Cabrio-verdeck obligatorisch... ?

hi,

noch eine frage zur deutschen stvo: stimmt es, dass ich die hülle für mein verdeck auflegen MUSS, wenn ich hier offen fahre, also dass es obligatorisch ist ?

in der schweiz ist es das jedenfalls nicht, ich habe dieses „verdeck für’s verdeck“ auch noch nie benutzt.

danke schon mal. fred

ps: woher soll man diese details eigentlich her wissen, wenn man im ausland unterwegs ist (siehe auch meine frage nach parken) ? soll man sich die stvo zulegen, nur weil man ein paar monate hier arbeiten kommt ???

hi,

noch eine frage zur deutschen stvo: stimmt es, dass ich die
hülle für mein verdeck auflegen MUSS, wenn ich hier offen
fahre, also dass es obligatorisch ist ?

Als ich noch Cabrio gefahren bin, habe ich das Verdeck-verdeck auch nie benutzt. Habe auch nie von einer entsprechenden Regelung gehört. Würde mir auch nicht einleuchten, was die Hülle für einen StVO-relevanten Sinn machen soll.

Ciao
Kaj

hi,

noch eine frage zur deutschen stvo: stimmt es, dass ich die
hülle für mein verdeck auflegen MUSS, wenn ich hier offen
fahre, also dass es obligatorisch ist ?

Ja man muß,wegen der verletzungsgefahr beim Gestänge und damit
es bei höheren Geschwindigkeiten nicht flattert.

in der schweiz ist es das jedenfalls nicht, ich habe dieses
„verdeck für’s verdeck“ auch noch nie benutzt.

Da bist Du nicht der einzige,der das nicht benutzt.

ps: woher soll man diese details eigentlich her wissen, wenn
man im ausland unterwegs ist (siehe auch meine frage nach
parken) ? soll man sich die stvo zulegen, nur weil man ein
paar monate hier arbeiten kommt ???

Nö,aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.Fahr mal nach Österreich oder nach Italien.Da gibt es Gesetze,die scheinbar nur
dazu da sind Transitreisende oder Urlauber abzukassieren.In Italien z.B. wird immernoch gnadenlos kassiert,wenn Du kein
Nationalitätskennzeichen hast.Obwohl nach EG-Recht inzwischen
festgelegt wurde,daß das „D“ auf dem Eurokennzeichen ausreicht.
Gruß Sebastian

und ich noch mal
Nochmal hallo,
ich hab wieder was gefunden, ist aber typisch für Deutschland: ein absoluter „Gummiparagraph“, der §23 der Stvo:

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Das sagt wiedermal alles und nichts. In so einem Fall (oder besser: ähnlichem, ich habe nämlich gar kein Cabrio) habe ich die Erfahrung gemacht, den Beamten nicht patzig gegenüberzutreten sondern nett und vor allem sachlich zu bleiben. Getreu nach dem Motto: Wie du in den Wald hineinrufst, so schallt es heraus. Ich denke, wenn du niemanden (und auch dich) damit nicht gefährdest, dürfte es kein größeres Problem geben. Deutschland ist und bleibt nun mal ein Paragraphenstaat, aber komischerweise findet man sich immer irgendwie zurecht (und sicherlich ne Menge Zugereister auch).
Das beste wird sein, du fragst mal im nächsten Autohaus nach. Wer soll es denn wissen, wenn nicht die. Kannst ja mal zurückposten, für den Fall, dass es darüber eine klare Aussage gibt.

Viele Grüße Susan.

Hi Fred,
falls Du wieder gewettet hast, werdet Ihr die Flasche Wein teilen müssen. In der Betriebserlaubnis des jaweiligen Cabrio-Typ ist vermerkt, ob mit Persenning gefahren werden muss. Steht dieses drin, ists auch Pflicht, bei einigen Cabrios steht allesdings explizit drin, das die Persenning nicht notwendig ist - dann muss man auch nicht. Die STVO sagt nur, das den Anordnungen in der Betriebserlaubnis folge zu leisten ist.

Gruß,
Micha