Die *volle* Wahrheit?

Hallo,

Als bekennender Richterin-Barbara-Salesch-Zuschauer habe ich mir kürzlich folgende Frage gestellt: Bei der Zeugenbefragung heißt es ja am Anfang immer, der Zeuge müsse auf alle Fragen wahrheitsgemäß antworten und dürfe die Antwort nur dann verweigern, wenn er sich oder nahe Angehörige durch wahrheitsgemäße Aussage eines Verbrechens bezichtigen müsste.

Darf ein Richter oder [Staats-]Anwalt aber wirklich alles fragen, also auch Sachen, die mit dem Fall überhaupt nichts zu tun haben? Dürfte der Richter einen Zeugen zum Beispiel fragen, ob er täglich Zähne putzt, seinen Partner schon einmal betrogen hat oder ein Justin Bieber Fan ist, selbst, wenn das überhaupt nichts mit dem Fall zu tun hat?

lG Shir Khan

Hallo,

Als bekennender Richterin-Barbara-Salesch-Zuschauer

Dir ist schon klar, dass das eine show ist?

habe ich
mir kürzlich folgende Frage gestellt: Bei der Zeugenbefragung
heißt es ja am Anfang immer, der Zeuge müsse auf alle
Fragen
wahrheitsgemäß antworten

alle meint jede gestellte, nicht alle möglichen Fragen.

und dürfe die Antwort nur
dann verweigern, wenn er sich oder nahe Angehörige durch
wahrheitsgemäße Aussage eines Verbrechens bezichtigen müsste.

Das ist zu trennen: Ehegatten usw. haben grds. das Recht, garnicht erst als Zeuge aussagen zu müssen - ohne Nachteil für sich oder den Beschuldigten.
Andere müssen aussagen, wenn sie als Zeugen aufgerufen sind. Sollte sich während ihrer oder der Befragung anderer Zeugen herausstellen, das sie sich mit einer Aussage selbst belasten, also sich strafbar gemacht haben, dürfen sie nur diese Frage nicht beantworten. Darauf hat der Vorsitzende aber auch hinzuweisen.

Darf ein Richter oder [Staats-]Anwalt aber wirklich
alles fragen, also auch Sachen, die mit dem Fall
überhaupt nichts zu tun haben?

Nein, es sind (und werden wg. der knappen Zeit) nur solche Fragen gestellt, die der Aufklärung des Sachverhalts dienen, also dem Vorsitzenden ermöglichen, (sich) ein Urteil zu bilden.

Dürfte der Richter einen Zeugen
zum Beispiel fragen, ob er täglich Zähne putzt, seinen Partner
schon einmal betrogen hat oder ein Justin Bieber Fan ist,
selbst, wenn das überhaupt nichts mit dem Fall zu tun hat?

s. o., und das entscheidet im Zweifel immer der Vorsitzende.

lG Shir Khan

auch LG
imager

Darf ein Richter oder [Staats-]Anwalt aber wirklich
alles fragen, also auch Sachen, die mit dem Fall
überhaupt nichts zu tun haben?

Nein, es sind (und werden wg. der knappen Zeit) nur solche
Fragen gestellt, die der Aufklärung des Sachverhalts dienen,

Das ist etwas missverständlich formuliert. Die Fragen können sich auf alles beziehen, was von Belang ist. Das Urteil stützt sich nicht nur auf das angeklagte Geschehen, sondern z.B. auch auf bestimmte Lebensumstände. Also kann mehr erfragt werden, als du zu glauben scheinst.

also dem Vorsitzenden ermöglichen, (sich) ein Urteil zu
bilden.

Und was ist mit den Beisitzern? Warum sollte sich nur der Vorsitzende ein Urteil bilden?

s. o., und das entscheidet im Zweifel immer der Vorsitzende.

Oder das Gericht…

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Als bekennender Richterin-Barbara-Salesch-Zuschauer

Dir ist schon klar, dass das eine show ist?

Durchaus, durchaus. Allerdings hat sie meines Wissens nach tatsächlich Jura studiert und war auch etliche Jahre lang in echten Fällen als Richterin tätig, also nehme ich schon an, dass sie keinen völligen juristischen Blödsinn von sich gibt.

Das ist zu trennen: Ehegatten usw. haben grds. das Recht,
garnicht erst als Zeuge aussagen zu müssen - ohne Nachteil für
sich oder den Beschuldigten.

Schon klar, darum ging es gerade nicht.

Nein, es sind (und werden wg. der knappen Zeit) nur solche
Fragen gestellt, die der Aufklärung des Sachverhalts dienen,
also dem Vorsitzenden ermöglichen, (sich) ein Urteil zu
bilden.

Na gut, aber nehmen wir einmal an, der Richter wäre korrupt und interessiert sich pathetisch für die Sex- oder Zahnputzgewohnheiten seiner Zeugen. Was schützt den Zeugen gegen so einen Richter? Was passiert, wenn ein Zeuge auf eine Frage die Auskunft verweigert, mit dem Argument, dass das überhaupt nichts mit der vorliegenden Sache zu tun hat?

Kurz: Gibt es irgendeine gesetzliche Regelung zum Schutz des Zeugen vor ungerechtfertigten Fragen?

lG Shir Khan

Hallo,

der Zeuge ist grundsätzlich verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Um Fragen nicht beantworten zu dürfen, müssen gewichtige Gründe vorliegen, wie z.B. das Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht. Ein Zeuge hat aber nicht das Recht, von sich aus zu entscheiden, ob eine Frage zur Sache gehört oder nicht und davon die Antwort abhängig zu machen. Allerdings dürften Fragen nach der täglichen Hygiene nur in Ausnahmefällen wirklich zur Sache gehören. Man sollte aber bedenken, dass ein Zeuge nur einen kleinen Ausschnitt einer Hauptverhandlung miterlebt und er deswegen kaum beurteilen kann, ob eine Frage zur Sache gehört oder nicht.

Verweigert ein Zeuge die Aussage aus dem Gericht nicht schlüssigen Gründen, kann gegen ihn Beugehaft bis zu 6 Monaten Dauer angeordnet werden (§ 70 StPO). Dagegen sind Rechtsmittel möglich, d.h. ein höheres Gericht überprüft die Maßnahme.

Gruss

Iru

Kurz: Gibt es irgendeine gesetzliche Regelung zum Schutz des
Zeugen vor ungerechtfertigten Fragen?

man kann soweit ich weiß immer sagen, dass man unter ausschluss der öffentlcihkeit antworten will und dann nur den anwälten und dem richter davon erzählen und dem kann man ja ruhig sagen ob man die zähne putzt oder seine frau betrügt, die Frau bekommt es dann ja nicht mit.