Doppelbeschäftigung während Freistellung ?

Verehrte Rechtsexperten!

Letzte Woche habe ich eine Kündigung erhalten. Ich habe mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag getroffen der vorsieht, daß ich die Kündigung annehme und dafür bis Ende dieses Monats weiterbezahlt werde.

Heute habe ich einen neuen Job angenommen, den ich am nächsten Montag beginnen werde. Bekomme ich trotzdem das Gehalt meines Ex-Arbeitgebers weiter?

Muß ich mir dafür eine zweite Steuerkarte besorgen?

Vielen Dank!

Mark

Hi Mark,

ich würde mit dem alten Arbeitgeber sprechen und vereinbaren, dass die Zahlung für diesen Monat nicht als Gehalt, sondern als Abfindung gezahlt wird. Dadurch spart dein Ex-Arbeitgeber Geld, und du hast Netto für Brutto und musst den Betrag nur versteuern.
Das kannst du am Jahresende mit der Einkommensteuererklärung machen.
Dein Arbeitverhältnis wurde damit zum 31.05.01 beendet. Wie gesagt, die Zahlung für Juni wäre als Abfindung nicht auf der Lohnsteuerkarte einzutragen.

Gruß,
Francesco

Hallo, Mark!

Die rechtliche Seite kann ich leider nicht bieten. Bei mir lief es so, daß im Aufhebungsvertrag geregelt war, daß die Zahlungen enden, sobald ich einen neuen job habe, dafür aber die Abfindung höher ausfällt.

Kannst Du mit dem neuen Arbeitgeber evtl. ausmachen, bis zum Ende Deiner Freistellung auf Honorarbasis zu arbeiten (hab ich auch schon gemacht)?

Andernfalls würde ich fast davon ausgehen, daß Du keine zweite Lohnsteuerkarte brauchst, weil (ärgerlicherweise) die Zahlung des bisherigen AG endet!

Gruß und toi, toi, toi im neuen Job!
Vince.

Hallo Francesco!

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Habe ich denn ein Recht auf Weiterzahlung / Abfindung obwohl ich einen neuen Job annehme? Sei es als Abfindung oder als normales Gehalt am Ende des Monats.

Im Aufhebungsvertrag steht nur, daß ich bis 30.06. weiterbezahlt werde. Einem Kollegen von mir hat man allerdings gesagt, daß er bei Aufnahme einer anderen Beschäftigung nur 50 % Prozent des Einkommens erhält.

Folgendes findet sich zur Freistellung: Ich werde ab dem 31.05., unter Anrechnung des Resturlaubs und unter Fortzahlung des monatlichen Gehalts und der Sozialleistungen, widerruflich von der Arbeit freigestellt. Damit sind sämtliche Urlaubsansprüche und eventuelle Überstunden erledigt.

Nächste Woche trete ich auf jeden Fall einer Rechtsschutzversicherung bei.

Vielen Dank,

Mark

Hallo Vince!

VIelen Dank für die schnelle Antwort. Ab nächste Woche gehe ich in die Rechtsschutzversicherung…

Viele Grüße,

Mark

Hi Mark,

herzlichen Glückwunsch.
Besser konntest du es nicht treffen. Bei dieser Formulierung des Auflösungsvertrages ist der Ex-Arbeitgeber auf jeden Fall verpflichtet, den Lohn bis zum 30.06.2001 zu zahlen. Und du hast das uneingeschränkte Recht, in dieser Zeit wieder eine neue Beschäftigung gegen Bezahlung aufzunehmen. Daran gibt es nichts zu deuteln.

Gruß,
Francesco

Zweite Steuerkarte.
Hi Mark!

Nachdem ich diesen Thread gelesen habe, bleibt Deine Frage nach der zweiten LSt.-Karte noch offen. Wenn Du von zwei Arbeitgebern Gehalt bekommst, benötigst Du auch eine zweite Steuerkarte (zumindest für diesen einen Monat!). Da diese auf Stkl. 6 ausgestellt wird, zahlst Du zwar Steuern wie blöd, die solltest Du aber zumindest teilweise über die Steuererklärung wieder zurückfordern können.

Grüße
Guido

Hallo Francesco!

Vielen Dank für Deine Hilfe!!!

Der Ex-Arbeitgeber hat sich bereiterklärt, bis kommenden Montag Gehalt zu zahlen, und danach die Abfindung für den Rest des Monats.

Viele Grüße,

Mark