Deutsch türkische Ehe

Guten Tag
Ich war 11 Jahre mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet.
Die Ehe wurde in Deutschland geschlossen und in Deutschland geschieden
Wir waren aber beim türkischen Konsulat und in der Türkei ist diese Ehe eingetragen
Nun wurde mir zugetragen, dass diese Ehe dann auch noch mal in der Türkei geschieden werden muss, bzw. müsste ich von einem Notar die gerichtliche Scheidung beglaubigen lassen.
Das allein finde ich schon mehr als paradox.
Wie verhält es sich denn wenn mir was passiert, erbt dann trotzdem mein geschiedener Mann von mir
Könnte/ würde ich was in der Türkei erben können?Ich finde das alles sehr verwirrend und hoffe, dass mich jemand beruhigen und aufklären kann.
Danke

Hallo,

ich habe da keine Kenntnisse. Will aber daran erinnern, dass man einen anderen Staat schlecht dazu seine eigene Auffassung aufzwingen kann, wann eine Ehe geschieden sein soll. Heißt: Nur, weil der deutsche Staat der Ansicht ist, die Ehe nun geschieden zu haben, muss das der türkische Staat noch lange nicht gelten lassen (soweit nach seiner Ansicht erst mal ja eine Ehe hergestellt worden ist).

Die Staaten schließen untereinander Verträge über die Anerkennung von Eheschließung und -scheidung. Mir ist nicht bekannt, zwischen welchen Staaten alles solche Verträge bestehen. Wenn das Konsulat erklärt, die Scheidung müsse noch mal vollzogen „bzw. von einem Notar beglaubigt“ werden, wird das schon nicht so verkehrt sein. Die Alternative, dass der Notar beglaubigen kann, erscheint mir ja bereits als „Erleichterung“, es gibt also offenbar bereits Regelungen, die sich damit beschäftigen. Einfach die Regeln einhalten, dann dürfte alles gut werden.

Allerdings ist für eine Scheidung ein Anwalt nötig - wenn ich mich nicht täusche, hätte der einem das alles schon erzählen müssen.

Ob man in der Türkei erben kann, bestimmt sich weitgehend allein nach türkischem Recht; damit hab ich noch sehr viel weniger Erfahrung :wink:

Schöne Grüße

Hallo,

welches Recht hier gilt, ist in Art. 17 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelt, das seinerseits auf die EU-Verordnung Nr. 1259/2010 verweist.

Dort heißt es (in Artikel 5) dass die Ehepartner im Vorhinein eine Rechtswahl über das bei einer eventuellen späteren Scheidung anzuwendende Recht treffen können. Haben sie dies nicht getan, so gilt laut Artikel 8

  • das Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder andernfalls
  • das Recht des Staates, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern dieser nicht vor mehr als einem Jahr vor Anrufung des Gerichts endete und einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder andernfalls
  • das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehe­gatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts besitzen, oder andernfalls
  • das Recht des Staates des angerufenen Gerichts.

Da Sie, wenn ich Sie richtig verstehe, nach Ihrer Schilderung zuletzt gemeinsam in Deutschland lebten, ist demnach das deutsche Recht maßgeblich. Die Verordnung ist zwar nicht unmittelbar auf die Türkei, die ja kein EU-Staat ist, anwendbar; ein internationales Übereinkommen zwischen Deutschland und der Türkei müsste aber wohl die deutsche Rechtslage einbeziehen.

Mehr Informationen finden Sie hier: Ihr Europa: Scheidung und Trennung ohne Auflösung de….

Hallo!

Da würde ich gerne wissen, was das mit der Frage zu tun hat.

Gruß
Tom

Hallo!

Die Anerkennung der Scheidung in der Türkei geht nach türkischem Recht. Ich bin da kein Experte, aber aus meiner Praxis hab ich mitgekriegt, dass diese Anerkennung normalerweise kein großes Problem sein dürfte, aber notwendig ist. Man wendet sich mit dem deutschen Scheidungsurteil an einen türkische Anwalt, der das macht.

Gruß
Tom

Hallo!

Allerdings ist für eine Scheidung ein Anwalt nötig - wenn ich
mich nicht täusche, hätte der einem das alles schon erzählen
müssen.

Nein muss er nicht, es sei denn er hat ein ausdrückliches Mandat dafür oder das kommt irgendwie zur Sprache. Normalerweise wird ein deutscher Anwalt aber nicht im türkischen Recht beraten, es sei denn er kann es.

Gruß
Tom

Ich hätte erwartet, dass sein Mandat auf eine „globale“ Scheidung spätestens dann hinausläuft (oder wenigstens das Problem bewusst gemacht wird), wenn er, weil er ja die Interessen der Mandanten insgesamt vertritt, die Mandantin darauf hinweist, dass die Scheidung nur nach deutschem Recht vollzogen wird.

Hi,

vielleicht hilft das etwas weiter: [http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/05__…](http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/05 Rechts und__Konsularangelegenheiten/Familienrecht/scheidung.html)

Gruss
K

Hallo,

ja eventuell. Ich würde sagen das kommt auf die Umstände an.

Ich persönlich sags den Leuten und empfehle ihnen einen Anwalt aufzusuchen.

Gruß
Tom