Dringende Hilfe gebraucht: Strafbefehl!

HILFEEEEEE!

Hi
Hoffe ihr könnt mir einen Hinweis/Tipp zum folgenden Fall geben!

Die betroffene Person, wurde am Tag x leider ohne gültigen Fahrausweis im öffentlichen Verkehrsmittel angetroffen. Daraufhin hat diese Person eine Strafbuße zahlen müssen und sich zu diesem Vorfall äußern müssen. Dieses wurde Form u. Termingerecht gemacht.

Jetzt hat diese Person ein Strafbefehl erhalten! "Die Staatsanwalt legt dieser Person folgenden Sachverhalt zur Last:

Am Tag x fuhr die Person mit der Straßenbahn Y der Verkehrs GmbH von A nach B, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweis zu sein. Die betroffene Person hatte bereitsbei Fahrtantritt vor, den Fahrpreis in Höhe von Z € nicht zu entrichten
Strafantrag wurde form- u fristgerecht gestellt.
DIE PERSON WIRD DAHER BESCHULDIGT,
die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschlichen zu haben, das Entgeld nicht zu Entrichten,
STRAFBAR ALS
Leistungserschleichung gemäß §§ 265 a Abs. 1 und 3, 248 a StGB.
Beweismittel…Zeugen…Urkunde…
Gegen die Person wird eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätze verhängt. Der Tagessatz wird auf 20,–€ festgesetzt. Die Geldstrafe besteht somit insgesamt 600,€.
An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstarfe.
Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Die Person hat die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendige Auslagen zu tragen.
Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig u. vollstreckbar, soweit die Person nicht innerhalb von 2Wochen nach der Zustellung bei dem vorstehenden bezeichneten Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch erhebt.
Die schriftliche Erklärung muß in dt. Sprache erfolgen

Unterschrift Richter X"

Seite 3
Rechtsbehelfsbelehrung
…innerhalb 2 Wochen Einspruch einlegen, kann sich auch auf einzelnen Beschwerdepunkt beschränken…
…Bei rechtzeitigen Einspruch findet verhandlung stadt, wenn nicht Klage zurückgenommen wird…
„Will die Person nur die Entscheidung über die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen anfechten, so kann die Person hiergegenm wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 100,00€ überteigt, binnen einer Woche nach Zustellung des Strafbefehls sofortige Beschwerde einlegen.“
…Einspruch bzw Beschwerde schriftlich bzw. Protokoll an Geschäftsstelle einlegen…
Wichtiger Hinweis zur Zahlung…
BlaBlaBla…

Also, diese Person muß also entweder 600€ Zahlen bzw, 30 Tage hinter Gitter. Die Person ist Selbständig, und ist z.Z. froh wenn sein konto am ende des Monats ein + aufweist. Also 600€ sind nicht drin. 1 Monat knast währe zwar mal interessant, aber dann kann die Person erst Recht nicht seine umkosten zahlen! Zur not währe die betroffene Person bereit, öffentliche Arbeit zu leisten!

WAs die Beschuldigung betrifft, hat die Person lediglich vergessen den Fahrschein einzulösen, d.h. nicht wie geschildert absichtlich!
Dieser Vorfall (Strafbefehl) währe warscheinlich auch nicht zustandegekommen, wenn die Person kurz zuvor mit abgelaufenen Fahrschein kontroliert worden währe, wobei die Person erst da erfahren hat, dass diese Monatskarte nicht wie an seinem vorherigen Wohnsitz noch die ersten 3 Tage eines Monats gilt. Da an jenem Tage auch kein Geld zur Verfügung war (Bankauszug vorhanden), wurde damals angenommen, dass man noch einen Tag dazu Zeit habe.

Also, wie kommt diese Person aus der sache raus, ohne teuren Rechtsanwalt. Einspruch gegen Verfahren, da falsch geschildert? Wie kann die Person verhindern, dass sofort gezahlt werden soll,…???..?..?

Danke im Voraus

Hallo,
ich sehe nur die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen, da ansonsten alles korrekt gelaufen zu sein scheint.
Mich wundert nur, dass überhaupt Strafantrag gestellt wurde.
Beim Ersten Verstoß macht das mW kein Verkehrsunternehmen, insbesondere bei der Begründung (Ausrede will ich nicht sagen), die dein Freund hat.

