Diebstahl unter Alkoholeinfluss

Hallo an alle,

habe hier einen Fall.

Person X war am Wochenende mit Freunden ordentlich feiern und demnach zu späterer Stunde (bspw. zwischen 2 und 3 Uhr nachts) gut betrunken.

Im Übereifer hat Person X dann hinter die Theke der Bar gegriffen, sich eine Flasche genommen und aus dieser getrunken(wird ihm vorgeworfen da er auf der Tanzfläche mit der Flache in der Hand stand, kann sich aber an nichts errinner). Daraufhin wurde Person X von den Türstehern aus der Menge gezerrt diese meinten entweder man bezahle die Flasche oder er mache eine Anzeige. Da X sich keine Anzeige erlauben kann(studiert Jura) hat X die Flasche sofort bezahlt. Da X aber nicht genung Bargeld dabei hatte hat er die Flasche mit der ec-karte bezahlt und durfte gehen ohne das eine Anzeige gestellt wurde. X hat noch Hausverbot bekommen ohne das Personalien aufgenomen wurden. X ist vorher noch nie polizeilich aufgefallen und der Wert der Flasche lag bei rund 70€. X ist 21 Jahre alt und würde somit unter Erwachsenenstrafrecht fallen.

Jetzt ist meine Frage zu diesem Fall, können es sich die Leute doch anders überlegen und immer noch Anzeige stellen da Person X mit ec-karte bezahlt hat, könnten sie an seine Daten kommen?(eigentlich nicht laut Datenschutz oder?) Womit hat X zu rechnen falls es doch zur Anzeigekommt und sie an seine Daten kommen? und wie sehen die Chancen für X aus, das das Verfahren eingestellt wird, falls es zur anzeige kommt? X weis nicht wie die Flasche in seinen besitz kam da ervolltruken war und nur aus Angst gezahlt hat , weil er Jura student ist.

Könnte A bei der örtlichen Polizei anrufen und nachfragen ob etwas gegen A vorliegt?

Fragen über Fragen in diesem Fall.

Bin auf eure Anworten gespannt

Dieses ist eine rechtliche / strafrechtliche Angelegenheit mit der ich mich NICHT auskenne.
SORRY, vielleicht versuchst Du es einmal unter einem andern Suchbegriff?
Gruß
Günter

Hallo,

an die Daten des Mr. X kommen die Inhaber der Bar selbst über die EC-Zahlung nur dann heran, wenn das eine Lastschriftzahlung war und die Lastschrift zurückging.

Ansonsten müssten sie Anzeige wg. Verdacht des Diebstahls erstatten, und die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft würde dann auf die Bank zugehen und die Daten anfordern.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass solche Ermittlungen überhaupt aufgenommen werden, wenn das Beweismittel ausgerechnet die Zahlung des angeblich entwendeten Gegenstandes ist.
Die Frage ist sowieso, ob das ein vollendeter Diebstahl war, oder nur ein Versuch, oder noch nicht mal das. Man müsste ja beweisen, dass er sich die Flasche aneignen wollte, ohne sie zu bezahlen, und da er die Räumlichkeiten noch nicht verlassen und die Flasche auch nicht in eine Tasche gesteckt hatte, erscheint mir das zweifelhaft.

Ich würde nicht bei der Polizei anrufen, warum sollte man das tun?

Abwarten! Ich glaube nicht, dass da was kommt.

