auf der Rechnung Privatgrund Haus, da steht: Kanalhausanschluß auf Privatgrund herstellen.

Hey- wie kann ich mich für die vielen tollen Tips bedanken.!!!

Claudia

Hallo Günter,

*Wenn der Mann bestreitet was gesprochen wurde oder gar
hinweist, er habe nur auf eine entsprechende Frage eine
Antwort gegeben, er sei konkret zu Details nicht gefragt
worden, könnt ihr euch das Geld für einen Anwalt sparen.

D. h. der Herr kann behaupten was immer er möchte und wir
haben die A. Karte sowieso!

Leider ja, Angestellte einer öffentlichen Verwaltung machen ja bekanntlich keine Fehler, da sie sich selten, meist nie konkret äussern (sorry, kenne den Laden, war bis 1985 im ö.D. bevor ich den heutigen Weg einschlagen konnte und habe - ich kam seinerzeit aus der Wirtschaft - den Laden nie verstanden)

Betreffend der Rücklagen:

Gut, da lese ich mich noch ein. DANKE!!

Empfehle Dir das Fachbnuch „Der Wohnungseigentümer“ Verlag Deutsche Wohnungswirtschaft. Arbeite im Beruf damit und mit dem Kommentar zum WEG Verlag Beck, München.

*Nein, leider nicht, die Gemeinde kann, muss aber nicht, vor
Abschluss einer Maßnahme die Eigentümer verständigen.

Also keine Chance darauf zu spekulieren, dass wir verständigt
werden hätten müssen.

*Die Frage, die auch zu prüfen ist, wie oben teilweise schon
beantwortet: handelt es sich um eine notwendige Reparatur oder
einen kompletten Neuanschluss. Für die Kosten des Anschlusses
und eine Reparatur im öff. Netz habt ihr wohl schon bezahlt,
und habt nach meiner Auffassung in einem solchen Fall keine
Leistungen zu zahlen, es sei denn, da reicht ein
Verwaltungstrick aus, die Strasse wird auf jeder Seite oder
insgesamt etwas verbreitert. Somit sind neue Vorausssetzungen
geschaffen. Teilweise haben hier aber Gerichte
Kostenerstattungen der Eigentümer angewiesen, weil der
Verdacht von der Gemeinde nicht ausgeräumt werden konnte, dass
sie nur die Strasse verbreitert oder Zufahrten geschaffen hat,
um Anliegerbeiträge nochmals kassieren zu können.

Ich denke der Bauträger nebenan, hat alles bewußt so geplant,
daß seine Leute die wenigsten Kosten haben werden, doch wir
wollen die Kosten auch nicht, vor allem - wir wollten auch
keine breitere Straße mit irre viel Autos, die genau an meinem
Balkon vorbeifahren. Die breitere Straße brauchen nur SEINE
KÄUFER und nicht wir, für uns hat es die privat Straße 30
Jahre lang getan. Wir haben nur Verschlechterungen.

Also wir hatten eine privat Straße mit Geh- und Fahrtrecht. Da
hat uns die Gärtnerei nebenan einen Meter leihen müssen, damit
sie damals dort das EFH bauen durften. Weil an der privat
Straße die von der Hauptstraße nach hinten geht, an der auch
unser 4 Fam. Haus steht, noch einige andere EFH´s stehen. Und
da musste die Zufahrt einspurig gewährleistet werden. Also die
Kosten für den Anschluß damals wurden sicher gezahlt, für eine
Rep das weiß ich nicht.
Huch, das mit der Straßenverbreiterung das trifft uns voll.
Aber wir sind mit unserem Haus ganz vorne an unserer privat
Straße. Gleich am Haus kommt die privat Straße, dann kam der
Meter von Nebenan und jetzt kommt von nebenan noch etwas an
Breite dazu. Das wir aber alles nicht brauchen. Das ist durch
die Verbreiterung - die einzig und alleine aufgrund des
Neubaugebietes gegenüber entstand - eine Ringstraße rund um
das Neubaugebiet von nebenan.

Wenn eine Strasse neu gerichtet wird oder neue Zufahrten
erfolgen, ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, die
entstehenden Kosten umzulegen. Wre also z.B. ein Gartentor zur
Strasse hin hat, aber nur über den rasen die Strasse betreten
kann, dem wird dann eben mal die ein-zwei Meter geteert und er
ist „angeschlossen“ und umlagepflichtig.

Also unser Eingang ist nach wie vor dort, wo er immer war.
Sind wir nun Anliegerumlagekostenpflichtig?

Bitte bei der Gemeidne eien verbindliche Klärung verlangen, es könnte sein, dass wenn die Strasse verbreitert wurde, die Zufahrten vergrössert worden sind, dass hier Anliegerbeiträge nochmals fällig werden. Lasse Dir schriftlich erklären, ob irgend welche Kosten kommen.

*wenn ihr bereits Anliegerbeiträge gezahlt habt und sich die
Strasse nicht verändert hat, halte ich erneute
Anliegerbeiträge für unzulässig. Die Kosten von der
Kanalisation zur Gebäude ist jedoch zu tragen. Es könnte aber
auch sein, dass die Rechnung der Gemeinde an euch keine
Anliegerkosten sind, sondern durch das Gespräch mit dem
Bediensteten der Stadt dies als Auftrag angesehen wird und
somit ausserhalb der Anliegerkosten abgerechnet werden kann.
es ist deshalb wichtig zu wissen, wie die Kostennote betitelt
wird.

Anliegerbeiträge – uff, ich bin der 2. Eigentümer seit Neubau.
Vom Kanal zum Gebäude – sammt Plan und Genehmigung ist
einleuchtend. Oben auf der Rechnung von der Stadt steht:
Kanal- Hausanschluss (ist das die Kostennote??), Straße+Ort,
laut Rechnung Firma sowieso… der Hausanschluß kostet 6320,-
plus 10 Prozent Verwaltungskostenaufwand 632,- DM (hey 632,-
DM Verwaltungskosten für ein Angebot schicken lassen und
Auftrag erteilen und ein Din A4 blatt tippen auf dem wenige
Wort stehen??

Aua, hier handelt es sich offenbar um den Kanalanschluss und nicht um einen Anliegerbeitrag. Hinweis. Du hast das Recht, wenn Dir eine Rechnung gestellt wird, in diese Einsicht zu nehmen. es kann aus der Rechnung dann fetsgestellt werden, wie umgelegt wird und vor allem, was oft geschieht, ob nicht bereits die Verwaltungskosten in den Anschlusskosten enthalten sind und dann trotzdem die Verwaltungskostenpauschale verlangt wird.

Auf der Rechnung Privatgrund Haus, da steht: Kanalhausanschluß
auf Privatgrund herstellen.

Hier dürfte es sich wohl um die Rechnung des Anschlusses vom haus zur Kanalisation handeln ?

Hey- wie kann ich mich für die vielen tollen Tips
bedanken.!!!

Claudia

In dem Du nun mal bei Deiner Gemeinde genaue Auskunft verlangst, wie die Dir berechneten Zahlen entstanden sind und darauf bestehst, dass Dir schriftlich hierzu Auskunft erteilt wird. Auch nachgewiesen wird, welche Zuschüsse die Stadt/Kommune vom Landkreis, vom Land und vom Bund erhalten hat und in welcher Höhe diese Kosten dann berücksichtigt wurden. Die Kommune muss Zuschüsse voll anrechnen und an die Eigentümer weitergeben.

Gruss Günter