Gruß
HaWeThie

Hallo Michael,

ich wundere mich aber doch sehr…
Gut rein rechtlich gesehen,währen das Verkehrsunternehmen dazu berechtigt,Strafantrag zu stellen…aber beim ersten Mal sofort mit
„Kanonen auf Spatzen“ schießen???..

Unterschlägst du uns hier einige wichtige Details???

Normalerweise wird sowas nur bei „notorischen“ Schwazfahrern gemacht…
da dank EDV heute ja genau festgestellt werden,kann wer wie oft wirklich
ohne gültiges Ticket gefahren ist…

Außerdem ist das Benutzen von Fahrausweis-Automaten eine Kunst für sich…
Da gibt es nämlich welche,die sind so prgrammiert,das sie nur maximal
9 Münzen annehmen,ansonsten muß man mit Schein zahlen…
NUR wer als „Otto Normalverbraucher“ soll sowas wissen???
Da meint es die „Mutti“ gut und will das Ticket schön passend mit
Kleingeld bezahlen,nur das geht nicht (s.o.) also steigt sie in die
Bahn ein und schwupps ist sie eine „Schwarzfahrerin“…weil bei
einer Kontrolle natürlich andere Fahrgäste Tickets aus dem Automaten haben…
Oder nächste Variante…
Automat nur für Geld/Kreditkarten…
Einige Typen „spucken“ nämlich zuerst den „Kartenbeleg“ aus…nur das der natürlich auf einer „Fahrkarte“ gedruckt wird…(der Automat hat ja nur „Tickets“ in sich…) … unwissende Zeitgenossen gucken da nicht drauf…und schon haben wir den nächsten „Schwarzfahrer“…

Deswegen bin ich dafür,das ganze ins OWiRecht zu überführen…

Greets

Frank

Hallo Fragensteller,

der Strafbefehl ist in Ordnung. Dass du schon eine Strafbuße, sprich erhöhtes Beförderungsentgelt gezahlt hast, ist insoweit irrelevant, da es sich dabei um eine rein zivilrechtliche Vertragsstrafe handelt, die dem Vertragspartner zugute kommt.

Im Strafverfahren geht es aber um den Strafanspruch des Staates und nicht um den Schaden für das Verkehrsunternehmen. All das ist natürlich nicht meine persönliche Meinung sondern leider die Rechtslage.

Richtig an dem, was die vorhergehenden Antworten enthalten ist, dass es ungewöhnlich ist, dass ein Verkehrsunternehmen beim Erstfall den Verwaltungsaufwand betreibt einen Strafantrag zu stellen, in Berlin passiert das z.B. erst nach dem dritten Mal.

Ich würde an deiner Stelle Einspruch einlegen (siehe Rechtsbehelfs-belehrung)und versuchen eine Einstellung gegen Zahlung einer Spende in gleicher Höhe wie die Strafe an eine gemeinnützige Vereinigung rauszuholen. Das bringt dir zwar geldmäßig gar nichts, aber die Idee ist, das du eine Einstellung nirgends anzugeben brauchst, wohingegen ein Strafbefehl einem Urteil gleichsteht, das man praktisch überall offenlegen muß, was yumindest peinlich werden kann.

mfg andre´

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo HaWeThie,

ich habe da mal folgende Nachfrage. Warum ist denn bitte der
Strafbefehl i.O.? Ich meine, das Ursprungsposting ist zwar nicht
völlig klar und deutlich, aber wenn wir annehmen, dass der
Beschuldigte wirklich dachte, er könne, wie andernorts üblich, noch
innerhalb einer Karenzzeit gültig fahren, dann hätte er doch keinen
Vorsatz sondern wohl doch bewusste Fahrlässigkeit. § 265a kann aber
nicht fahrlässig verwirklicht werden. Im Ergebnis wäre er damit nicht
strafbar, der Strafbefehl damit nicht gerechtfertigt.

Bitte, es geht mir hier nur um das Verständnis von Vorgängen in der
Praxis, nicht um die Summe o.ä. Ist es denn so, dass in der Praxis in
solchen Fällen einfach „aus Erfahrung“ Vorsatz unterstellt und nicht
angezweifelt wird??