Viele Grüße
Sebastian

mhmmm, hat er versucht seinen namen zu wechseln??
seine haarfabre…
sein aussehen???
sein geschlecht???
man sollte aufpassen bei sowas… es kann echt in die hose gehen… schneller als geplant hat man dann ein kind und steht alleine dar… durch den ganzen kram mit der emantization müssen die männer jetzt auch die maskulinen pflichen… (schlagen von frauen, beleidigen von frauen und unwitzige witze über frauen posten… mit denen man sich nicht beliebt macht, ihnen dennoch zeigt, wo ihr platz ist)…
ich versteh das nicht … männer müssen aufräumen, putzen, kochen… und dennoch den kühlschrank tragen… wo ist da die emanzipation… WOOOOO ??? in der toilette… das sag ich euch, in der toilette (die muss man auch putzen)… ich könnte mich da aufregen…
worauf ich hinaus will… wenn du ne frau wärest… wäre es anders gelaufen, das ist diskriminierung uns männer gegenüber… .genauso wie mit den toiletten in den discos… was soll das??? getrennte???..
wenn mich jemand fragt, warum da männer und frauen getrennte toiletten haben… sage ich…
,Naya, das WC für die Frauen könnte man mit den Behinderten zusammen packen."
Das ist die Cocky-Einstellung zum heucheln, dass mich etwas viel größeres übel aufregt… und zwar, dass öffentliche Toiletten von Frauen total sauber sind… ich war noch nie in einer… aber ich bin mir sicher, dass sie sauber sind und dann wollen die putzfrauen auch noch geld… was soll das… wenn man dann verzweifelt zu einer flasche greift, dann liegt das an den umständen, die in den club herschen… oder herrschen… kA wie das geschrieben wird…
die menschen sollten mehr acht darauf nehmen… ich fühle mich langsam nicht nur aufgrund meiner herkunft diskriminiert… (grieche :wink: )
(bin nicht wirklich grieche :wink: )
sondern auch wegen meinem geschlecht… wo soll das alles hinführen… Wohin *dramatisch*
ich würde gerne noch weiter schreiben, aber worauf ich hinaus will… geben sie die schuld einfach jemand anderem… jeder tut das, einfach mitziehen…

Hallo Pauli,

Dein Problem ist primär strafrechtlich anzusehen und da bin ich der falsche Ansprechpartner.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht sieht die Lage so aus, dass das Bundesdatenschutz die Weitergabe von personenbezogenen Daten generell verbietet, es sei denn der Betroffene stimmt der Weitergabe zu oder es gibt andere gesetzliche Grundlagen nach denen die Weitergabe erlaubt ist (sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).
In Deinem Fall wurde der Schaden so behoben, wie es das Opfer (Vertreten durch den Türsteher) gefordert hat. Die Flasche wurde nachträglich ordnungsgemäß bezahlt, so dass auch kein Grund mehr besteht eine Anzeige aufzugeben. Da der finanzielle Schaden beglichen wurde gibt es auch keinen Grund für eine Anzeige und ohne Anzeige entfällt auch eine gesetzliche Grundlage nach der die Daten von X anhand der EC Karte ermittelt werden dürften.

Eine strafrechtliche Beurteilung dieses Falles liegt leider nicht in meinem Bereich, aber was spricht denn dagegen in nüchternem Zustand nochmal zu der Bar / club / Disco zu gehen und den Türsteher um ein Gespräch mit dem Betreiber zu bitten. Wenn Du erkärst, dass Du Dich für Dein Verhalten entschuldigen möchtest und wissen möchtest, ob außer dem Hausverbot noch etwas auf Dich zu kommt?
Am besten nicht zur Hauptstoßzeit sondern her gleich zu Beginn, damit Du auch in RUHE ein Gespräch mit dem Türsteher führen kannst. Mehr als abwimmeln und auf das Hausverbot pochen kann er nicht und in dem Fall solltest Du dann telefonisch mit dem Betreiber Kontakt aufnehmen.

Viele Grüße
Robert

Lieber Pauli 343,

es tut mir leid, ich kann dir leider keine fundierte Antwort zu Deiner Frage stellen.

Allerdings kann ich mir nach deiner Schilderung gar nicht denken, weshalb eine Anzeige gestellt werden sollte. Es ist alles bezahlt - es gibt überhaupt keine Grundlage für eine Anzeige.

Sorry, ich hoffe, Du erhälst noch ein paar hilfreiche Antworten.

Grüße!

Das ist Strafrecht, dazu nimm dir einen Anwalt. Hier hat diese Frage nichts zu suchen!

Hallo dein Freund kann nicht bei der Polizei nachfragen! wenn er angst hat sollte er mit dem Besitzer reden und den fehlenden Betrag nachzahlen.Der hat nur Interesse am Geld und nicht an einer Anzeige.
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.digitaler-nachlass.com