Darf ich überschriebenes Haus verkaufen

Meine Eltern haben mir 2004 ihr haus übertragen.
als Rückforderungsrecht wurde damals angegeben:
----die Übergeber dürfen das das Objekt zurückfordern, wenn:
-ich den Grundbesitz ohne deren Zustimmung veräußere
-zwangsvollstreckungsmassnahmen eingeleitet werden
-ich vor meinen Eltern sterbe und keine Nachkömmlinge habe
Das Rückforderungsrecht kann bei dem jew. Rückforderungsfall nur innerhalb von 3 Mon nach Eintritt seiner Voraussretzungen ausgeübt werden. Nachgewiesene Verwendungen auf den Grundbesitz werden den Erben von mir im Fall der Rückforderung bei Vorversterben erstattet. In den übrigen Fällen werden Verwendungen nicht erstattet. Zur Sicherung des Rückforderungsrechts wird die Eitragung einer Rückauflassungsvormerkung im Range nach den Wohnungsrechten für die Übergeberin und die Eintragung einer Auflassungsvermerkung für den Erschienenen nach den Wohnungsrechten bewilligt und beantragt.—

dann haben meine Eltern 2007, also 3 Jahre später, ein Testament gemacht, in dem vermerkt wurde, dass ich das Haus nur mit Zustimmung meiner Kinder verkaufen darf.

Ist das rechtens? Darf man so etwas nachträglich noch verfügen?

Eine derartige testamentarische „Bestimmung“ kann nur eine Wunschäusserung sein, denn es fehlt hier an einer Legitimation für die Durchsetzung dieser Bestimmung. Eine vertragliche „Ergänzung“ wäre nur unter Ihrer Beteiligung an einer notariellen Vertragsergänzung möglich und wirksam. Das Rückforderungsrecht steht offenbar nur den Eltern persönlich zu, also nicht etwa deren Erben. Die Rückaufl.-Vormerkung kann ein Jahr nach dem Ableben des Letztversterbenden gelöscht werden.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

vielen dank!

Eine derartige testamentarische „Bestimmung“ kann nur eine
Wunschäusserung sein, denn es fehlt hier an einer Legitimation
für die Durchsetzung dieser Bestimmung. Eine vertragliche

Vormerkung kann

ein Jahr nach dem Ableben des Letztversterbenden gelöscht
werden.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann