Hallo an alle,
habe hier einen Fall.
Person X war am Wochenende mit Freunden ordentlich feiern und demnach zu späterer Stunde (bspw. zwischen 2 und 3 Uhr nachts) gut betrunken.
Im Übereifer hat Person X dann hinter die Theke der Bar gegriffen, sich eine Flasche genommen und aus dieser getrunken(wird ihm vorgeworfen da er auf der Tanzfläche mit der Flache in der Hand stand, kann sich aber an nichts errinner). Daraufhin wurde Person X von den Türstehern aus der Menge gezerrt diese meinten entweder man bezahle die Flasche oder er mache eine Anzeige. Da X sich keine Anzeige erlauben kann(studiert Jura) hat X die Flasche sofort bezahlt. Da X aber nicht genung Bargeld dabei hatte hat er die Flasche mit der ec-karte bezahlt und durfte gehen ohne das eine Anzeige gestellt wurde. X hat noch Hausverbot bekommen ohne das Personalien aufgenomen wurden. X ist vorher noch nie polizeilich aufgefallen und der Wert der Flasche lag bei rund 70€. X ist 21 Jahre alt und würde somit unter Erwachsenenstrafrecht fallen.
Jetzt ist meine Frage zu diesem Fall, können es sich die Leute doch anders überlegen und immer noch Anzeige stellen da Person X mit ec-karte bezahlt hat, könnten sie an seine Daten kommen?(eigentlich nicht laut Datenschutz oder?) Womit hat X zu rechnen falls es doch zur Anzeigekommt und sie an seine Daten kommen? und wie sehen die Chancen für X aus, das das Verfahren eingestellt wird, falls es zur anzeige kommt? X weis nicht wie die Flasche in seinen besitz kam da ervolltruken war und nur aus Angst gezahlt hat , weil er Jura student ist.
Könnte A bei der örtlichen Polizei anrufen und nachfragen ob etwas gegen A vorliegt?
Fragen über Fragen in diesem Fall.
Bin auf eure Anworten gespannt