Bundespräsident

Hallo zusammen,

welcher Gewalt, wenn überhaupt, würdet Ihr den Bundespräsidenten zuordnen?

Gruss

Akkon

Hallo,

der Bundespräsident ist keiner Gewalt zuzuordnen.

Teil der Rechtsprechung ist er natürlich nicht. Die Legislative ist der Bundestag als Organ, welchem er mangels Abgeordneteneigenschaft ebenfalls nicht zuzuordenen ist.
Und dass er nicht zur Regierung gehört, regelt Art. 62 GG ausdrücklich.
Gruß
Dea

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Die
Legislative ist der Bundestag als Organ, welchem er mangels
Abgeordneteneigenschaft ebenfalls nicht zuzuordenen ist.

Hallo,

nunja, aber der BPr ist Teil der Gesetzgebung, weil er das
Gesetz ausfertigt und in Art. 82 I S. 1 GG genannt ist,
welcher widerum den Abschnitt VII. (Gesetzgebung des Bundes)
abschließt.

Nichtsdestotrotz ist der BPr seine „eigene“ Gewalt, weil er
selbst oberstes Staatsorgan ist.

Mfg vom

showbee

Hallo,

nunja, aber der BPr ist Teil der Gesetzgebung, weil er das
Gesetz ausfertigt und in Art. 82 I S. 1 GG genannt ist,
welcher widerum den Abschnitt VII. (Gesetzgebung des Bundes)
abschließt.

Nun, nach der Definition wären die Bundesregierung und der Bundesrat ebenfalls Teil der Legislative, da sie durch Initiativrechte, als notwendige Voraussetzung der Entstehung eines Gesetzes, sowie Mitbestimmungsrechte (BR) ebenfalls bei der Entstehung der Gesetze mitwirken und zur „Gesetzgebung des Bundes“ gehören.
Ich denke also, danach kann man nicht gehen. Zudem ist es wirklich fraglos, dass der Bundestag, bzw. die Länderparlamente allein und abschließend die Legislative darstellen.
Gruß
Dea

Nun, nach der Definition wären die Bundesregierung und der
Bundesrat ebenfalls Teil der Legislative, da sie durch
Initiativrechte, als notwendige Voraussetzung der Entstehung
eines Gesetzes, sowie Mitbestimmungsrechte (BR) ebenfalls

bei

der Entstehung der Gesetze mitwirken und zur "Gesetzgebung

des

Bundes" gehören.

Hallo,

es sei verwiesen auf das Gespräch von BPr Köhler mit dem
Spiegel:

http://www.bundespraesident.de/-,2.634870/Bundesprae…
Horst-Koehler.htm

Auszug:

_(…)

SPIEGEL: Karlsruhe sei die richtige Instanz, die
Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu klären, nicht der
Bundespräsident, sagen Regierungsvertreter.

Horst Köhler: Nach meinem Amtsverständnis hat der
Bundespräsident nicht nur ein Prüfungsrecht, sondern auch
eine Prüfungspflicht. Er ist nach dem Grundgesetz Teil des
Gesetzgebungsverfahrens. Das hat das Bundesverfassungsgericht
schon vor langer Zeit bestätigt.
Im Übrigen ist der Weg
nach Karlsruhe offen, auch wenn der Bundespräsident ein
Gesetz nicht unterschreibt.

(…)_

Ich weiss jetzt nur fix nicht, auf welches BVerfG Urteil er
sich bezieht.

Mfg vom

showbee

Hi,

das glaube ich ja. Was ich nur sage ist, dass nicht jeder, der Teil des gesamten im GG festgelegten Gesetzgebungsverfahrens, also von der Initiative bis zur Ausfertigung, ist, auch Teil der Legislative ist.

Denn nach diesem Verständnis wären nun einmal die Bundesregierung und der Bundesrat ebenfalls Teil der Legislative, da sie am Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind. Dies ist aber ganz offensichtlich nicht der Fall.

Daher genügt m.E. die Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren nicht für die Zuordnung zur Legislative iSd. drei Gewalten.

Gruß
Dea

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Hi Akkon,

welcher Gewalt, wenn überhaupt, würdet Ihr den
Bundespräsidenten zuordnen?

Die offizielle Schrift „Parlamentsdeutsch“ des Deutschen Bundestages ordnet den Bundespräsident der Exekutive zu.

Gruß
Bonsai

Was ist denn bitte offizielles Parlamentsdeutsch und wo kann man das, was du behauptest, nachlesen?

Neugierig:
Levay

Daher genügt m.E. die Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren
nicht für die Zuordnung zur Legislative iSd. drei Gewalten.

Hallo,

da geh ich konform. Was ich andeuten wollte: eine genaue Abgrenzung ist nicht
möglich (wie sich ja zeigt). Die obersten Staatsorgane lassen sich nicht
zwingend in eine „Gewalt“ einordnen.

  • Alle Legislativorgane des GG üben auch Executive aus,
  • Bundesregierung als Executive übt auch Legislativgewalt aus (VO),
  • Bundespräsident neben eingeschränkter Executive auch Legislativgewalt (s.o.)
  • BVerfG, BT, BR neben ihrer eigenen Arbeit natürlich auch im Rahmen der
    Eigenorganisation auch Executive

etc. pp. insoweit wäre es müßig, wollte man sich um eine exakte Einordnung
streiten, weil sie nicht möglich ist.

Mfg vom

showbee

Was ist denn bitte offizielles Parlamentsdeutsch und wo kann
man das, was du behauptest, nachlesen?

Na, eben in der genannten Schrift: „Parlamentsdeutsch“, herausgegeben vom Referat Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages.

Ich habe mein Exemplar neulich aus dem Reichstag mitgenommen.

Gruß
Bonsai