Doppelte Staatsangehörigkeit

Soweit ich weiss, ist die doppelte Staatsangehörigkeit bis auf wenigen Ausnahmen (vor allem Spitzensportler) nicht zugelassen. Aus einer beiläufige Bemerkung an einem Beitrag dieses Forums gewnn ich den Eindruck, das dies sich in der Zwischenzeit geändert haben konnte. Stimmt das? Welche Bedingungen müssen erfüll werden, damit jemand die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, ohne seine vorherige abgeben zu müssen (zum Beispiel weil man Immobilien im Herkuntfland besitz, die bei einer Abgabe ger Staatsangehörigkeit verloren gingen).
Danke für eure Antworten

mfG Marina

Hallo Marina,

Soweit ich weiss, ist die doppelte Staatsangehörigkeit bis auf
wenigen Ausnahmen (vor allem Spitzensportler) nicht
zugelassen.

Die „wenigen Ausnahmen“ belaufen sich momentan auf mehr als zwei Millionen…

Aus einer beiläufige Bemerkung an einem Beitrag
dieses Forums gewnn ich den Eindruck, das dies sich in der
Zwischenzeit geändert haben konnte. Stimmt das?

Nein, anders herum höchstens. Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist am 1. Januar 2000 inkraft getreten, das Zuwanderungsgesetz am 1. Januar 2005.

Welche
Bedingungen müssen erfüll werden, damit jemand die deutsche
Staatsangehörigkeit bekommt, ohne seine vorherige abgeben zu
müssen (zum Beispiel weil man Immobilien im Herkuntfland
besitz, die bei einer Abgabe ger Staatsangehörigkeit verloren
gingen).

Ist man Ausländer und hat Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, muss man in der Regel die ausländische abgeben. Will man das nicht, reicht man eine so genannte Beibehaltungsgenehmigung ein und hofft auf das Ermessen der Behörde.

Viele Grüße
Jana

In meiner unmaßgeblichen Meinung.

Man kann neben der deutschen auch noch eine andere Staatsangehörigkeit haben, falls man die neue Staatsbürgerschaft nicht beantragt, sondern automatisch verliehen bekommt.

Ich weiß nicht, ob es immer noch so ist, aber zumindest war es seither so, daß eine Frau, die einen Italiener geheiratet hat, automatisch die italienische Staatsbürgerschaft erhielt. Sie konnte sich dagegen eigentlich nicht wehren, sie bekam die Staatsbürgerschaft automatisch.

In diesem Fall hatte die Frau eben zwei Staatsbürgerschaften, da man sie ja nicht zwingen konnte, die deutsche aufzugeben.

Anders sah der Fall aus, wenn man eine andere Staatsbürgerschaft beantragte, da hier wohl davon ausgegangen wurde, daß man die deutsche nicht mehr haben wollte.

Aber diese Frage kann man wohl nicht ganz pauschal beantworten, es kommt immer auf den Einzelfall (hier besser: auf das jeweilige andere Land) an.

Gerhard

Ja, Gerhard, so:

Man kann neben der deutschen auch noch eine andere
Staatsangehörigkeit haben, falls man die neue
Staatsbürgerschaft nicht beantragt, sondern automatisch
verliehen bekommt.

kenn ich das auch.

Ich bin auch so eine Ausnahme.

Gruesse
Elke

(keine Spitzensportlerin)

Hallo Marina,

ich habe kürzlich in dem Zusammenhang etwas bei Spiegel-online gelesen. Evt. hilft Dir das bei der Thematik etwas weiter:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,340…

Vielen Dank
für die Auskunft. Das hat mir sehr geholfen. Jetzt muss ich nur das Wesen einer Beibehaltugsgenehmigung ergründen. Wünsch’ mir Glück!

Grüsse: Marina

Hallo Marina,

Wünsch’ mir Glück!

Na klar doch *daumen-drück*

LG
Jana

Hallo,
innerhalb der EU soll das mittlerweile zulässig sein. Alle unsere Kinder haben die doppelte Staatsbürgerschaft, allerdings erkennt weder der eine, noch der andere Staat die zweite Staatsbürgerschaft an, da es kein direktes Abkommen gibt. Es soll aber eine EU-Regelung, -Direktive geben.
Gruss
Rainer

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