Hallo,
man hat vor vier Wochen in einem Kaufhaus einen Elektroartikel für ca. 35 Euro erworben. Nun ist es defekt und man gibt es zurück und möchte einen neuen Artikel dafür haben.
Der gleiche Artikel ist nicht mehr vorhanden, so dass der Verkäufer ein Ersatzartikel anbietet für 40 Euro.
Der Kunde ist damit nicht einverstanden und bietet den Verkäufer an entweder
a) einen gleichwertigen Artikel für 35 Euro oder
b) den ursprünglichen Kaufpreis von 35 Euro zurückzuerstatten
Der Verkäufer geht nicht darauf ein und meint zu den Vorschlägen:
a) den gleichwertigen Artikel gibt es nur für 40 Euro
b) das Geld gibt es nicht zurück, allerhöchstens einen Gutschein, laut den AGB des Kaufhauses
Eigentlich ist die Sache klar, dass der Verkäufer in beiden Pkt. unrecht hat und der Käufer in diesem Fall auf die Auszahlung des Kaufpreises bestehen kann, oder?
Vielen Dank für die Antwort(en),
Robert