Copyright-Verletzung?

Soso, man darf nur eine allgemeine Diskussion machen.
Dann formulieren wir mal den Test allgemein.

Hilfe, „jemand den ich kenne“ soll verklagt werden, wegen Copyright-Verletzung.

Der Witz ist der, „er“ weiß nicht wie die Rechtslage ist.

Problem 1.)

Es handelt sich NICHT um einen Text, der von der gegenerischen Person stammt.
Es handelt sich eine Übersetzung eines Französichen Textes, Kulturgut, allgemein auch frei erhältlich und frei Kopierbar.
Diese Person übersetzt nun den Französischen Text und will ein Copyright auf die deutsche Übersetzung.

DAS geht mir nicht in den Kopf rein.
Wenn ich „Bonyour“ ins Deutsche übersetze, kann ich darauf doch kein Copyright verlangen.

Problem 2.)

Er behauptet, „mein Bekannter“ hätte das von seiner WebSite kopiert.
Dort hat er ein Copyright von 2004.
„Mein Bekannter“ seine WebSite mit dem gleichen Text ist von 2001 …
Aber kann man das beweisen?
Er könnte jetzt auch nachträglich seine Seite auf 2000 umdatieren und „mein Bekannter“ seine auf 1999?

Problem 3.)

„Mein Bekannter“ kennt dem seine Website nicht.
„Mein Bekannter“ kennt den Mann nicht.
„Mein Bekannter“ kennt seine Übersetzung nicht.

Hat „mein Bekannter“ seine Übersetzung selber gemacht?
Nein.
„Mein Bekannter“ bekam die 2001 von einer anderen Person, die behauptet hat die selbst gemacht zu haben, zur freien Verwendung auf seiner WebSite.
Kann „Er“ das belegen?
Nein.
Das war 2001.
Das war 4 Jahre her.
„Mein Bekannter“ weiß nicht mal mehr wer das war.

Problem 4.)

Die gegnerische Person verlangt jetzt 100,- Euro Strafe pro 2000 Zeichen Text für die Copyright-Verletzung, schreibt „meinem Bekannten“ am Freitag und läßt „ihm“ 2 Tage Zeit, bis Sonntag.
Da kann man noch nicht einmal einen Anwalt fragen wie man sich verhalten soll.

Tja, und das ist jetzt die Frage : Wie soll man sich verhalten?

Hi,

Tja, und das ist jetzt die Frage : Wie soll man sich verhalten?

  1. Ruhe bewahren.
  2. Nichts bezahlen.
  3. Den Text erstmal offline nehmen.
  4. Zu einem Anwalt gehen.

So würde ich es zumindest machen, aber ich bin kein Rechtsgelehrter.

Gruß,

Malte.

Hallo

Zum Rechtlichen kann ich nichts sagen, aber

Problem 2.)

Er behauptet, „mein Bekannter“ hätte das von seiner WebSite
kopiert.
Dort hat er ein Copyright von 2004.
„Mein Bekannter“ seine WebSite mit dem gleichen Text ist von
2001 …
Aber kann man das beweisen?

Mit etwas Glück hat archive.org die Seite von 2001 noch, evtl. hilft das.

Alexander

Hallo Ebi,

Der Witz ist der, „er“ weiß nicht wie die Rechtslage ist.

Problem 1.)

Es handelt sich NICHT um einen Text, der von der gegenerischen
Person stammt.
Es handelt sich eine Übersetzung eines Französichen Textes,
Kulturgut, allgemein auch frei erhältlich und frei Kopierbar.
Diese Person übersetzt nun den Französischen Text und will ein
Copyright auf die deutsche Übersetzung.

das ist schon ok.

Wenn ich „Bonyour“ ins Deutsche übersetze, kann ich darauf
doch kein Copyright verlangen.

Nein, aber sobald der Text etwas länger und spezieller ist schon.

Problem 2.)

Er behauptet, „mein Bekannter“ hätte das von seiner WebSite
kopiert.
Dort hat er ein Copyright von 2004.

auf den Text oder auf die HP ?

„Mein Bekannter“ seine WebSite mit dem gleichen Text ist von
2001 …
Aber kann man das beweisen?

Indizien können eigene Datensicherungen sein, andere allgemeine Webarchive (s. Malte)

Er könnte jetzt auch nachträglich seine Seite auf 2000
umdatieren und „mein Bekannter“ seine auf 1999?

kann man, aber was bringt es ?

Problem 3.)

„Mein Bekannter“ kennt dem seine Website nicht.
„Mein Bekannter“ kennt den Mann nicht.
„Mein Bekannter“ kennt seine Übersetzung nicht.

Hat „mein Bekannter“ seine Übersetzung selber gemacht?
Nein.
„Mein Bekannter“ bekam die 2001 von einer anderen Person, die
behauptet hat die selbst gemacht zu haben, zur freien
Verwendung auf seiner WebSite.
Kann „Er“ das belegen?
Nein.
Das war 2001.
Das war 4 Jahre her.
„Mein Bekannter“ weiß nicht mal mehr wer das war.

das ist das Problem deines Bekannten.

Problem 4.)

Die gegnerische Person verlangt jetzt 100,- Euro Strafe pro
2000 Zeichen Text für die Copyright-Verletzung, schreibt
„meinem Bekannten“ am Freitag und läßt „ihm“ 2 Tage Zeit, bis
Sonntag.

Das ist nicht fair und sicher nicht gerichtsfest.

Tja, und das ist jetzt die Frage : Wie soll man sich
verhalten?

Der Bekannte soll wie malte schon schrieb, dass Zeug runternehmen. Weiterhin schreibt er an die Person eine sehr höfliche Email mit dem Inhalt, das man
a) das Schreibens erhalten hat
b) nix davon anerkennt, solang es im folgenden nicht bestätigt wird
c) man gerade am Nachvollziehen des Sachverhaltes ist
d) man einer einvernehmlichen Lösung des Problems interessiert ist und daher ohne Anerkennung einer Schuld erstmal den Text von der HP runternimmt
e) die Zeit zu kurz für eine abschliessende Meinungsäusserung ist und daher eine Fristverlängerung um 14 Tage bittet (nochmal Verweis auf Runternehmen von HP).

Meine Einschätzung:
Die Sache sieht so lala für den Bekannten aus, da

  1. Er sich des Copyrights nicht felsenfest sicher sein kann.
  2. Das Copyright des Gegenübers durchaus bestehen kann. Der Text muss ja nicht permanent auf dieser HP gewesen sein. Vielleicht war er früher mal auf der MA-Seite einer Uni oder so enthalten und ist jetzt (2003/2004) umgezogen…
    3.Eventuell (v.a. bei nichtkommerzieller Nutzung) lässt sich der Gegner auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Gebühren ein.

Ciao maxet