E-Post und seine Tücken

Hallo

Nach Reservierung einer E-Post Adresse bekommt man ja den Registrierungscode, und erst dort dann Zugang zu den AGB´s. E-Post soll ja weitgehend rechtsverbindlich sein, allerdings stört mich ein Passus doch sehr. „Der Benutzer verpflichtet sich sein E-Postfach täglich zu überprüfen“. Ist ja eigentlich wie der eigene Briefkasten.

Allerdings gibt es ja die Benachrichtigung per SMS, was ja eine tägliche Überprüfung nicht nötig macht. Die E-Post will sich damit wohl aus der Haftung für nicht angekommene SMS stehlen. Für mich bedeutet das, die Anmeldung noch einmal zu überdenken, der tägliche Arbeitsaufwand ist ein entscheidender Nachteil, der den Vorteil der elektronischen Verfügbarkeit der Post nicht aufwiegt.

Eure Einschätzung zum E-Post Brief allgemein und dem Passus im Besonderen würde mich sehr interessieren.

Gruss vonsales

Hallo

„Der Benutzer verpflichtet sich sein E-Postfach täglich
zu überprüfen“.

Das steht so oder ähnlich (normalerweise steht da „regelmäßig“) in vielen AGB, wenn Informationen (z.B. auch über Änderungen der AGB selbst) ausschließlich online zur Verfügung stehen. Täglich finde ich aber auch etwas übertrieben, was macht man etwa, wenn man nach einem Unfall auf der Intensivstation liegt oder auch nur auf einer mehrwöchigen Tour durch die Wildnis? Weitergeben darf man die Zugangsdaten ja nicht und das Recht sieht in solchen Fällen ja auch vor, daß man auch für wichtige Briefe mal nicht erreichbar sein darf.

Allerdings gibt es ja die Benachrichtigung per SMS, …
Die E-Post will sich damit wohl aus der Haftung für nicht angekommene SMS stehlen.

Wie soll „E-Post“ für etwas garantieren, was nicht in ihren Verfügungsbereich fällt? Mir ist kein Provider bekannt, der zusichern würde, daß SMS ankommen.

Cu Rene

Hallo

Nach Reservierung einer E-Post Adresse bekommt man ja den
Registrierungscode, und erst dort dann Zugang zu den AGB´s.
E-Post soll ja weitgehend rechtsverbindlich sein, allerdings
stört mich ein Passus doch sehr. „Der Benutzer verpflichtet
sich sein E-Postfach täglich zu überprüfen“. Ist ja eigentlich
wie der eigene Briefkasten.

Den eigenen Briefkasten muss ich nicht jeden Tag prüfen, ich glaube generell geht man von 3 Tagen aus, nach diesen beginnen Fristen zu laufen. Sonn und Feiertag zählen nicht mehr. Einem Nachbarn während des Urlaubs den Briefkastenschlüssel geben geht, aber dem auch die Zuganagsdaten für dein Mailpostfach geben?

Im Moment gibt ja jeder seine Stellungnahme ab…

http://www.heise.de/ct/artikel/Elektronische-Einschr…
http://www.dnotv.de/_files/Aktuelles/Pressemitteilun…
http://www.vzbv.de/go/dokumente/944/8/36/index.html

Das Thema mit den Fristen ist in meinen Augen nicht so wichtig, mich stört wesentlich mehr, dass das Briefgeheimnis dort nicht gilt, und das keine durchgehende Verschlüsselung vom Anfang bis zum Ende gleich mit eingebaut ist.
Verkauf/Weiternutzung der Adressdaten muss automatisch verboten sein, erst durch nachträgliche, zusätzliche Erlaubnis des Nutzers erlaubt werden, sonst passiert das gleiche wie zur Zeit gang und gäbe.

In meinen Augen macht es keinen Sinn, sich jetzt bei e-post, de-mail und wie sie alle heissen werden anzumelden. Ich sehe zur Zeit keinen Vorteil, da die meisten Behörden noch garnicht darauf eingestellt sind.

Gruß, DW.

In meinen Augen macht es keinen Sinn, sich jetzt bei e-post,
de-mail und wie sie alle heissen werden anzumelden. Ich sehe
zur Zeit keinen Vorteil, da die meisten Behörden noch garnicht
darauf eingestellt sind.

Außerdem kostet ein E-Brief genau so viel wie ein regulärer Brief. Man zahlt also das gleiche, hat aber nichts in der Hand. Der E-Brief wird nur Erfolg haben wenn er wesentlich günstiger wird.

