Buchungsbestätigung liegt vor, ist diese verbindl?

Liebe Community,

angenommen, man hätte in einem Internetauktionshaus einen Reisegutschein erworben(lediglich eine Ü, mit Fr für 2P). Nach Buchung des Gutscheines und Erhalt einer Buchungsbestätigung(ohne freibleibend etc…, also verbindlich) melde sich das Hotel und widerrufe, da, weiterhin angenommen, der „Vermittler“ angeblich Konkurs angemeldet habe.
Nun eine Frage, könnte man sich auf die Buchungsbestätigung berufen, denn es wäre ja nicht zu vertreten, warum nur dem Käufer Haftung obliegen solle. Das Hotel, hätte ja den Vermittler ausgesucht.

Liebe Community,

vielen Dank für eure Hilfe!!

Grüße BombardeoNo8