Gruß - Jaschiii

Weitere Fragen

Danke für eure Beiträge

Tja, Augsburg Vergehrs GmbH ist nicht nur sehr teuer, sondern auch ein bischen schnell :frowning:! Das mit der Spende ist auch gut, aber wiedermal das selbe problem, kein Geld!.
Könnt man dieses eventuell komplett gegen öffentlichen dienst eintauschen? Wie formuliert man am besten den Einspruch, aussetzung des Strafvollzugs und „umtausch“? Wie hoch können die Verfahrenskosten noch werden? Da dieser Strafbefehl nichts mit der Verkehrs GmbH zu tun hat, wird man sich auch nicht mit der einigen können, damit dieses „Anzeige“ fallen gelassen wird, oder?

nochmals Danke

Übrigens, wie viel kostet die Monatskarte anderswo. Augsburg kostet 42,5€ für ca.8 km radius. Freiburg dagegen 35€ für über 30km radius!

Hallo,

mh - nachdem ich in Augsburg lebe und auch Straßenbahn fahre, kommt mir das, was Du schreibst, etwas spanisch vor.

Die schießen eigentlich nicht mit Kanonen auf Spatzen. Die Kontrolleure erschienen mir - auch im Falle, daß sie jemanden erwischt haben ohne Fahrausweis - korrekt.

Meiner Ansicht nach unterschlägst Du ein paar Fakten - etnweder bist Du einschlägig bekannt und es wurde wegen Wiederholung Strafantrag gestellt oder Du hast Dich „aufgeführt wie Graf Koks“…

Daß Du nur wenige km fährst, hat bei der Berechnung der Monatsfahrkarte wenig zu tun - sieh bitte mal das Angebot in Augsburg an (5 Minuten-Takt bei Straßenbahnen, sehr umfangreiches Netz von Bussen und Straßenbahnen).

Das Verbung und das Umwelt-Abo ist übrigens für 35,20 Euro zu haben! Es ermöglicht Dir sogar an manchen Tagen die Mitnahme von mehreren Erwachsenen/Kindern. Und wenn Du erst ab 9 Uhr fahren mußt, wird es noch billiger! 27,30 € kostet das 9 Uhr Spar Abo! Und Du darfst auch jemanden mitnehmen!

Grüße

Wendy

Hallo,

mh - nachdem ich in Augsburg lebe und auch Straßenbahn fahre,
kommt mir das, was Du schreibst, etwas spanisch vor.

Die schießen eigentlich nicht mit Kanonen auf Spatzen. Die
Kontrolleure erschienen mir - auch im Falle, daß sie jemanden
erwischt haben ohne Fahrausweis - korrekt.

Meiner Ansicht nach unterschlägst Du ein paar Fakten -
etnweder bist Du einschlägig bekannt und es wurde wegen
Wiederholung Strafantrag gestellt oder Du hast Dich
„aufgeführt wie Graf Koks“…

Ich habe mich normal verhalten genau sowie die Kontroleure, dagegen habe ich auch nichts einzuwenden! Ich habe auch fristgerecht die Strafe gezahlt. Nur die härte mit der die A Verkers GmbH jetzt durchgreift, passt mir nicht! Das beim dritten mal durchgegriffen wird, ist auch allgemein bekannt, nur soweit ist es bei mir noch nicht. Oftmals wird auch dann erst nur eine Anzeige erstattet, um die täter zu erschrecken. Ist auch nicht der Fall, sonnst würde ich nicht hier schreiben!

Daß Du nur wenige km fährst, hat bei der Berechnung der
Monatsfahrkarte wenig zu tun - sieh bitte mal das Angebot in
Augsburg an (5 Minuten-Takt bei Straßenbahnen, sehr
umfangreiches Netz von Bussen und Straßenbahnen).

Das Angebot in Augsburg ist nicht so besonnders. Den 5 min Takt gibts auch anderswo. Der Preis orientiert sich am Gebiet, der in Augsburg sehr klein ist. Für die Monatskarte (42,5€)sind es 2 Preisstufen, das entspricht einen radius von ca 8km (also nicht 8km die gefahre werden)

Das Verbung und das Umwelt-Abo ist übrigens für 35,20 Euro zu
haben! Es ermöglicht Dir sogar an manchen Tagen die Mitnahme
von mehreren Erwachsenen/Kindern. Und wenn Du erst ab 9 Uhr
fahren mußt, wird es noch billiger! 27,30 € kostet das 9 Uhr
Spar Abo! Und Du darfst auch jemanden mitnehmen!

