Es besteht zudem ja auch keine Verpflichtung, sich anwaltlich
vertreten zu lassen
Damit ist man idR aber gut beraten.
und aus der Klageschrift ist ja
ersichtlich, welche Beweise und Zeugen die Staatsanwaltschaft
hat. Da kann auch ein RA nichts unternehmen, wenn die Beweise
und Zeugen vorhanden sind.
Soll das ein Witz sein?
Wenn es nur Indizien sind?
Wenn es Sachen sind die der Interpretation bedürfen?
Zeitabfolgen, die beweisbaren Abfolgen des Angeklagten(Alibi) nicht übereinstimmen.
Illegal beschaffte Beweise. Stichwort: Beweismittelverwertungsverbot
Man sollte echt einen Anwalt einschalten!
Am besten kommt man bei Gericht weiter, wenn man zugibt, was
bewiesen werden kann und Reue zeigt oder andeutet.
Wenn man etwas nicht getan hat, es aber bewiesen werden kann, soll man es zugeben?
Die Taktik wie man mit einem minimalen Strafmaß, insbesondere wenn man unschuldig ist, davon kommt, sollte unbedingt mit einem Profi abgesprochen werden.
Man hat wirklich enorme Nachteile, wenn man schmuddelig erscheint, den Leuten nicht in die Augen sehen kann, keine Ahnung von Rhetorik hat, nur irgendwas dahin stammelt und zu allem Überfluss keine Ahnung vom Gesetz hat. Dies beginnt doch schon beim Einhalten von Formalitäten und Fristen. Wenn man total schüchtern ist und keine 2 Sätze am Stück heraus kriegt kann das genau so nach hinten los gehen als wenn jemand der sich vor Jähzorn nicht im Griff hat den Gerichtssaal zuschreit. Wenn man dermaßen überfordert ist wird man regelrecht von der Staatsanwaltschaft(Im Falle eines Strafprozesses) oder gegnerischem Anwalt(Im Falle eines Zivilprozesses) überrumpelt. So ist es äußerst unwahrscheinlich, dass man ein gerechtes Urteil erhält.
Ich würde in einem Gerichtssaal niemals ohne Anwalt aufschlagen!
Das Nichterscheinen zu einem Strafverfahren wird mit einem
Haftbefehl sanktioniert.
Kommt darauf an, es gibt ein paar Ausnahmen.
http://www.refrago.de/Besteht_fuer_einen_Angeklagten…