Duplikate bei Arztrechnungen

Person A war beim Arzt der eine Blutprobe zu einem Laborgeschickt
hat. Person A ist privatversichert und beihilfeberechtigt. Das Labor
hat der Person eine Rechnung ohne Kopie oder Duplikat geschickt. Nach
Emailaufforderung hat Labor gesagt, dass sie das nicht tun müssen.

Fragen:

  1. Kann Person A auch selber eine Kopie machen und zur Beihilfe
    schicken?

  2. Muss dass Labor wirklich kein Duplikat zur Verfügung stellen, wenn
    Frage 1 mit Nein beantwortet wird?

Bedankt…

  1. Kann Person A auch selber eine Kopie machen und zur
    Beihilfe
    schicken?

Selbstverständlich. Die Beihilfestelle wird aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Übereinstimmung mit dem Original prüfen wollen. Am einfachsten geht das, indem du das Original mit einreichst, die Beihilfe schickt es dir dann nach der Prüfung zurück. Du kannst die Kopie aber auch irgendwie anders beglaubigen lassen.

  1. Muss dass Labor wirklich kein Duplikat zur Verfügung
    stellen, wenn
    Frage 1 mit Nein beantwortet wird?

Ich wüßte nicht, woher eine solche Verpflichtung zur doppelten Rechnungsausstellung kommen sollte. Viele Ärzte, welche kaum Privatpatienten behandeln, wissen nicht, daß diese 2 Ausfertigungen benötigen und stellen dementsprechend auch nur eine Rechung aus.

Hallo Tillmann,
in BY bekommt man die vorgelegten Unterlagen von der Beihilfe automatisch wieder zurück mit dem Auszahlungsbescheid.
Danach reiche ich die dann weiter an die KK.
Mache ich öfters, wenn ich mal wieder die Kopie vom Rezept verwurstelt habe…
grüsse
dragonkidd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das Labor hat der Person eine Rechnung ohne Kopie oder Duplikat
geschickt.

Hallo,
ich hätte nach der netten Antwort des Labors die Rechnung gar nicht gezahlt, sondern entgegnet, dass das Labor die Rechnung an den auftraggebenden Arzt schickt.
Schließlich ist nicht A zu einem Labor gegangen und hat Leistungen in Anspruch genommen, sondern der behandelnde Arzt.
Üblicherweise schicken Labors aber auch die Rechnung an den Arzt, der die Blutuntersuchung in Auftrag gegeben hat. Der Arzt rechnet dann mit dem Patienten seine eigenen und die Kosten des Labors ab.

Gruß
R.
(ein seit 12 Jahren Beihilfegeplagter)