Nur mal zum Vergleich. in Freiburg gibts im Stadtgebiet auch ca. 5 min Takt. Man kommt mit der Monatskarte (35€) von Offenburg bis nach Schliengen ( uber 60 km Nord-Süd) und von Breisach bis nach Neustadt ( schätze ca 50 km Ost-West). Am Sontag ist die Monatskarte im Baselverkehrsnetz gültig genausowie im Offenburger. Am wochenende können auch mehrere Leut mitfahren. Überträgt man dieses Netz auf Augsburg (Augsburg als Zentrum des Netzes), müßte ich ca 20km vor München bzw. Ulm einen neuen Fahrschein erst einlösen! Ich komme aber mit der Monatskarte/Verbund/Umwelt lange nicht soweit!

mfg
Michael

Hallo Michael!

Das beim dritten mal :durchgegriffen wird, ist auch :allgemein bekannt, nur soweit :ist es bei mir noch nicht.

Warum kommt nicht einfach 'ne klare Aussage: Absolut unbekannter Ersttäter oder nicht. Davon hängt nämlich ab, ob es überhaupt Sinn macht, zwar nicht mit Rechtsstandpunkten, aber auf der menschlichen Schiene mit dem Gericht zu reden. Unter verständnisvollen Menschen ist in einem vernünftigen Gespräch fast alles möglich. Im Wiederholungsfall kann man sich die Mühe sparen. Dabei helfen Verweise auf anderweitig übliche Gepflogenheiten nicht weiter.

Gruß
Wolfgang

Auf wenn du dich auf den Strafbefehl einlässt, sollte eigentlich eine Zahlung in Raten möglich sein.

Levay

Hallo Michael,

ich kann mich immer noch nicht des Gefühles erwehren,das du ein paar
„Wichtige Fakten“ nicht nennst…

1.haben die Sachbearbeiter bei den Verkehrsunternehmen mit Sicherheit
besseres zu Tun als auf Gericht Ihre Zeit mit „Eierdieben“ zu
verbringen…denn in der Regel kommt es bei unserer
„Stammkundschaft“ nämlich immer zu einem Gerichtsverfahren…

2.außer bei „notorischen Schwarzfahrern“ lohnt es sich auch von der
Kostenseite her nicht,für ein Verkehrsunternehmen extra noch vor
Gericht zu gehen,im gegenteil…das verursacht zusätzliche
„ungedeckte“ Kosten…

also…???

Achja,noch was zu deinen Vergleichen von Preisen…

In Verkehrsverbünden gibt es zwei Arten der Fahrpreisgestaltung:

  1. Zonentarife
  2. Flächentarife

Wobei beide Tarife sich an den entsprecheden Verkehrsströmen und der
Bevölkerungsdichte in dem jeweiligen Verbund orientieren…
(wenn du jetzt unterwegs bist,wirst du die sogannten „Verkehrszähler“
in Bussen und Bahnen finden…(sinnige Einrichtung,Verkehrströme in der „Schwachlastzeit“ (Ferien) zu ermitteln…*grinz* ) ).

Anhand dieser „Vekehrsströme“ wird dann der Fahrpreis für Zeitkarten
und Einzelfahrausweise festgelegt bzw.erhöht…
(und von gewissen „Einflüssen“ aus der Mitgliederversammlung des Verbundes…*grinz*…)
Von daher kannst du heutzutage nicht mehr sagen,ich habe X-Kilomter von A nach B und das vergleichen…

mfg

Frank

Hallo Michael,

ich kann mich immer noch nicht des Gefühles erwehren,das du
ein paar
„Wichtige Fakten“ nicht nennst…

Kanns auch nicht ändern, das die wegen einen „Eierdieb“ so nen theater machen!

1.haben die Sachbearbeiter bei den Verkehrsunternehmen mit
Sicherheit
besseres zu Tun als auf Gericht Ihre Zeit mit „Eierdieben“
zu
verbringen…denn in der Regel kommt es bei unserer
„Stammkundschaft“ nämlich immer zu einem
Gerichtsverfahren…

2.außer bei „notorischen Schwarzfahrern“ lohnt es sich auch
von der
Kostenseite her nicht,für ein Verkehrsunternehmen extra noch
vor
Gericht zu gehen,im gegenteil…das verursacht zusätzliche
„ungedeckte“ Kosten…

also…???

Ich werde mich noch am Montag mal bei der Verkehrsgesellschaft melden. Vieleicht hift es.

