Darf man giftige/reizende Pflanzen verschenken?

Guten Tag,
dürfen giftige bzw. Hautreizende Pflanzen verschenkt werden? Gilt das als Körperverletzung? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber wenn man einem Menschen ein Stück Gebäck gibt in dem z.B. Erdnüsse sind und er darauf anspringt hat man doch auch keine Schuld oder?

Danke für die Antworten.

dürfen giftige bzw. Hautreizende Pflanzen verschenkt werden?

Es gibt jedenfalls kein grundsätzliches Verbot, solche Pflanzen zu verschenken.

Gilt das als Körperverletzung?

Das wäre der Fall - und das Verschenken somit i.d.R. verboten -, wenn der Tatbestand des § 223 StGB erfüllt wäre. Das wiederum setzt voraus, dass es zu einer Gesundheitsschädigung oder körperlichen Misshandlung kommt, dass diese durch das Verschenken bedingt ist und - ganz wichtig - dass die Körperverletzung dem Schenkenden zurechenbar ist. Außerdem muss der Schenkende auch in Bezug auf die Körperverletzung (bedingt) vorsätzlich handeln. Kurzum: viele Unklarheiten. Schilder uns einen Beispielsfall, und wir sagen dir, wir es sich mit der Strafbarkeit verhielte.

Unwissenheit schützt vor Strafe
nicht

Das Wichtigste, was man über solche Sprüche wissen muss, ist, dass sie in der Regel falsch sind. Das gilt insbesondere auch für diesen. Unwissenheit kann in zweierlei Hinsicht vor Strafe schützen, nämlich

  1. immer dann, wenn der Täter nicht wusste, was er tat und anrichtete (§ 16 StGB); dann kommt allenfalls noch Fahrlässigkeit in Betracht, die natürlich auch Strafe nach sich ziehen kann, aber es ist eben auch Fahrlässigkeit nicht immer gegeben, und es lässt sich auch nicht jedes und alles in der Schuldform der Fahrlässigkeit strafbar begehen, und

  2. ggf. dann, wenn dem Täter das Verbotensein (im Sinne einer rechtlichen Würdigung) nicht bekannt war (§ 17 StGB).

aber wenn man einem Menschen ein Stück Gebäck gibt in
dem z.B. Erdnüsse sind und er darauf anspringt hat man doch
auch keine Schuld oder?

Auch das hängt wieder vom Einzelfall ab, und es gelten die eben schon genannten Kriterien. Wenn der Täter wusste, dass er Gebäck mit Erdnüssen reicht, wenn er auch wenigstens für möglich hielt, dass es dadurch zu einer Körperverletzung kommen würde, und wenn er das wenigstens billigend in Kauf nahm, oder wenn er das alles sicher wusste oder sogar, auch ohne es zu wissen, beabsichtigte, und wenn das Opfer es nicht wusste (sonst: keine Zurechnung), dann kann hier Strafbarkeit (in mittelbarer Täterschaft: Opfer wird zum Werkzeug gegen sich selbst) vorliegen.

Levay

hi,

man darf sogar sauscharfe keramikküchenmesser verschenken, mit denen man zweifellos menschen töten und filetieren kann.

ann

Kurzum: viele Unklarheiten.
Schilder uns einen Beispielsfall, und wir sagen dir, wir es
sich mit der Strafbarkeit verhielte.
Levay

Jemand verschenkt einen Blumenstrauß und bindet anstelle oder zusätzlich zu dem Deko Grünzeug noch ein paar Stränge der Pflanze Ongaonga hinzu. Der beschenkte nimmt an stellt die Blumen in die Vase und irgendwann kommt er mit der Pflanze Ongaonga in Berührung.

Hier ein Link zu der Pflanze falls das hilfreich ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ongaonga

Hallo,

dürfen giftige bzw. Hautreizende Pflanzen verschenkt werden?
Gilt das als Körperverletzung?

Würde das der Fall sein, wären die Gefängnisse voll von Maiglöckchen-, Iris-, Hyazinthen-, Alpenveilchen- & Co. verschenkenden Menschen. In direkter Zellennachbarschaft säßen Obst-/Gemüseverkäufer (streng genommen, sind Auberginen, Tomaten, Kartoffeln - kurzum: alle Nachtschattengewächse respektive deren Teile giftig; aber auch Aprikosen(samen) und gar Holunderbeeren, wenn auch nur in rohem Zustand) und natürlich die bösen Buben aus dem Garten-Center (Eibe, Rhododendron, Efeu, Kirschlorbeer, Buchsbaum, Dieffenbachia, Christrose - alles giftig). :wink: Anders dürfte es aussehen, wenn man jemanden, der bekanntermaßen allergisch ist, z. B. in einen Raum voller Primeln sperrt oder auf eine Ambrosia-Plantage verfrachtet und ihn dort an einen Baum fesselt.

Unwissenheit schützt vor Strafe
nicht aber wenn man einem Menschen ein Stück Gebäck gibt in
dem z.B. Erdnüsse sind und er darauf anspringt hat man doch
auch keine Schuld oder?

Auch das hängt davon ab, ob einem bekannt ist, dass der mit einem Stück Gebäck Bedachte, auf Erdnüsse allergisch reagiert. Ist es bekannt, dass der Betroffene darauf anspringen kann, kann es ganz schnell vor dem Richter enden, der einem so unschöne Sachen wie - fahrlässige/schwere/gefährliche - Körperverletzung (evtl. mit Todesfolge) bis hin zum Mord, vorwirft. Wenn dagegen ein Allergiker nichts sagt und nicht nachfragt, ob in der Gabe evtl. ein ihm gefährliches Allergen drin sein könnte, kann niemand etwas dafür, dass er sich daran „verschluckt“…

Grüße
Renee

Wusste der Schenkende um die Wirkung? Wusste der Beschenkte es? Und wie geht die Geschichte denn weiter?

Levay

Wusste der Schenkende um die Wirkung?

Offiziell nein.

Wusste der Beschenkte es?

Nein

Und wie geht die Geschichte denn weiter?

starker Hautausschlag
und in einem anderen Fall Tot würde mich beides interessieren

Wusste der Schenkende um die Wirkung?

Offiziell nein.

Dann hatte er keinen Vorsatz, somit kann er bestenfalls noch der fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung schuldig sein.

Levay