Chef erkennt Überstunden und Feiertage nicht an

Hallo und Guten Morgen,

ich arbeite in einem Mobilfunkladen (T-Mobile) und habe mal wieder Ärger mit meinem Chef. Überstunden die wir leisten (sei es durch Samstags, manchmal auch Sonntagsarbeit bzw. normale Überstunden) rechnet er uns meistens nicht an bzw. verrechnet sie mit Feiertagen. Laut seiner Aussage sind Feiertag 8 Minusstunden so dass sich das natürlich schön mit den Überstunden verrechnet. Gestern wollte er mit so auch noch „erklären“, dass ich aus dem Vorjahr 2 „Minus Urlaubstage“ habe (wegen der Minusstunden an feiertagen) Sowas geht doch gar nicht, oder ? Deshalb mal meine Frage welche Rechtsgrundlagen ich hier zu Grunde legen kann um ihm mal aufzuzeigen wie man mit Überstunden umzugehen hat. Außerdem würde mich auch die Rechtsgrundlage für die Abgeltung der feiertagsregelung interessieren. Wie argumentiere ich ihm gegenüber am besten ??

ich hoffe auf Eure Hilfe. Vielen Dank !!!

Hi,
Ist das wirklich dein Arbeitgeber oder nur ein Filialleiter?
wenn es der Filialleiter ist, würde ich mich zusammen mit den anderen Kollegen
beim Arbeitgeber beschweren.
Falls wirklich der Arbeitgeber diese Ansicht vertritt, würde ich mir schleunigst
einen neuen Arbeitsplatz suchen.
Auf jedenfall genau die Arbeitszeiten aufschreiben und am besten bestätigen
lassen.
Wenn Du einen neuen Job hast, würde ich die Auszahlung der Überstunden einfordern
und kündigen.
Mit dem Chef, über die Unrechtmässigkeit Feiertage als Minusstunden zu werten, zu
diskutieren halte ich für überflüssig. Das wird nichts bringen.
Ulrich

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Hi,
Ist das wirklich dein Arbeitgeber oder nur ein Filialleiter?

****Es ist eine t-mobile Laden, so dass ich denke dass „mein Chef“ in diesem Fall auch meine Chef ist weil er im Auftrag von t-mobile arbeitet…

wenn es der Filialleiter ist, würde ich mich zusammen mit den
anderen Kollegen
beim Arbeitgeber beschweren.

******Bringt nix, schon versucht…

Wenn Du einen neuen Job hast, würde ich die Auszahlung der
Überstunden einfordern
und kündigen.

***** unter welcher rechtlichen grundlage geht das. Wenn ich ihm das sage geht das da rein und da raus :wink:

Mit dem Chef, über die Unrechtmässigkeit Feiertage als
Minusstunden zu werten, zu
diskutieren halte ich für überflüssig. Das wird nichts
bringen.

Wieso bringt das nichts. Feiertage sind Feiertage und drüfen doch nicht als Überstunden gewerete werden. Wo gibts denn sowas ???

Trotzdem erstmal vielen Dank für deine schnellen Antworten

Ulrich

Hallo und Guten Morgen,

ich arbeite in einem Mobilfunkladen (T-Mobile) und habe mal
wieder Ärger mit meinem Chef. Überstunden die wir leisten (sei
es durch Samstags, manchmal auch Sonntagsarbeit bzw. normale
Überstunden) rechnet er uns meistens nicht an bzw. verrechnet
sie mit Feiertagen. Laut seiner Aussage sind Feiertag 8
Minusstunden so dass sich das natürlich schön mit den
Überstunden verrechnet. Gestern wollte er mit so auch noch
„erklären“, dass ich aus dem Vorjahr 2 „Minus Urlaubstage“
habe (wegen der Minusstunden an feiertagen) Sowas geht doch
gar nicht, oder ? Deshalb mal meine Frage welche
Rechtsgrundlagen ich hier zu Grunde legen kann um ihm mal
aufzuzeigen wie man mit Überstunden umzugehen hat. Außerdem
würde mich auch die Rechtsgrundlage für die Abgeltung der
feiertagsregelung interessieren. Wie argumentiere ich ihm
gegenüber am besten ??

ich hoffe auf Eure Hilfe. Vielen Dank !!!

Hallo Marcel,

guck’ doch 'mal hier: http://www.mu-luebeck.de/struktur/einrichtungen/pers…

liebe Gruesse,
Astrid

Danke für den LINK !!

Vielleicht kann jemadn aber noch was dazu sagen, dass Die Feiertage in den Augen meines Chefs als 8 Stunden Tage (Minusstunden) abgerechnet werden…Gerichtsurteile, Beispiele, Gesetze ???

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Hi,
Ist das wirklich dein Arbeitgeber oder nur ein Filialleiter?

****Es ist eine t-mobile Laden, so dass ich denke dass „mein
Chef“ in diesem Fall auch meine Chef ist weil er im Auftrag
von t-mobile arbeitet…

Das ist eben die Frage ob er nicht vielleicht doch nur Filialleiter ist,
deshalb der Vorschlag zum echten Chef zu gehen, den der müßte eigentlich wissen
das sowas nicht geht.

