Chatroulette/IP/Bann/Straftat?

Folgendes Szenario:

Mr.X ist auf Chatroulette unzwar oberkörperfrei. Ihm gegenüber sitzen eindeutig minderjährige Mädchen, welche angeben P*** sehen zu wollen. Mr.X zeigt seinen Oberkörper, nicht mehr! Im Gegenzug verlangt er auch etwas von ihnen zu sehen. Kurz darauf erhält er ein IP ban.

Folgende Frage/n:

Abgesehen von der moralischen Verwerflichkeit dieser Tat, ist sie auch juristisch von Belangen? Kann Mr.X von Chatroulette angezeigt werden. Chatroulette speichert schließlich IP und Screens, aber eine strafrechtliche Verfolgung wäre sehr aufwendig. Desweiteren frage ich mich, was Mr.X hierbei vorgeworfen werden kann? Er hat schließlich nicht wie manch andere sich seiner Unterwäsche entblößt. Von „Verführung Minderjähriger“ kann man bei dem Tatbestand auch nicht reden…

MfG

Die Frage ist vor allem, wieso die Mädchen Mr. X verfolgen lassen sollten :wink: (vor allem wenn sie aus dem Ausland sind)
Auf jeden Fall war es sehr unklug von Mr. X zu fordern, dass die Mädchen sie sich ausziehn sollen. Trotzdem hat keine sexuelle Handlung stattgefunden und die Mädchen wurden auch nicht belästigt.

Vor Gericht dürfe Mr. X gute Chancen haben^^

Ich danke für die Antwort. Ist es denn möglich, dass Chatroulette eine Anzeige erstattet und wenn ja wie wahrscheinlich ist dies.

Auf anderen Foren gab man mir die Antwort, dass der Tatbestand als Straftat gelten kann:
„Hier tritt § 182 Absatz 2 Punkt 1 ein.“

Ist das wirklich richtig so? Denn bei diesem Gesetz ist immer die Rede von „sexuelle Handlungen an jemanden vornehmen oder an sich von ihr vornehmen lassen“.
Trifft das schon eng gesehn bei einer Chataufforderung zu?

Nochmals danke für die Antwort und hoffentlich erhalte ich noch weitere schnelle Beiträge.

Man beachte „unter Ausnutzung einer Zwangslage“
Auch bei sorgfältigem Lesen konnte ich in dem Handeln von Mr. X keine Straftat entdecken.

Und dass Chatroulette Anzeige erstattet, liegt wohl bei so ungefähr 0%. :wink: Die Verfolgung wäre für die Firma viel zu aufwendig und sinnlos.