Achja,noch was zu deinen Vergleichen von Preisen…

In Verkehrsverbünden gibt es zwei Arten der
Fahrpreisgestaltung:

  1. Zonentarife
  2. Flächentarife

Wobei beide Tarife sich an den entsprecheden Verkehrsströmen
und der
Bevölkerungsdichte in dem jeweiligen Verbund orientieren…
(wenn du jetzt unterwegs bist,wirst du die sogannten
„Verkehrszähler“
in Bussen und Bahnen finden…(sinnige
Einrichtung,Verkehrströme in der „Schwachlastzeit“ (Ferien) zu
ermitteln…*grinz* ) ).

Anhand dieser „Vekehrsströme“ wird dann der Fahrpreis für
Zeitkarten
und Einzelfahrausweise festgelegt bzw.erhöht…
(und von gewissen „Einflüssen“ aus der Mitgliederversammlung
des Verbundes…*grinz*…)
Von daher kannst du heutzutage nicht mehr sagen,ich habe
X-Kilomter von A nach B und das vergleichen…

Wie solte man dann Vergleichen. Preis kann man meiner Meinung nach nur Vergleichen, indem man

1 die Unternehmensgröße/Angebot auf einen nenner bringt

2 und dann Vergleicht wie weit ich mit demselben Preis kommen kann.

Im Fall Augsburg/Freiburg sieht es dann für Augsburg schlecht aus

Hallo Michael,

ich habe mich nochmal mit ein paar Leuten unterhalten. Wenn es so
ist, wie folgt:

Keine Absicht, im heimischen Verbund gibt´s Karenztag(e), im
fraglichen nicht, Erst"täter", erwischt am ersten vermeintlichen
Karenztag (gibts meines Wissens auch in München),

dann würde ich an Deiner Stelle Widerspruch gegen den Strafbefehl
einlegen. Akzeptierst Du diesen, wird er rechtskräftig. Fahrlässige
Leistungserschleichung ist aber nicht strafbar! In der Praxis wird
das wohl kaum gehört, in Deinem Fall bin ich der Meinung, dass man,
bei schlüssigem, klaren und gelassenem Vortrag durchaus die Strafe
abwehren könnte.

In der Regel wird so wie bei Dir verfahren, weil es a) um Peanuts
geht und b) die Leute sich regelmäßig nicht entschuldigen können. Das
sehe ich vorliegend aber anders. Wobei es natürlich immer noch sein
kann, dass der Richter Dir kein Wort glaubt, was aber wohl eher vom
Auftreten abhängt als vom Tatsachenvortrag.

Gruß - Jaschiii

Hallo,

hat er die 40€ oder was es kostet sofort beim Kontrolletti bezahlt, oder gleich überwiesen ?

Sonst hat er eben Pech gehabt. Wir können neue Fahrzeuge nur vom Fahrgeld kaufen, da der liebe Gott immer dann nicht da ist, wenn man ihn braucht :smile:)

gruß

dennis

Hallo Michael,

„Wichtige Fakten“ nicht nennst…

Kanns auch nicht ändern, das die wegen einen „Eierdieb“ so nen
theater machen!

Das beantwortet aber meine Frage nicht…:smile:)

Wie solte man dann Vergleichen. Preis kann man meiner Meinung
nach nur Vergleichen, indem man
1 die Unternehmensgröße/Angebot auf einen nenner bringt
2 und dann Vergleicht wie weit ich mit demselben Preis kommen
kann.

So einfach ist das im ÖPNV ebend nicht…
nehmen wir als Beispiel den VRR :
wenn du in bestimmten Randbezirken wohnst…hast du für 46,10 EURO die
A-Karte weil du nur eine Strecke (oder 2 Fahren kannst) z.B.
die Tarifzone Dinslaken,dort kannst du nur mit der DB AG von Dinslaken
Bf. in den VRR (Oberhausen 10 Km) reinfahren oder mit der Straßenbahn der DVG nach Duisburg (8 Km).Andersrum kannst du für 46,10 EURO in Dortmund von Dortmund-Brechten bis Schwerte (Stadtgrenze 19 Km)oder
von DO-Wickede bis DO-Oespel (25 Km) fahren,da hier das Ticket für den gesamten Stadtbereich gültig ist.

Wie du siehst,ist es mit einer „einfachen“ Rechnung ebend nicht möglich,hier was zu vergleichen…(die „Guten alten Zeiten“ der Bundesbahn sind halt vorbei…wo der Tarifkilomter in Hamburg genauso
viel kostete wie in München…:smile:) ).

mfg

Frank