Brauche Hilfe bei Gebrauchtwagenkauf! Betrug

Hallo,

mal angenommen Privatperson A sieht eine Anzeige im Internet über einen Gebrauchtwagen, der zum Verkauf steht. Im Anzeigentext steht, dass das Auto im optisch und technisch guten Zustand ist, mit noch 9 Monaten Tüv, von einem gewerblichen Autohändler B. Person A fährt zum Autohändler B und sieht sich das Auto auf dem Firmengelände an. Es findet ein Verkaufsgespräch statt, wo Autohändler B versichert, dass sich das Auto gut fährt und in technisch guten Zustand ist. Auch großartige Roststellen werden ausgeschlossen. Person A und der Händler B werden sich dann über den Preis einig und begeben sich ins Büro für den Kaufvertrag. Händler B schreibt dann jedoch überraschend einen Kaufvertrag von Privat zu Privat und schreibt in den Kaufvertrag „gekauft wie gesehen“ und „Bastlerfahrzeug“ hinein. Person A fragt noch einmal nach, ob das Auto denn wirklich technisch in Ordnung wäre und warum das so in den Vertrag geschrieben wird, Händler B bestätigt jedoch nochmals das das Auto technisch in Ordnung wäre und verweist darauf, dass er bei keinen seiner Gebreauchtfahrzeuge Gewährleistung gäbe. Person A glaubt dem Verkäufer und zahlt den Kaufpreis und bekommt die Papiere ausgehändigt. Am nächsten Tag kommt Person A glücklich mit den neuen Autokennzeichen zum Händler B und möchte sein neues Auto nach Hause fahren. Person A schafft es aber nicht bis nach Hause (10 km), der Wagen fährt nicht schneller als 40 km und macht laute Geräusche. Person A schafft es gerade so auf den Parkplatz einer nächstgelegenden Werkstatt. Diese Werkstatt untersucht das Auto und stellt fest, dass der Katalysator kaputt ist und der komplette Unterboden durchgerostet ist und die Reperatur den Kaufpreis übersteigt und das das Auto quasi Schrott ist. Auf den Schock fährt Person A sofort zum Händler und möchte das Auto wieder zurückgeben. Händler B verweigert dies und versucht sich rauszureden, da im Kaufvertrag eindeutig Bastlerfahrzeug steht und möchte nur 100 Euro Entschädigung geben. Das reicht Person A aber nicht, da sie bis dato schon 700 Euro verloren hat plus Anmeldekosten und Schilder und auch die Entsorgung des Autos von der Werkstatt noch teuer werden dürfte. Auf jeden Fall ist Person A total unglücklich jetzt, da sie lange darauf hingespart hat und nun ohne alles dasteht.

Was kann man da machen ?

Vielen Dank für Antworten!

hallo.

person A tut mir wirklich leid. andererseits…
man soll nicht

  • allein
  • zum gebrauchtwagenhändler gehen
  • einen kaufvertrag unterschreiben, bei dem man sich nicht wohl fühlt
  • ohne das auto genau besichtigt
  • und eine probefahrt gemacht zu haben
  • und für 700(!) euro ein auto erwarten, mit dem es keine probleme gibt!

dem verkäufer kann man unter den umständen gar nix. sein motto ist „jeden tag steht ein dummer auf. man muß ihn nur finden“.
er hat alles schwarz auf weiß, und das zählt mehr als irgendwelche unbeweisbaren aussagen von person A.
wenn er katholisch ist, kommt er vielleicht in die hölle, weil er so ein a… ist. aber das strafgesetzbuch bleibt ihm erspart.

Was kann man da machen ?

sich ob der eigenen naivität in den allerwertesten beißen und es beim nächsten mal besser machen.

gruß

michael

Moin,

man soll nicht

  • allein
  • zum gebrauchtwagenhändler gehen
  • einen kaufvertrag unterschreiben, bei dem man sich nicht
    wohl fühlt
  • ohne das auto genau besichtigt
  • und eine probefahrt gemacht zu haben
  • und für 700(!) euro ein auto erwarten, mit dem es keine
    probleme gibt!

Soweit gehe ich mit.

dem verkäufer kann man unter den umständen gar nix. sein motto
ist „jeden tag steht ein dummer auf. man muß ihn nur finden“.
er hat alles schwarz auf weiß, und das zählt mehr als
irgendwelche unbeweisbaren aussagen von person A.

Nun wäre interessant zu wissen ob die Gewährleistung im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Der Begriff „Bastlerfahrzeug“ und die Formulierung „gekauft wie besehen“ haben dahingehend keine Bedeutung.
Aber auch sonst kann sich ein Gebrauchtwagenhändler nicht einfach so aus der Affäre ziehen, in dem er sich als privater Verkäufer ausgibt.
Natürlich darf auch ein Gebrauchtwagenhändler seinen Privatwagen als privat verkaufen. Aber wer steht als Verkäufer im Kaufvertrag?

wenn er katholisch ist, kommt er vielleicht in die hölle, weil
er so ein a… ist. aber das strafgesetzbuch bleibt ihm
erspart.

Da wäre ich mir jetzt nicht so sicher.

Gruss Jakob

Zum Thema Gewährleistung steht folgendes im Vertrag:

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Ziff. 1). Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Anspüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

Unter Ziff. 1 ist nichts im Vertrag angekreuzt.

Als Verkäufer steht im Vertrag der Chef der Firma.

Ich bin schon ganz verzweifelt :frowning: … alles Geld ist weg und aus ist der Traum von einem eigenen Fahrzeug. Ich wollte nichts tolles, nur ein altes, das fährt. Aber die Reparatur soll über 1000 Euro kosten. Das kann doch alles nicht sein. Und das Auto steht noch bei der Werkstatt, wer weiss wie teuer das wird, den zu entsorgen…

Zum Thema Gewährleistung steht folgendes im Vertrag:

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung
verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen
wird (Ziff. 1). Dieser Ausschluss gilt nicht für
Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer
grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten
des Verkäufers beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Anspüche gegenüber
Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

Das ist ein sauber formulierter Ausschluss der Sachmängelhaftung, aber in diesem Fall wohl unzulässig, denn es handelt sich hier offensichtlich um einen Verbrauchsgüterkauf laut BGB § 474:

Als Verkäufer steht im Vertrag der Chef der Firma.

Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften.

Weiter heißt es im BGB § 475:

Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

Zu gut deutsch: Die Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

Das ist ein ganz billige Masche von Autohändlern, die, obwohl völlig unzulässig, immer wieder angewandt wird.

Aufgrund des gesamten Tatbestandes wäre auch zu prüfen, inwieweit der Tatbestand des Betrugs erfüllt wäre.

Ab zum Anwalt. Kostet nicht die Welt. Wenn man es sich nicht leisten kann, gibt es Organisationen wie ÖRA oder Verbraucherschutz, die erst mal weiterhelfen können. Außerdem gewährt der Staat u.U. Prozesskostenhilfe (http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf), damit ein Rechtsstreit nicht allein an den finanziellen Verhältnissen scheitert.

Gruß

S.J.

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