Durchfahrtsrecht und Fotos von Kunden

Mal angenommen ich habe ein Grundstück mit 2 anliegenden Häusern die lediglich Durchfahrtsrechte haben. Nun habe ich auf meinem Grundstück ein Gewebeobjekt mit Parkmöglichkeiten.

Leider beachten die Kunden nicht die von Nachbar aufgestellten Schilder. Er kommt wie ein Pitbull zum Zaun, schreit die Leute an und macht Fotos. Meine frage, darf er das überhaupt mit dem Fotos?

Hallo!

Fotos von was ?

Von den widerrechtlich abgestellten PKWs oder von den Fahrern dieser PKW ?

Und wehren dagegen müssten sich die fotografierten Personen selbst, nicht der Grundeigentümer !

Durchfahrtrecht ist das was das Wort auch sagt: Ein Recht durchzufahren, die Einfahrt mitzubenutzen !
Wenn man dort zeitweise parkt und es findet gar keine Nutzung des Wegerechtes statt, was solls ?

Meckern darf man erst, wenn man tatsächlich ( und sogar mehr als zumutbar) behindert wird, seine Zufahrt zu nutzen.

Kommt jetzt wieder das Argument " Aber die Feuerwehr, der Krankenwagen kommen nicht zu den Hinterliegern " ?

MfG
duck313

Vielen Dank, ich sage meinen Kunden das sie alt genug sind und sich wehren können. Er macht Fotos von den Leuten, den Autos und der Kennzeichen. Die Einfahrt ist nicht versperrt, nur fahren manche Kunden auf denen ihr Grundstück wo selber eigene Fahrzeuge von denen Parken. Mit der Feuerwehr ist eh Quatsch, ich hatte mit denen geredet, die sagen wenn wir darein müssen dann kommen wir da rein, so oder so :wink:

Na ja, wenn die dusseligen Kunden sich einfach frech auf ein Privatgrundstück stellen, dann findet damit zumindest ein Besitzstörung statt gegen die der Eigentümer vorgehen und dies zur Anzeige bringen kann.
Die Fotos wären da ein hilfreiches Beweisstück.
MfG ramses90