Dürfen Angehörige Grunddienstbarkeiten nutzen?

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob Grunddienstbarkeiten, welche im Grundbuch für den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks eingetragen sind auch für Angehörige gelten. Konkret geht es um die Grunddienstbarkeit für einen KFZ Stellplatz, der auf einem nahe gelegenen Grundstück steht. Wenn diese Grunddienstbarkeit im Grundbuch auf den Vater eingetragen ist, darf dann auch der Sohn permanent diesen Stellplatz nutzen? Gibt es dazu ein Gerichtsurteil bzw einen Paragraphen?

Vielen Dank!

http://www.brennecke-partner.de/42424/Nutzung-eines-…
http://dejure.org/gesetze/BGB/1018.html + §119
Hi, da nachlesen. Das kommt, nicht zuletzt, auf die Formulierung der Grunddienstbarkeit an.
Wenn der Sohn im selben Haushalt wie d. Vater lebt, wäre dagegen wohl kaum etwas einzuwenden sein. Anders könnte es allerdings aussehen, wenn das nicht so wäre.
MfG ramses90

Danke für die Hilfe. Zu den Artikeln kann man sagen, dass ein Wegerecht doch etwas anderes darstellt, als ein Abstellrecht, da Besucher und Verwandte den Eigentümer sonst nicht antreffen können. Wenn im Grundbuch explizit der Eigentümer des Grundstücks xy als Berechtigter zur Nutzung des Stellplatzes eingetragen ist, also der Vater, dann müsste der Sohn doch ebenfalls eingetragen werden, um den Stellplatz permanent nutzen zu können. Jedenfalls ist der Sohn nicht Eigentümer des Grundstücks und somit nicht nutzungsberechtigt. Spricht man da nicht von einer perönlich beschränkten Dienstbarkeit?

Danke für die Hilfe. Zu den Artikeln kann man sagen, dass ein
Wegerecht doch etwas anderes darstellt, als ein Abstellrecht,
da Besucher und Verwandte den Eigentümer sonst nicht antreffen
können. Wenn im Grundbuch explizit der Eigentümer des
Grundstücks xy als Berechtigter zur Nutzung des Stellplatzes
eingetragen ist, also der Vater, dann müsste der Sohn doch
ebenfalls eingetragen werden, um den Stellplatz permanent
nutzen zu können. Jedenfalls ist der Sohn nicht Eigentümer des
Grundstücks und somit nicht nutzungsberechtigt.

Spricht man da
nicht von einer perönlich beschränkten Dienstbarkeit?

Genau, aber auch da gibt es Ausnahmen Einschränkungen
http://www.buzer.de/gesetz/6597/b17942.htm siehe da insbesondere §1093 (3).
mfG ramses