Wenn jemand heiraten möchte und seinen Namen behalten will, also bei der Eheschließung einen Doppelnamen als Alternative wählt, gibt es Vorschriften, ob der bisherige oder der neue Namensanteil an erster Stelle stehen muss? In folgendem Beispiel möchte die Frau zusätzlich zu ihrem Namen den Namen des Ehemannes anfügen.
z. B. Mädchenname Jäger, Name des Ehemannes: Meister
entweder Jäger-Meister oder Meister-Jäger?
Gibt es eine Vorschrift, dass der angenommene Name an erster Stelle stehen MUSS oder ist das wählbar?
Käme dann noch ein Kind, welchen Familiennamen würde dieses tragen?
Danke für jede Info