Differenz Krankengeld - Normalen gehalt

Guten Abend,
Wenn man einen Autounfall hatte auf dem Weg zur Arbeit (keine Schuld), indem der Unfall verursache 100% Schuldig ist.
Bekommt man 6 Woche nach dem Unfall - „normal“ Geld,
ab der 7 Woche bekommt man, wegen BG umfall 80% des Gehaltes.

1.Frage, die Differenz des Gehaltes, bekommt man die 20% des Gehaltes von den Unfall Schuldigen?
Im Internet ließt man, ja. Aber Anwälte meinen, nein, wofür den, hast doch keine Fahrtkosten.
(Und auch wenn man krank ist, man muss ja überall hin, Krankenhaus und Arzt usw!)

Dann habe, wo gelesen, dass man Schmerzensgeld auch unter dem Kriterien bekommen würde wegen  „Entgangene Lebensfreude, wie Einschränkungen im Freizeitverhalten, EInschränkungen in Berufswahl“

2.Frage, durch den Unfall konnte man nicht auf ein Konzert, läuft dieses unter Entgangene Lebensfreude? Weil Geld ist weg für das Konzert, hin konnte man nicht wegen den Unfall folgen. Konzertkarten waren jedoch seid mind. 8monate davor bezahlt & angekommen.

3. Frage, duch den Unfallfolgen, kann man z.B. nicht ins Kino (wegen ewigen Kopfschmerzen und die Lautstärke verschlimmert alles), oder auch nicht lange Spazieren gehen weil alles weh tut, ist dieses dann die Einschränkung im Freizeitverhalten?
Weil man seid dem Unfall, wie eingespärt ist weil man nichts machen kann was sonst mal Freizeit war!

Zudem wenn man noch in der Ausbildung ist, kann eine verlängerun der Ausbildung wegen zu langem Krank sein, bevorstehen.
4.Frage, kann dieses auch dem Unfallverursacher in Schuld gestellt werden? Finanzell wie auch mit Scadensersatz. Weil man normaler weise nach der Lehre dann mehr geld geben würde, als in der Ausbildung. 

Der ganze Unfall war / ist nicht selbstverschuldet somit verstehe, nicht wieso der Unschuldige beim Autounfall bestraft wird indem weniger Geld kommt.
Danke im voraus!

Hallo,

um es kurz zu machen:

Ein Unfallopfer sollte unbedingt (unbedingt!) einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragen.

Mein persönlicher Gedanke zum Ersatz von Lohn:

Einschränkungen in der Bezahlung wären meiner Meinung schon zu rechtfertigen, schließlich hat man ja auch weniger Aufwendungen. Es entfallen die Fahrten, man muss je nach Beruf deutlich weniger Wäsche waschen, man isst weniger, man isst nur zu Hause (dürfte preiswerter sein als Imbissnahrung).

Aber wie ich schon amerkte ist das ausschließlich meine persönliche Meinung, die sich mit der Rechtslage absolut nicht decken muss.

Daher nochmal:
Als Unfallopfer, noch dazu mit Verletzungen, MUSS man einfach zum Anwalt.
Alles andere wäre (Achtung, wieder nur meine Meinung) einfach nur DUMM.