und ich noch mal
Nochmal hallo,
ich hab wieder was gefunden, ist aber typisch für Deutschland: ein absoluter „Gummiparagraph“, der §23 der Stvo:
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
…
Das sagt wiedermal alles und nichts. In so einem Fall (oder besser: ähnlichem, ich habe nämlich gar kein Cabrio) habe ich die Erfahrung gemacht, den Beamten nicht patzig gegenüberzutreten sondern nett und vor allem sachlich zu bleiben. Getreu nach dem Motto: Wie du in den Wald hineinrufst, so schallt es heraus. Ich denke, wenn du niemanden (und auch dich) damit nicht gefährdest, dürfte es kein größeres Problem geben. Deutschland ist und bleibt nun mal ein Paragraphenstaat, aber komischerweise findet man sich immer irgendwie zurecht (und sicherlich ne Menge Zugereister auch).
Das beste wird sein, du fragst mal im nächsten Autohaus nach. Wer soll es denn wissen, wenn nicht die. Kannst ja mal zurückposten, für den Fall, dass es darüber eine klare Aussage gibt.
Viele Grüße Susan.