Darf ein Zeuge die Klageschrift (Widerklage) einsehen?

Angenommen Wohnungseigentümer A hat geklagt, WEeigentümer B verteidigt sich.

Es kommt zu einer Zeugenvernehmung, A und B bringen jeweils einen Zeugen.

Nachdem der ZEuge von A Ausgesagt hat und nun eigentlich das Urteil in drei Wochen gefällt werden soll, entschließt sich B eine Widerklage einzureichen,  in dieser Klageschrift wirft B dem Zeugen von A (der verwalterin der Wohnungsgemeinschaft) vor, Parteiisch zu sein und quasi eine falsche Aussage getroffen zu haben.

Nun die FRage,-
Kann A. seiner Zeugin die Widerklage zur Kenntnisnahme vorlegen?