Bekanntlich werden Call-by-Call Dienste eines Nebenanbieters durch den (Haupt)telefonanbieter abgerechnet. Darf der Nebenanbieter sich auf eine Rechnung des Telefonanbieters berufen und in einem Schreiben ohne vorherige Ausstellung einer Rechnung eine Mahngebühr erheben?
Danke für die Antwort im Voraus!