Soso, man darf nur eine allgemeine Diskussion machen.
Dann formulieren wir mal den Test allgemein.
Hilfe, „jemand den ich kenne“ soll verklagt werden, wegen Copyright-Verletzung.
Der Witz ist der, „er“ weiß nicht wie die Rechtslage ist.
Problem 1.)
Es handelt sich NICHT um einen Text, der von der gegenerischen Person stammt.
Es handelt sich eine Übersetzung eines Französichen Textes, Kulturgut, allgemein auch frei erhältlich und frei Kopierbar.
Diese Person übersetzt nun den Französischen Text und will ein Copyright auf die deutsche Übersetzung.
DAS geht mir nicht in den Kopf rein.
Wenn ich „Bonyour“ ins Deutsche übersetze, kann ich darauf doch kein Copyright verlangen.
Problem 2.)
Er behauptet, „mein Bekannter“ hätte das von seiner WebSite kopiert.
Dort hat er ein Copyright von 2004.
„Mein Bekannter“ seine WebSite mit dem gleichen Text ist von 2001 …
Aber kann man das beweisen?
Er könnte jetzt auch nachträglich seine Seite auf 2000 umdatieren und „mein Bekannter“ seine auf 1999?
Problem 3.)
„Mein Bekannter“ kennt dem seine Website nicht.
„Mein Bekannter“ kennt den Mann nicht.
„Mein Bekannter“ kennt seine Übersetzung nicht.
Hat „mein Bekannter“ seine Übersetzung selber gemacht?
Nein.
„Mein Bekannter“ bekam die 2001 von einer anderen Person, die behauptet hat die selbst gemacht zu haben, zur freien Verwendung auf seiner WebSite.
Kann „Er“ das belegen?
Nein.
Das war 2001.
Das war 4 Jahre her.
„Mein Bekannter“ weiß nicht mal mehr wer das war.
Problem 4.)
Die gegnerische Person verlangt jetzt 100,- Euro Strafe pro 2000 Zeichen Text für die Copyright-Verletzung, schreibt „meinem Bekannten“ am Freitag und läßt „ihm“ 2 Tage Zeit, bis Sonntag.
Da kann man noch nicht einmal einen Anwalt fragen wie man sich verhalten soll.
Tja, und das ist jetzt die Frage : Wie soll man sich verhalten?