Deutschen Anwalt im Ausland

Hallo.
Nehmen wir mal an ein Jemand (ein deutscher Staatsbürger) wohnt im europäischen Ausland und muss in Deutschland als angeklagter vor Gericht. Er/Sie hat einen festen Wohnsitz ind diesem europäischen Ausland aber immernoch die deutsche Staatsbürgerschaft.  
Nun will dieser Jemand einen Anwalt hinzu ziehen, hat aber selbst die Mittel nicht um den Anwalt zu bezahlen. 
In welchem Land müsste dieser Jemand jetzt eurer Meinung nach einen Anwalt suchen und in welchem könnte er Kostenbeihilfe beantragen? 

Danke schon mal!

Hallo,
bei Strafverfahren in Deutschland besteht die Möglichkeit einer Pflichtverteidigung, dies geht dann aber aus der Zustellung der Klagschrift hervor.

Mir ist kein europäische Land bekannt, welchem einem „Ausländer“ für einen Prozeß in dessen Heimatland in irgend einer Form einen Kostenzuschuß gewährt.

Es besteht zudem ja auch keine Verpflichtung, sich anwaltlich vertreten zu lassen und aus der Klagschrift ist ja ersichtlich, welche Beweise und Zeugen die Staatsanwaltschaft hat. Da kann auch ein RA nichts unternehmen, wenn die Beweise und Zeugen vorhanden sind.
Am besten kommt man bei Gericht weiter, wenn man zugibt, was bewiesen werden kann und Reue zeigt oder andeutet.
Das Nichterscheinen zu einem Strafverfahren wird mit einem Haftbefehl sanktioniert.
lG

Es besteht zudem ja auch keine Verpflichtung, sich anwaltlich
vertreten zu lassen

Damit ist man idR aber gut beraten.

und aus der Klageschrift ist ja
ersichtlich, welche Beweise und Zeugen die Staatsanwaltschaft
hat. Da kann auch ein RA nichts unternehmen, wenn die Beweise
und Zeugen vorhanden sind.

Soll das ein Witz sein?
Wenn es nur Indizien sind?
Wenn es Sachen sind die der Interpretation bedürfen?
Zeitabfolgen, die beweisbaren Abfolgen des Angeklagten(Alibi) nicht übereinstimmen.
Illegal beschaffte Beweise. Stichwort: Beweismittelverwertungsverbot
Man sollte echt einen Anwalt einschalten!

Am besten kommt man bei Gericht weiter, wenn man zugibt, was
bewiesen werden kann und Reue zeigt oder andeutet.

Wenn man etwas nicht getan hat, es aber bewiesen werden kann, soll man es zugeben?
Die Taktik wie man mit einem minimalen Strafmaß, insbesondere wenn man unschuldig ist, davon kommt, sollte unbedingt mit einem Profi abgesprochen werden.

Man hat wirklich enorme Nachteile, wenn man schmuddelig erscheint, den Leuten nicht in die Augen sehen kann, keine Ahnung von Rhetorik hat, nur irgendwas dahin stammelt und zu allem Überfluss keine Ahnung vom Gesetz hat. Dies beginnt doch schon beim Einhalten von Formalitäten und Fristen. Wenn man total schüchtern ist und keine 2 Sätze am Stück heraus kriegt kann das genau so nach hinten los gehen als wenn jemand der sich vor Jähzorn nicht im Griff hat den Gerichtssaal zuschreit. Wenn man dermaßen überfordert ist wird man regelrecht von der Staatsanwaltschaft(Im Falle eines Strafprozesses) oder gegnerischem Anwalt(Im Falle eines Zivilprozesses) überrumpelt. So ist es äußerst unwahrscheinlich, dass man ein gerechtes Urteil erhält.

Ich würde in einem Gerichtssaal niemals ohne Anwalt aufschlagen!

Das Nichterscheinen zu einem Strafverfahren wird mit einem
Haftbefehl sanktioniert.

Kommt darauf an, es gibt ein paar Ausnahmen.
http://www.refrago.de/Besteht_fuer_einen_Angeklagten…

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aus der Klagschrift ist ja
ersichtlich, welche Beweise und Zeugen die Staatsanwaltschaft
hat.

in welchem Land der Welt sollte das wohl sein? Schlechter Science-Fiction-Film? Oder einfach nur schlecht geträumt?

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Hallo!

Und was ist da jetzt daran prinzipiell falsch?

Gruß
Tom