Hallo,
nehmen wir an die Situation wäre die folgende:
Eheleute sind seit 2 Jahren geschieden, Kinder leben bei ihrer Mutter und ihrem neuen Ehemann mit dem sie seit 1Jahr Verheiratet ist.
Das Sorgerecht liegt bei beiden Elternteilen, Umgangsrecht ebenfalls. Es wurde vom Familiengericht entschieden das der leibl. Vater die Kinder alle 14 Tage sehen darf. Der leibliche Vater lügt die Kinder bei den Treffen regelmäßig an, hält sich nicht an Zeitliche Absprachen, geht mit ihnen zu Bekannten von ihm die die Kinder nicht mögen. Setzt die Kinder unter Druck, Auskünfte über die neuen Verhältnisse Zuhause zu geben und redet schlecht über die Mutter, bezeichnet sie als Lügnerin und Diebin. Trotz mehrfacher Auforderung, auch über den Anwalt des Mannes, dieses zu Unterlassen gibt es keine Besserung der Lage.
Die Kinder, 10 und 12, möchten aufgrund dieser und weiterer Vorkommnisse, mit dem leibl. Vater keinen Kontakt mehr haben, sie fühlen sich nicht wohl bei ihm und es gibt jedesmal Stress deswegen. Der Anwalt des Mannes setzt die Mutter aber ebenfalls unter Druck, sagt der leibl. Vater hat das recht die Kunder zu sehen, und wenn die Mutter dies verhindere, werde er das Sorgerecht der Mutter neu prüfen und ggf. entziehen lassen.
Können denn in so einen angenommen Fall, die Kinder tatsächlich gezwungen werden den Vater zu sehen? Obwohl sie es partout nicht wohlen? Kann der Rechtsanwalt das Sorgerecht der Mutter deswegen entziehen lassen?
Vielen Dank!