Hallo,

Außerdem kostet ein E-Brief genau so viel wie ein regulärer
Brief.

Ein Einschreiben kostet wieviel? Und was ein E-Brief?

Man zahlt also das gleiche, hat aber nichts in der Hand.

Links nicht gelesen? Sowohl Sender als auch Empfänger haben eine Kopie der Nachricht, dazu eine Epmfangsbestätigung, das ganze ist beglaubigt und sogar archiviert. Was willst Du denn noch ‚in der Hand‘ haben?
Gruß
loderunner (ianal)

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… wäre denn dann damit der Zustellnachweis für z.B. Kündigungen gegeben?

vnA *der sich damit noch gar nicht beschäftigt hat*

Hallo,

… wäre denn dann damit der Zustellnachweis für z.B.
Kündigungen gegeben?

Nunja - es gibt das schon noch ein paar Probleme.

Zum einen weiß ja niemand, wer vor dem PC sitzt, wenn die Mail abgerufen wird. Das ist aber natürlich nicht anders als beim Briefkasten-leeren.

Dann gibt es die Selbstverpflichtung, täglich die Mails abzurufen. Aber das ist ja nur eine vertragliche Abmachung mit der Post, nicht mit dem Versender. Was also passiert, wenn sich der Empfänger einfach nicht dran hält? Das müsste vermutlich erst mal richterlich entschieden werden.

Dann gibt es für einige Vorgänge gesetzlich vorgeschrieben die Schriftform und die eigenhändige Unterschrift. Das müsste der Gesetzgeber dann ggf. nochmal ändern, sonst kann man das hierfür eben nicht nutzen.

Ungeklärt ist imho auch, wie die Auslieferung abläuft, wenn der Empfänger kein Mailkonto besitzt. Zumindest habe ich das nicht recherchiert.

Und natürlich: ianal. Keine Ahnung, was sich da noch für Ecken und Fallstricke in den Tiefen der AGB verstecken könnten. :wink:
Gruß
loderunner

Hallo

… wäre denn dann damit der Zustellnachweis für z.B.
Kündigungen gegeben?

Nunja - es gibt das schon noch ein paar Probleme.

Zum einen weiß ja niemand, wer vor dem PC sitzt, wenn die Mail
abgerufen wird. Das ist aber natürlich nicht anders als beim
Briefkasten-leeren.

Muss ihn nicht interessieren, die Beweispflicht (zumindest beim Anmeldeverfahren „Sicherheit: hoch“ (?)) liegt komplett beim Empfänger, ob zB Fehler oder Missbrauch vorliegen.

Dann gibt es die Selbstverpflichtung, täglich die Mails
abzurufen. Aber das ist ja nur eine vertragliche Abmachung mit
der Post, nicht mit dem Versender. Was also passiert, wenn
sich der Empfänger einfach nicht dran hält? Das müsste
vermutlich erst mal richterlich entschieden werden.

Das habe ich anders verstanden, das wird im de-mail-Gesetz geregelt, nicht in den AGBs der Anbieter. Der Anbieter muss/kann dann förmlich zustellen und erhält automatisch die entsprechenden/nötigen Hoheitsbefugnisse.

Dann gibt es für einige Vorgänge gesetzlich vorgeschrieben die
Schriftform und die eigenhändige Unterschrift. Das müsste der
Gesetzgeber dann ggf. nochmal ändern, sonst kann man das
hierfür eben nicht nutzen.

Soweit ich weiss werden zumindest teilweise die entsprechenden Gesetzte und Vorschriften mitgeändert. Oder die elektronische Signatur der Unterschrift gleichgesetzt? (Falls sowas rechtlich so einfach möglich ist.)

Ungeklärt ist imho auch, wie die Auslieferung abläuft, wenn
der Empfänger kein Mailkonto besitzt. Zumindest habe ich das
nicht recherchiert.

Ausdrucken und per Post. Und bei Zustellbestätigungen wird dann wahrscheinlich automatisch das entsprechende Einschreibeverfahren ausgewählt.

Gruß, DW.

Danke für die Korrekturen/Ergänzungen (owt)
-nix-

E-Post-Brief als Einschreiben kostet extra!
Hi!

Außerdem kostet ein E-Brief genau so viel wie ein regulärer
Brief.

Ein Einschreiben kostet wie viel? Und was ein E-Brief?

Erstmal KEIN Einschreiben! Guckst Du hier: https://service.deutschepost.de/epost/faq/was-kostet…

LG
Jadzia

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