Defekte Brandschutztore, lustlose Hausverwaltung zum Handeln zwingen!?

Hallo, ich wohne seit ca. 3 Jahren in einer größeren Wohnanlage mit Tiefgarage. In der Tiefgarage befinden sich mehrere große Brandschutztore. Diese sind zum Teil erheblich beschädigt oder werden auch von Bewohnern dauerhaft verkeilt und damit am Schließen gehindert. Ich habe die Hausverwaltung schon mehrfach, innerhalb der letzten zwei Jahre darauf hingewiesen, die Brandschutztore in Stand zu setzen und für das Schließen zu sorgen. Die Hausverwaltung jedoch ignoriert meine Aufforderungen komplett. Ich habe mich bereits and Polzei, Feuerwehr und die Gemeinde gewandt. Niemand ist zuständig oder hat Lust sich um das Problem zu kümmern! Auf eMail Anfragen kommt in der Regel nicht mal eine Antwort.

Wer ist für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften verantwortlich? Wer hat die Aufsicht? Da muss es doch ein Amt geben!

Kann ich gegen Hausverwaltung aufgrund der Nicheinhaltung der Brandschutzvorschriften und dem totalen Desinteresse Anzeige erstatten? Gibt es da ein Gesetz, auf das ich mich berufen kann?

Für Auskünfte, Tipps wäre ich sehr sehr dankbar!

Viele Grüße!

Moin,

Für Auskünfte, Tipps wäre ich sehr sehr dankbar!

versuche heraus zu finden, bei wem das Haus versichert ist.
Dort könnte man Interesse haben, daß diese Umstände geändert werden.
Die Rundgänge der Versicherer waren in der Firma, bei der ich früher arbeitete gefürchtet.

Gandalf

Moin,

Hai!

versuche heraus zu finden, bei wem das Haus versichert ist.
Dort könnte man Interesse haben, daß diese Umstände geändert werden.

Was ich zu bezweifeln wage, sie werden in der Akte vermerken im Schadensfall durch Sachverständingen prüfen lassen ob Tore zu waren und falls nicht dann leistet man nicht.

An das Gute bei Versicherungen habe ich lange aufgehört zu glauben.

Der Plem

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Hallo!

Rechtlich zuständig ist die Baubehörde. Sie hatte seinerzeit in der Baugenehmigung die Brandschutzeinrichtungen nach Landesbauordnung gefordert und mind. nach Abnahme des Baus auch einmalig abgenommen.

Für die laufende Kontrolle auf Funktion mit ggf. Wartung und Instandsetzung ist aber der Betreiber verantwortlich.
Es findet i. d. R. keine weitere amtliche Kontrolle statt. Nur bei bestimmten öffentlichen Großbauten wäre das der Fall.

Trotzdem ist der Ansprechpartner bei erkannten und nicht beseitigten Mängeln die Baubehörde vor Ort. Sie müsste und wird sich m.E. nach kümmern und den Betreiber anschreiben und die Beseitigung der Mängel fordern.
Bestenfalls erfolgt auch eine Besichtigung.

Sie kann die Nutzung der Garage untersagen und Bußgelder verhängen !

Mal kurz nachgehakt zum Begriff „Brandschutztor“.
Gemeint sind große Tore, die die Garagenfläche in Abschnitte unterteilen ? Die sind ja normalerweise auch in Ruhelage „AUF“. Werden erst im Brandfall zugefahren.
Das müssten riesige Garagen sein, die so etwas erforderlich machten.

Oder sind die Zugänge gemeint, die „normalen“ ca. 1 m breiten Türen zu den Treppenhäusern und zu Notausgängen ? Da passt der Hinweis auf „verkeilen“ mit Holzkeilen auch eher, das wird leider oft gemacht.

MfG
duck313

Je nach Bundesland und Größe der Tiefgarage errfolgen in regelmäßigen Abständen sg Gefahrenverhütungsschauen (nicht nur bei öffentlichen Großprojekten). Ansprechpartner könnten neben der Baubehörde auch das Ordnungsamt sein.

vnA

Hi,

die lokale Presse informieren dass die mal einen Reporter vorbeischicken der ein Foto macht und einen Artikel schreibt. Das dauert 2 Wochen dann ist das alles repariert.

Gruss
K