Angenommen Wohnungseigentümer A hat geklagt, WEeigentümer B verteidigt sich.
Es kommt zu einer Zeugenvernehmung, A und B bringen jeweils einen Zeugen.
Nachdem der ZEuge von A Ausgesagt hat und nun eigentlich das Urteil in drei Wochen gefällt werden soll, entschließt sich B eine Widerklage einzureichen, in dieser Klageschrift wirft B dem Zeugen von A (der verwalterin der Wohnungsgemeinschaft) vor, Parteiisch zu sein und quasi eine falsche Aussage getroffen zu haben.
Nun die FRage,-
Kann A. seiner Zeugin die Widerklage zur Kenntnisnahme vorlegen?