Briefgeheimnis bei Verstorbenen

Nach einem Todesfall hat die Familie einige rechtliche und behördliche Dinge zu erledigen. Gibt es, wenn keine Verfügung des Verstorbenen vorliegt, automatisch für Erben das Recht dessen Post zu öffnen oder muß dieses erst erwirkt werden? Welche rechtlichen Konsequenzen hat das für Erben (z.B. bei Mahnungen und ähnlichem) wenn Post nicht geöffnet wird und dadurch ein Schaden entsteht ?

Hallo,
ich kenne mich mit dem Erbrecht auch nicht so aus, hier aber einen Seite die dir weiterhelfen könnte.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/i…

Viele Grüße Anke

hi,
das nachlassgericht muß dir eine rechtsverbindliche
auskunft geben. mach dir davon eine telefonnotiz,
notier den namen des auskunftsgebenden, lass jemand
mithören und die notiz abzeichnen.
mach das zweimal mit verschiedenen auskunftsgebern.
vorsicht: in nachlassgerichten sitzen allzuoft
inkompetente sachbearbeiter (selbst zweimal erlebt).
ansonsten gibt es den begriff des faktischen nachlass-
walters; der kann die post öffnen, auch wenn er nicht
erbe wird. alle rechte und pflichten gehen an die erben.
die könnten später einen grobfahrlässigen nachlasswalter
haftbar machen.