Brief vom Rechsanwalt glütig?

hey eine frage,

ist ein Brief vom Rechsanwalt gültig wenn er nur einfach so mit der Post kommt? muss dies nicht per einschreiben passieren?
Ich hoffe das passt hier rein…

LG ELLa

hey eine frage,

ist ein Brief vom Rechsanwalt gültig wenn er nur einfach so
mit der Post kommt?

Was meinst du mit „Brief ist gültig“ ???

muss dies nicht per einschreiben
passieren?

NEIN

Hallo,

also Fragen gibt es, … Sorry, aberwer hat Dir denn den Floh ins Ohr gesetzt? Wenn ich mal so auf meine anwaltlichen Jahre zurückschaue, dann habe ich vielleicht im kleinen einstelligen Prozentbereich mal Dinge per Einschreiben verschickt. Und selbstverständlich waren die anderen 9x% auch „gültig“.

Schlaumeier, die meinen, einen nicht eingeschriebenen Brief ignorieren zu können, schneiden sich üblicherweise böse ins eigene Fleisch, weil sie damit vielfach Dinge unnötig verteuern und sich unnötigen Ärger damit ins Haus holen.

Also wenn an der Sache was dran ist, die der Kollege vertritt, dann sollte man tun, was der Kollege verlangt. Ist nichts dran, oder nur zum Teil was dran, sollte man entsprechend antworten (oder dies besser einem Anwaltskollegen überlassen). Aussitzen führt nur dazu, dass dann beim nächsten Mal ggf. kein Einschreiben sondern gleich Mahnbescheid/Klage mit gerichtlicher Zustellungsurkunde im bunten Briefumschlag im Kasten liegt. Und damit steigen die Kosten dann ganz erheblich.

Gruß vom Wiz

Hallo!

Ja es gibt immer so schlaue Leute:wink: Zu mir kam mal einer mit einem Stapel Hinterlegungsanzeigen der Post über die Hinterlegung behördlicher Briefe. Er sagte mir ganz stolz: „Ich habe die Briefe extra nicht abgeholt!“ - und hatte damit ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot …

Manchmal frag ich mich, wieso es eigentlich keinen Tatbestand „Dummheit vor dem Gesetz“ gibt ,-))

Gruß
Tom

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Sicher sind die Sachverhalte anders, aber ich erinnere daran, dass bei ungerechtfertigten Forderungen von „Abzock“-Sites hier (und auch auf Verbrauchersites) regelmäßig empfohlen wird, solche Briefe nicht zu beantworten und zu ignorieren.
Als Laie ist es nicht immer einfach den Unterschied zu erkennen und jetzt sich zu wundern, dass entsprechende Anfragen kommen bzw. den Fragern zu unterstellen sie seien doof oder dreist, ist meiner Meinung nach nicht angebracht.

Sangoma

Hallo,

bitte ganz deutlich zwischen der konkreten Fragestellung hier und der Frage unterscheiden, was inhaltlich in dem entsprechenden Schreiben drin steht. Und dann bitte meine Antwort noch mal ganz genau lesen, in der zu beiden Fragen unterschiedlich Stellung genommen wird.

  1. Es ist vollkommen egal, ob etwas per Einschreiben vom Anwalt kommt oder nicht. Das ist die Antwort auf die konkret hier gestellte Frage

  2. Was man mit dem macht, was inhaltlich in so einem Schreiben drin steht, hängt davon ab, ob an der Sache was dran ist oder nicht.

Die Variante „nichts tun“ kann in den von Dir beschriebenen besonderen Fällen auch eine Alternative sein, wenn man - entsprechend beraten - ganz sicher sein kann, dass dies ausnahmsweise mal angezeigt sein kann. Da in der Ausgangsfrage aber nichts über eine dubiose Abmahnung berichtet ist, habe ich diese Variante nicht ausdrücklich erwählt. Denn auch wenn in den Medien diese Fälle natürlich in großer Zahl breit getreten werden, sind sie gemessen am gesamten anwaltlichen Schriftverkehr verschwindend gering.

Der Regelfall sieht anders aus. Da weiß man entweder ziemlich genau, dass da jemand aus guten Gründen anwaltlich gegen einen vorgeht, oder eben teilweise was dran ist, oder aber dass man mit gutem Gewissen sagen kann, dass man begründet geltend gemachte Forderungen zurückweisen kann. Es wäre aber fatal in letztgenannten Fällen dann einfach die Sache laufen zu lassen, ohne genau zu wissen, warum man dass in einem ganz konkreten Fall ausnahmsweise mal sinnvollerweise macht. Denn sonst kann man sich auch in Ärger und Kosten hineinreiten, wenn man sich in der Sache an sich ggf. gar nichts vorzuwerfen hat.

Gruß vom Wiz

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bitte ganz deutlich zwischen der konkreten Fragestellung hier
und der Frage unterscheiden, was inhaltlich in dem
entsprechenden Schreiben drin steht. Und dann bitte meine
Antwort noch mal ganz genau lesen, in der zu beiden Fragen
unterschiedlich Stellung genommen wird.

Mir ging es nicht um die konkrete Frage, sondern darum, dass Worte fielen, wie

also Fragen gibt es, … Sorry, aberwer hat Dir denn den Floh ins Ohr gesetzt?

von dir und anderes. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Fragestellung nicht so abartig ist, wie das in den Antworten dargestellt wird.
Damit habe ich in keiner Weise die Richtigkeit deiner Antwort in Frage gestellt.

Sangoma

genau deswegen frage ich diese frage …

mfg

genau deswegen frage ich diese frage …

Vielleicht solltest Du Deine Frage so formulieren, das man auch eine korrekte Antwort darauf geben kann.

Deine Frage war, ob ein Anwaltsschreiben auch gültig ist, wenn es nicht per Einschreiben versandt wurde.

Die Antwort ist ja, ist es. Ob der Inhalt korrekt ist oder nicht, kann man nicht beantworten, wenn man die Fakten nicht kennt.

Was genau möchtest Du also wissen?

Gruß
Tina

viel wichtiger ist, was im Brief steht. Einschreiben beweist nur, dass der Brief auch angekommen ist. Ohne Einschreiben ist ein Brief auch rechtsgültig. Ohne Einschreiben kann man versuchen, sich rauszureden mit „der Brief ist nicht angekommen.“ Da sowas häufig passiert, ist das im Gunde auch glaubwürdig, und der Sender muss ja beweisen, dass der Brief auch angekommen ist.
die Briefe vom Gerichstvollzieher, gericht etc, sind nicht bunt, wie unten einer schreibt, sondern braungelb. Formelle Zustellung nenn sicht sowas. der postbote muss Datum (und manchmal auch Uhrzeit) der Abgabe (einwurf) beim Empfänger gesondert quittieren. Auf sowas muss man reagieren, da laufen meist wichtige Fristen gnadenlos ab.