Hallo,
hier geht es um folgendes Problem:
Domainumzug von A nach B
Person X hat bei Websapce-Anbieter A einen Domain inkl. 2Gb-Webspace bestellt (12-Monatsvertrag). Nach 12 Monaten, also dem ersten Vertragszeitraum, wurde die Performance zunehmends schlechter, so dass es soweit kam, dass in den letzten Wochen teilweise mehrmals täglich für mehrere Stunden (tweilweise über 18 Stunden!!) die Domain, der Webspace und die dazugehörigen EMail-Postfächer nich erreichbar waren. da sich auch trotz mehrfacher Beschwerden udn Aufforderungen von X die Lage sich nicht änderte sondern weiter verschlecherte, hat A einen Server bei Anbieter B bestellt.
Nachdem X den Server zugesprchen ekam, hat er einen KK-Antrag eingereicht um seine Domain von A nach B umzuziehen.
Aufgrund des Domainumzugs wollte sich seit drei Tage vor dem Einreichen des KK-Antrages mit dem Backup der hinterlegten Datenbank beschäftigen - leider war der Server merhmals nicht erreichbar, so dass es kein vollständiges Datenbankbackup gibt. *grummel* (alle Dateien sidn aber offline gespeichert worden)
Mit der Bekanntgabe von B an X, dass der Umzug vonsatten ging (aber noch mindestens 24 Stunden dauern kann wegen des DNS-Eintrages), hat Anbieter A Person X den Zugriff auf seinen Webspace untersagt (Passwörter funktieren garnicht mehr).
Nach Anfrage von A, warum er denn den Zugriff nich mehr erlaube hat dieser per Email geantworttet „keine Domain kein Webspace ist doch klar oder!“ (kompletter Wortlaut … A hat es trotz höflicher Anfrage nicht für nötig gehalten ein wneig höflich zu sein) - das Problem ist, dass in den AGBs vion A nichts davon steht, wie es beispielsweise andere Anbiter machen, die ihren Webspace mit der Domain fest verbinden.
Meiner Meinung nach hätte A der Person X für die restliche Laufzeit des Vertrages (immerhin noch 7 Monate!!) den im Vertrag zugesicherten Zugriff auf dem Websapce zulassen müssen. Denn es hätte ja theoretisch möglich sein können, dass Person A mit der Domain xyz.de nach B umzieht und dafür auf dem Websapce von A eine andere Domain hinterlegt - was auch ohne weiteres möglich sien sollte.
Was haltet ihr davon?
Ist für person X noch irgendetwas machbar?
Ist der Vertrag zwischen A und Person X denn mit Abgabe des KK-Antrages erloschen?
Vielen Dank schon einmal im Voraus