DienstSchlüssel angeblich nicht angekommen

Daher ich bei meinem Arbeitgeber zum 15.9 gekündigt habe, forderte dieser natürlich auch seinen Schlüssel bis dahin. Seit meiner Kündigung hatte ich auch nur Probleme in dieser Firma von mobbing bis zu Drohungen war da alles dabei. Irgendwann hatte ich dann auch die Schnauze voll und hab den weg zum Arzt gewählt. Daher ich mir diesen ganzen Mist ersparen wollte und es einfach nur hinter mich haben wollte, habe ich den Schlüssel dummerweise per einschreiben gut verpackt per Post verschickt. Ja gut der Brief kam an völlig unversehrt kein riss, Hinweise auf Öffnung oder ähnliches nur der Schlüssel war weg. Nun behauptet mein Chef ich hatte ihn nie rein getan und habe ihn vorher schon verloren. Es gibt jedoch einen zeugen und der Mann der mir an dem tag den Brief entgegen nahm kann sich auch noch daran erinnern das etwas darin war natürlich kann er nicht sagen was. Zusätzlich kann man aufgrund des mehr Portos sehen das sich definitiv etwas daran befand was schwer war als ein zettel bis zu 20Gramm. Mir kommt das alles sehr sehr komisch vor. . . Nun will mein Chef die schließAnlage austauschen die wegen Umbau ohne hin getauscht werden müsste kostenPunkt 15 bis 30k. Ich bin mit meinen nerven komplett am ende und weiß auch nicht wie ich diese Summe als alleinerziehende Mutter begleichen soll zumal ich ihn wirklich verschickt habe. Was soll ich nun machen ? Vielen Dank schon einmal für die Hilfe. Liebe grüße Sandra

Leider hast Du keinen Zeugen, der den Schlüssel gesehen hat. Dein Chef weiß das aber nicht. Berufe Dich auf Deinen Zeugen und biete Deinem Chef an, die Sache gerichtlich zu klären. Eisern bleiben, auf keinen Kompromiss einlassen. Unwahrscheinlich das Dein Exchef das durchkämpft.

Guten Tag Sonnenschein
Also der Nachweis ist Eigentlich da das der Schlüssel verschickt wurde das ist Fakt, den der Umschlag war schwerer wie normal und Du hast den Nachweis dafür! Es gibt zwei wege um die Kosten zu kommen denn ich denke Dein Chef will zum Abschluß Dir nichts Gutes Antun und ist Unehrlich! Zum einen hast Du einen Rechtsschutz nehme Den und gehe zum Rechtsanwalt und Schildere dem geau die Situation, der wird Deinem Chef schon das Richtige schreiben! Solltest Du keinen Rechtsschutz haben gehe aus Amtgericht zur Rechtshilfsstelle nehme Lohnbescheinigung mit Kontoauszüge und was Du jetzt Verdienst oder den Arbeitslosengeldbescheid oder Krankengeldbescheid und sage Du hast kein Geld dafür und Du bekommst eine Rechtshilfeberatungsschein für einen Rechtsanwalt wo Dich nichts Kostet beim Anwalt musst Du 10 Euro noch Zahlen und der erledigt dann alles für Dich , dort bitte auch alles genauso exakt schildern wie möglich auch das Mobbing und die anderen Dinge mit einbringen, der wird auch Deinen Arbeitgeber entsprechend in seine Schranken weißen, denn er muß beweißen das er Ihn nicht bekommen hat, da Du den Beweis hast das Du Ihn abgeschickt hast! Das ist das was ich Dir raten kann und Wünsche Dir viel Erfolg! Wenn noch Fragen sind Frage Ruhig okay und noch ein schönes Wochenende ja mit einem Lieben Gruß Charly

hallo,
dies scheint mir eindeutig eine frage des arbeitsrechts und nicht des mietrechts zu sein…
mfg,
udo

Hallo Sandra,

wenn ich alles richtig verstanden habe, versucht man, Ihnen zu unterstellen, Sie hätten den Dienstschlüssel beabsichtigt nicht dem Brief beigefügt. Für diese Behauptung ist der Empfänger beweispflichtig. Wie es aussieht, handelt es sich um üble Nachrede mit all ihren Begleiterscheinungen. Bitte keine Selbstjustiz begehen. Dann geht nämlich der Schuss nach hinten los. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, der im Arbeits - und im Strafrecht bewandert ist. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie emotional reagieren.

Gruß Hartmut König

Hallo,

ich würde erst mal prüfen, ob der Schaden nicht eventuell von der Versicherung übernommen wird. Normalerweise haben Arbeitgeber für solche Fälle eine Versicherung abgeschlossen oder deine private Haftpflichtversicherung kann den Schaden regulieren. Ich würde aber auch gerne wissen, ob Du nicht eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber im Rahmen Deines Arbeitsvertrages unterschrieben hast. Denn im Normalfall ist das so, wenn man eine „Schlüsselgewalt“ im Betrieb hat. Darin müsste eigentlich dann alles geregelt sein und Du kannst feststellen, ob Du im Recht oder Unrecht bist.

Gruß W.

Hallo Sandra,
ich glaube zwar nicht, dass du dir Sorgen machen musst, aber du brauchst einen Anwalt

Hallo,

versteh ich den Sachverhalt richtig?

  1. Du hast den Schlüssel per Einschreiben versandt und dafür hast du auch einen Beleg.

  2. Es gibt jemanden, der bezeugen kann, dass der Schlüssel im Kuvert war bzw. beim Empfänger ein Brief angekommen ist in dem ein Gegenstand (ähnlich einem Schlüssel) sich befunden hat und dass der Umschlag nicht beschädigt war.

Der Dienstleister (Post, DHL), der die Versendung übernommen hat, haftet für die Sendung.
Kann dein Ex-Chef belegen, dass in dem Umschlag nix drin war (Zeugen,
sichtbare Manipulationen am Umschlag durch Versuch zu öffnen und wieder zukleben)?

Jetzt bloß nicht die Nerven verlieren und wenn es sich so verhält wie du schilderst, dann seine geplante Vorgehensweise ablehnen (Einschreiben/Rückschein).

Viel Glück
LG aus Bayern

Hallo sonnenschein731982,

leider habe ich auf Ihre Frage keine Antwort.
Auf diesem Gebiet kenne ich mich gar nicht aus.
Bitte wenden Sie sich an ein anderes Mitglied, eventuell kann Ihnen da weiter geholfen werden.
Ich wünsche Ihnen viel Glück.

MfG Sternblumen

Hallo,
leider kann mein Mann Ihnen nicht antworten, er ist z.Zt. in Italien.
Gruß
Ingrid Kühn

Hallo das hört sich alles sehr kompliziert
an.
Da steht nun Aussage gegen Aussage gibt es keinen Betriebsrat oder bist du bei einer Gewerkschaft?
Denn das wären die richtigen Ansprechpartner in solch einem Fall.
Ich denke wenn dein Chef eine Firma zu austauschen der Schließanlage bestellt muss er diese auch bezahlen.
Lass dich nicht einschüchtern und mache bitte keine Zugeständnisse den einen eventuell Prozess müßte er auch erst mal bezahlen. und die Wahrscheinlichkeit das er gewinnt halte ich für sehr klein.

Gruß

Hallo Sandra,
wenn du unterlagen über den Versand hast scheint doch alles ok zu sein.
Man hätte ih n natürlich besser persönlich abgegeben.
Hilfe kann ich dir nicht geben. Da solltewst du vllt mal zur Rechtsauskunft deines Ortes gegehn. Ist umsonst.
LG Rancher Wolfgang