Dürfen Zeugen nach Erkrankungen gefragt werden?

Mich interessiert in wie weit ein Zeuge vor Gericht Angaben zu seiner Person machen muss, bzw. wie persönlich Fragen werden dürfen? Besonders im Bezug auf Krankheiten?

Muss ein Zeuge, der ein Verkehrsdelikt beobachtet hat, z.B. auf Nachfrage Auskunft über seine Hämorrhoiden geben, oder darüber, dass er in der Vergangenheit an Depressionen gelitten hat?

Fragen noch einer vorliegenden Sehschwäche wären durchaus nachvollziehbar und dringen wohl nicht zu tief ins Persönliche ein.

Evt. sind die oben angeführten Beispiele überzogen, aber ich denke, sie verdeutlichen worum es mir geht. Die allgemeinem Rechtshinweise zu Zeugenaussagen und einem evt. Aussageverweigerungsrecht geben hierüber leider keine Auskunft.

Gruß

Hallo.

Dem Zeugen dürfen nur Fragen gestellt werden, die im Zusammenhang mit der zu klärenden/streitigen Frage stehen. Alles andere wäre ein unzulässiger Ausforschungsbeweis.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ausforschungsbeweis

Dem Zeugen dürfen nur Fragen gestellt werden, die im
Zusammenhang mit der zu klärenden/streitigen Frage stehen.

Das ist völlig richtig.

Alles andere wäre ein unzulässiger Ausforschungsbeweis.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ausforschungsbeweis

Das hat aber mit einem Ausforschungsbeweis nichts zu tun.

Ausforschung bedeutet nicht, dass man den Zeugen zu etwas befragt, was mit dem Beweisthema nichts zu tun hat, sondern, dass man den Zeugen zu etwas befragt, dass die Partei selbst hätte vortragen müssen. Die Partei muss alle relevanten Tatsachen konkret selbst dem Gericht mitteilen und der Zeuge ist dazu da, dieses zu bestätigen oder eben nicht. Was die Partei aber nicht darf, ist selbst nur ungenau bis keine Angaben zu machen und dann den Zeugen erzählen zu lassen, was passiert ist. Das nennt man einen unzulässigen Ausforschungsbeweis.

Gruß
Dea