Doppelte Staatsbürgerschaft

Hallo,
ich komme aus der Ukraine. Mein Kind ist 18. Das Kind (ukrainische Staatsbürgerschaft) war nie in der Ukraine. Was ist mit der sogenannten doppelten Staatsbürgerschaft? Ausländerbehörde sagte heute, Ukraine betrifft das nicht.
Danke im Voraus, tevan100

Hallo,

http://www.einbuergerungstest.biz/einbuergerung-allg…

Das Kind wurde vor 2000 geboren, weswegen es nicht die deutsche Staatsbürgerschaft nach dem Geburtsortprinzip besitzen kann. Das Kind kann sich auch nicht auf das Abstammungsprinzip berufen, falls nicht ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes hatte. Es handelt sich bei den Eltern wohl auch nicht um Spätaussiedler.

Dann: http://www.einbuergerungstest.biz/einbuergerung-allg…

Gruß
vdmaster