Dürfen Firmen das Guthaben Ihrer Kunden behalten?

Hallo,

folgendes Problem stellt sich:

Kunde X bezahlt monatlich Summe Y für so und so viel kW. Nach einem geringerem Verbrauch als erwartet kündigt die Firma Z einen erhöhten Abschlagsbetrag und wehrt sich die übriggebliebene Summe zurück an den Kunden zu zahlen. Preis ist inzwischen nicht erhöht. Darf Firma Z dies tun? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Basis? Das kann einfach nicht rechtens sein.
Und wie kommt der Kunde wieder an sein Geld ohne einen Anwalt in Anspruch zu nehmen? Auf welchem Paragraph darf der Kunde sich berufen?

Danke für eine Antwort und Grüße,

Lieb-Elle

Servus,

da wäre es jetzt hübsch zu wissen, was vertraglich vereinbart worden ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo

Kunde X bezahlt monatlich Summe Y für so und so viel kW. Nach
einem geringerem Verbrauch als erwartet kündigt die Firma Z

da solche Verträge (kwh-Paket) inzwischen auch angeboten werden, sollte man einen Blick in den Vertrag werfen. Wenn es sich um ein kWh-Paket handelt bekommt der Kunde kein Geld zurück - das wurde dann nämlich so auch vereinbart.

GRüße

Oh je,es klingt logisch…um die AGB nicht zu verletzen immer schön im passiv weiterschreiben :smile:) - Vertrag wird umgehend (also morgen)rausgekramt und gelesen.
Danke für den Hinweis!

Grüße

Wirklich? Schade. Dan lohnt es sich ja kaum noch zu sparen :smile:)

Wie bereits erwähnt, der Vertrag wird morgen überprüft.

Danke für die Antwort und Grüße,

Lieb-Elle