Die Nacht-durchgehende Ruhestörung

Hallo allerseits,

angenommen Person A wohnt in einem Mietappartement im Mehrfamilienhaus und hört (wohl zum einschlafen) die ganze Nacht, durchgehend - also von abends bis 8 Uhr morgens und länger -, Musik. Jeden Tag. Es handelt sich hierbei um ein ca. 20 sek langes „Musikstück“ in Endlosschleife. Hört sich nach einem religiösen Gebet an. Das Fenster von Person A ist offen, sodass alle Mieter bei ebenfalls geöffnetem Fenster wunderbar mithören können. Aber auch bei geschlossenem Fenster ist die Musik noch leise zu hören (was die Sache bei DER „Musik“ nicht weniger nervig macht). Ist das Ruhestörung oder muss man das hinnehmen?
Die Lautstärke ist so, dass tagsüber (da läuft die selbe musik zum Teil auch), bei laufendem Fernseher sogut wie nicht mehr wahrnehmbar ist. Aber nachts wenn alles andere ruhig ist, wie es sein soll, hebt sich die Musik doch in der Form hervor dass Person B kein Auge zukriegt :frowning:.

Gruß,
Thomas

hi,

kann dir leider keine wirklich gute Antwort geben, nur das was die Person wahrscheinlich auch schon selber vermutet.
So wie es sich anhört, würde es mich wohl eher auch stören

Rückfrage: WEISS er überhaupt von euren Befindlichkeiten? Ist er schon darauf angesprochen worden?

ich würde

entweder
mich einmal mit den Anwohnern zusammenschliessen und den Störling gemeinschaftlich aber höflich daraufhinweisen, dass die Mieter wegen ihm nicht schlafen können und berufliche Nachteile haben.
Vielleicht hat er sich noch gar keine Gedanken darüber gemacht und es ist ihm peinlich.

oder
könnte ja sein, daß es sich um einen eher unheimlichen Mitbewohner handelt und die Mieter es gar nicht wagen, ihn anzusprechen.
Dann sollten sie die Hausverwaltung/Vermieter ansprechen/anschreiben und auf die Ruhestörung hinweisen. Selbst wenn es sich nur um Zimmerlautstärke handelt, werden sie ihn wohl dann kontaktieren. Kann ja schon genügen

meine Meinung ist, dass es wohl eher nicht mehr als Zimmerlautstärke durchgeht, wenn man es in anderen Wohnungen hören kann. Aber ich bin kein Rechtswissenschaftler

viel Glück

Erst mal vielen Dank für die Antwort. Das ganze stellt sich jetzt wie folgt dar:
Person B hat jetzt bei Person A geklingelt, hat keiner aufgemacht obwohl die Musik noch immer lief. Der Verdacht lag also nahe das Person A eventuell hilflos in der Wohnung liegt. Glücklicherweise war der Hausmeister noch da sodass auf die Polizei verzichtet werden konnte. Wohnung aufgeschlossen, niemand da, absolutes Chaos, Messiwohnung und ein Notebook stand da und spielte in Endlosschleife sein gedüdel vor sich hin. Abgestellt, stecker gezogen, Person B hat wieder Ruhe, auf Person A kommt ärger zu.
Was für ne Freakshow :smiley:.

Gruß
Pawn

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