HILFEEEEEE!
Hi
Hoffe ihr könnt mir einen Hinweis/Tipp zum folgenden Fall geben!
Die betroffene Person, wurde am Tag x leider ohne gültigen Fahrausweis im öffentlichen Verkehrsmittel angetroffen. Daraufhin hat diese Person eine Strafbuße zahlen müssen und sich zu diesem Vorfall äußern müssen. Dieses wurde Form u. Termingerecht gemacht.
Jetzt hat diese Person ein Strafbefehl erhalten! "Die Staatsanwalt legt dieser Person folgenden Sachverhalt zur Last:
Am Tag x fuhr die Person mit der Straßenbahn Y der Verkehrs GmbH von A nach B, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweis zu sein. Die betroffene Person hatte bereitsbei Fahrtantritt vor, den Fahrpreis in Höhe von Z € nicht zu entrichten
Strafantrag wurde form- u fristgerecht gestellt.
DIE PERSON WIRD DAHER BESCHULDIGT,
die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschlichen zu haben, das Entgeld nicht zu Entrichten,
STRAFBAR ALS
Leistungserschleichung gemäß §§ 265 a Abs. 1 und 3, 248 a StGB.
Beweismittel…Zeugen…Urkunde…
Gegen die Person wird eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätze verhängt. Der Tagessatz wird auf 20,–€ festgesetzt. Die Geldstrafe besteht somit insgesamt 600,€.
An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstarfe.
Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Die Person hat die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendige Auslagen zu tragen.
Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig u. vollstreckbar, soweit die Person nicht innerhalb von 2Wochen nach der Zustellung bei dem vorstehenden bezeichneten Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch erhebt.
Die schriftliche Erklärung muß in dt. Sprache erfolgen
Unterschrift Richter X"
Seite 3
Rechtsbehelfsbelehrung
…innerhalb 2 Wochen Einspruch einlegen, kann sich auch auf einzelnen Beschwerdepunkt beschränken…
…Bei rechtzeitigen Einspruch findet verhandlung stadt, wenn nicht Klage zurückgenommen wird…
„Will die Person nur die Entscheidung über die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen anfechten, so kann die Person hiergegenm wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 100,00€ überteigt, binnen einer Woche nach Zustellung des Strafbefehls sofortige Beschwerde einlegen.“
…Einspruch bzw Beschwerde schriftlich bzw. Protokoll an Geschäftsstelle einlegen…
Wichtiger Hinweis zur Zahlung…
BlaBlaBla…
Also, diese Person muß also entweder 600€ Zahlen bzw, 30 Tage hinter Gitter. Die Person ist Selbständig, und ist z.Z. froh wenn sein konto am ende des Monats ein + aufweist. Also 600€ sind nicht drin. 1 Monat knast währe zwar mal interessant, aber dann kann die Person erst Recht nicht seine umkosten zahlen! Zur not währe die betroffene Person bereit, öffentliche Arbeit zu leisten!
WAs die Beschuldigung betrifft, hat die Person lediglich vergessen den Fahrschein einzulösen, d.h. nicht wie geschildert absichtlich!
Dieser Vorfall (Strafbefehl) währe warscheinlich auch nicht zustandegekommen, wenn die Person kurz zuvor mit abgelaufenen Fahrschein kontroliert worden währe, wobei die Person erst da erfahren hat, dass diese Monatskarte nicht wie an seinem vorherigen Wohnsitz noch die ersten 3 Tage eines Monats gilt. Da an jenem Tage auch kein Geld zur Verfügung war (Bankauszug vorhanden), wurde damals angenommen, dass man noch einen Tag dazu Zeit habe.
Also, wie kommt diese Person aus der sache raus, ohne teuren Rechtsanwalt. Einspruch gegen Verfahren, da falsch geschildert? Wie kann die Person verhindern, dass sofort gezahlt werden soll,…???..?..?
Danke im Voraus