Durchfahrverbot auf Fußgängerweg?

Gilt das Durchfahrverbot nach StVO Zeile 267 auf für Fahrradfahrer auf Fußgängerwegen?

Wie wird man als (fahrender) Fahrradfahrer auf einem Fußgängerweg in einer Einbahnstraße von der Polizei bestraft bzw. mit welchem Verwarnungsgeld muss man rechnen?

Muss man 15 Euro für den Verstoß gegen Z 267 StVO zahlen oder nur das Verwarnungsgeld für das Fahren auf Fußgängerweg? Wie viel wäre das?

Danke für die Antworten!

Gilt das Durchfahrverbot nach StVO Zeile 267 auf für
Fahrradfahrer auf Fußgängerwegen?

Klar, ist doch ein Durch-FAHR-verbot.

Wie wird man als (fahrender) Fahrradfahrer auf einem
Fußgängerweg in einer Einbahnstraße von der Polizei bestraft
bzw. mit welchem Verwarnungsgeld muss man rechnen?

Ja, denn der Fadfahrer ist dem Autofahrer gleichgestellt, außer es gibt einen Radweg. Und auf Gehwegen darf der Radfahrer sowieso nicht fahren, außer er wäre ein kleines Kind, denn es sind doch GEH-wege.

Muss man 15 Euro für den Verstoß gegen Z 267 StVO zahlen oder
nur das Verwarnungsgeld für das Fahren auf Fußgängerweg?

Wenn man denn erwischt wurde und keine großzügige Nachsicht fand, eindeutig ja.

Wieviel wäre das?

Weiß nicht, aber hier
http://www.bussgeldkataloge.de/
sollte es zzu finden sein.

Gruß Steffi

Hallo beieinander,

das ist im Prinzip richtig, nur eine Klarstellung:

Und auf Gehwegen darf der
Radfahrer sowieso nicht fahren, außer er wäre ein kleines
Kind, denn es sind doch GEH-wege.

Das Kind bis 8 Jahre muss, bis 10 Jahre darf auf dem Gehweg fahren.

Ergänzung nur, da ich bei „kleines Kind“ selber höchstens an Vorschulalter denken würde.

Gruß, Karin