A streitet sich mit B über die Berechtigung der Forderung aus einer Leistung. A ist Privatperson, B ist kleiner Unternehmer. Zahlungserinnerung erfolgte per Post, Diskussionen ohne eine Einigung darüber per e-mail und Telefon. Dann folgte Mahnung, A zahlt an B die Hälfte (netto) um sich erkenntlich zu zeigen und der Geschichte ein Ende zu setzen.
A erhält nun von Creditreform ein Schreiben mit der Forderung des Restbetrages plus unverhältnismäßig hoher Gebühren (Creditreform). Es wird A die letzte Möglichkeit der Schlichtung ohne gerichtliche Maßnahmen durch Bezahlung angeboten.
Alles in allem handelt es sich um einen relativ geringen Streitbetrag.
wie wird sich der Fall vermutlich weitertragen?
was ist die Aufgabe von Creditreform dabei?
was kommt auf A zu?
was kann A tun?
Creditreform schreibt, die Daten von A seien durch das über sie eingeleitete Mahnverfahren gespeichert. Was bedeutet das?
Als Anmerkung zur strittigen Leistung hier ein Zitat von der website von Creditreform:
„Creditreform führt das außergerichtliche Mahnverfahren
nur durch, wenn die Forderung nicht ernsthaft
bestritten ist. Der Schuldner darf nicht schon im
Vorfeld geltend gemacht haben, die Lieferung oder
das Werk seien mangelhaft.“
A hat den letzten Satz erfüllt!
Welche rechtliche Gültigkeit hat ein Regiebericht?