Falls du aber einen Chef hast der das nicht wissen sollte, oder sich trotz
besseren Wissens anders verhält, würde ich mir schleunigst einen anderen
Arbeitsplatz suchen, da so ein Betrieb aus verschiedenen Gründen, kein
Dauerarbeitsplatz sein kann.

wenn es der Filialleiter ist, würde ich mich zusammen mit den
anderen Kollegen
beim Arbeitgeber beschweren.

******Bringt nix, schon versucht…

Wenn Du einen neuen Job hast, würde ich die Auszahlung der
Überstunden einfordern
und kündigen.

***** unter welcher rechtlichen grundlage geht das. Wenn ich
ihm das sage geht das da rein und da raus :wink:

kündigen müsste früher oder später zum Erfolg führen(je nach Frist lt.
Arbeitsvertrag) da Sklaverei in Deutschland nicht gestattet ist.
die Überstunden erst mündlich dann schrifftlich, dann per Anwalt von
Arbeiterkammer.

Mit dem Chef, über die Unrechtmässigkeit Feiertage als
Minusstunden zu werten, zu
diskutieren halte ich für überflüssig. Das wird nichts
bringen.

Wieso bringt das nichts. Feiertage sind Feiertage und drüfen
doch nicht als Überstunden gewerete werden. Wo gibts denn
sowas ???

Eben weil dieser Filialleiter oder „Chef“ seinen eigenen Rechtsstandpunkt hat und
offenbar uneinsichtig ist bringt es wohl kaum etwas hier noch zu diskutieren, das
habt ihr ja außerdem schon probiert.
Deshalb würde ich die Konsequenz ziehen und zwar in der Reihenfolge:
1.) Stunden exakt und korrekt aufzeichnen und bestätigen lassen (vom Filialleiter
oder Chef ansonsten von Kollegen) im übrigen ist der Arbeitgeber für die
Stundenaufzeichnung verantwortlich.
2.) neuen Job suchen
3.) auf der Arbeiterkammer den Vorgang schildern und beraten lassen
4.) Auszahlung der Überstunden beim Arbeitgeber einforden (je nach Rat der
Arbeiterkammmer) und kündigen.

Ulrich

Trotzdem erstmal vielen Dank für deine schnellen Antworten

Ulrich

Hallo und Guten Morgen,

ich arbeite in einem Mobilfunkladen (T-Mobile) und habe mal
wieder Ärger mit meinem Chef. Überstunden die wir leisten (sei
es durch Samstags, manchmal auch Sonntagsarbeit bzw. normale
Überstunden) rechnet er uns meistens nicht an bzw. verrechnet
sie mit Feiertagen. Laut seiner Aussage sind Feiertag 8
Minusstunden so dass sich das natürlich schön mit den
Überstunden verrechnet. Gestern wollte er mit so auch noch
„erklären“, dass ich aus dem Vorjahr 2 „Minus Urlaubstage“
habe (wegen der Minusstunden an feiertagen) Sowas geht doch
gar nicht, oder ? Deshalb mal meine Frage welche
Rechtsgrundlagen ich hier zu Grunde legen kann um ihm mal
aufzuzeigen wie man mit Überstunden umzugehen hat. Außerdem
würde mich auch die Rechtsgrundlage für die Abgeltung der
feiertagsregelung interessieren. Wie argumentiere ich ihm
gegenüber am besten ??

ich hoffe auf Eure Hilfe. Vielen Dank !!!

Hallo Marcel,

für mich ist das ein Verstoß gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz (§2).

http://www.rechtsrat.ws/gesetze/efzg/01.htm

Gruß Ivo

Hallo Marcel,

Vielleicht kann jemadn aber noch was dazu sagen, dass Die
Feiertage in den Augen meines Chefs als 8 Stunden Tage
(Minusstunden) abgerechnet werden…Gerichtsurteile,
Beispiele, Gesetze ???

Ich würde es hier mal mit dem Arbeitszeitgesetz versuchen:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/

ArbZG § 1 Zweck des Gesetzes

Zweck des Gesetzes ist es,

  1. die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie

  2. den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen.

In ArbZG § 9 Sonn- und Feiertagsruhe findet man folgendes geschrieben.

(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden

Ausnahmen gibt es einige, die mußt Du einmal durchgehen, meiner Meinung nach dürfte für Dich aber keine zutreffen.

Außerdem müßte es doch für Dich so etwas wie einen Arbeitsvertrag geben, in dem einiges geregelt sein müßte. Als Gewerkschaft könnte für diese Fälle auch Verdi zuständig sein. Ist aber nur eine Vermutung.l

Wenn Dein Chef der Meinung ist, dass Du am Feiertag arbeiten mußt, dann mach Ihn doch einmal die Freude und arbeite am Sonntag. Natürlich sollte an diesem Tag rein zufällig das Gewerbeaufsichtsamt einen Besuch in eurem Laden machen. Wenn die nichts einzuwenden haben, dann handelt Dein Chef rechtens. Wenn nicht, könnte es eine Geldbuße geben.

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig
5. entgegen § 9 Abs. 1 einen Arbeitnehmer an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden.

Solltest Du zurecht am Feiertag arbeiten müssen, dann prüfe mal die Arbeitszeiten in Deinem Arbeitsvertrag. Steht in diesem nichts dazu drinn, würde ich den ganzen Vertrag einmal prüfen lassen, denn vermutlich ist er dann nicht korrekt.

Gruß, Micha