Folgendes Szenario:
Mr.X ist auf Chatroulette unzwar oberkörperfrei. Ihm gegenüber sitzen eindeutig minderjährige Mädchen, welche angeben P*** sehen zu wollen. Mr.X zeigt seinen Oberkörper, nicht mehr! Im Gegenzug verlangt er auch etwas von ihnen zu sehen. Kurz darauf erhält er ein IP ban.
Folgende Frage/n:
Abgesehen von der moralischen Verwerflichkeit dieser Tat, ist sie auch juristisch von Belangen? Kann Mr.X von Chatroulette angezeigt werden. Chatroulette speichert schließlich IP und Screens, aber eine strafrechtliche Verfolgung wäre sehr aufwendig. Desweiteren frage ich mich, was Mr.X hierbei vorgeworfen werden kann? Er hat schließlich nicht wie manch andere sich seiner Unterwäsche entblößt. Von „Verführung Minderjähriger“ kann man bei dem Tatbestand auch nicht reden…
MfG